Wegen ihrer Bürokratie und oft bescheidener Erträge ist die Riester-Rente wenig beliebt. Bald wird es keine neuen Riester-Verträge mehr geben, nur bestehende Vereinbarungen können fortgeführt werden.
Ab Jahresbeginn 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an ihre Stelle. Es stellt die neue Form staatlich geförderter privater Altersvorsorge dar und soll in entscheidenden Punkten besser funktionieren.
Altersvorsorgedepot: die neuen Regeln im schnellen ÜberblickVorsorgeprodukte:
Staatliche Zulagen:
Weitere Aspekte:
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In Altersvorsorgeverträgen nach dem neuen Muster geht es um ein Wertpapierdepot mit besonderen Regelungen, das zu staatlichen Zulagen berechtigt. Die eingezahlten Beträge samt Förderung werden je nach Produkt in ETFs, offene Kapitalmarktfonds und bestimmte öffentliche Anleihen investiert. Grundsätzlich ist ein Zugriff auf das Kapital erst ab Deinem 65. Geburtstag möglich.
Die teure Kapitalgarantie, die bei Riester-Produkten verpflichtend ist, fällt beim Altersvorsorgedepot weg. Das ermöglicht deutlich höhere Renditen, sorgt andererseits aber auch für ein Verlustrisiko.
Das lässt sich auch umgehen. Die neuen Regelungen sehen als Alternative zu Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie auch Garantieprodukte vor. Bei ihnen wird wahlweise der Erhalt von 100 Prozent oder 80 Prozent des eingezahlten Kapitals gewährleistet. Natürlich senkt diese Sicherheit die mögliche Rendite.
Der Markt für Altersvorsorgedepots entsteht gerade erst. Wenn Du die Angebote sichtest, solltest Du genau hinsehen. Vergleiche die Konditionen, das Risiko und die Kosten. Suche Dir unabhängige, sachkundige Beratung.
Wenn Du darauf wenig Lust hast, kannst Du eine gesetzlich vorgesehen Möglichkeit nutzen: Standarddepots mit staatlich festgelegten Konditionen. Dann sind auch die Gebühren begrenzt. Die Effektivkosten für das standardisierte Depot dürfen maximal bei einem Prozent pro Jahr liegen. Diese Variante ist für Menschen gedacht, die sich nicht mit den Details von Finanzmarkt und Anlageprodukten auseinandersetzen wollen.
Recht auf Wechsel des AnbietersBei der neuen Vorsorgeform hast Du grundsätzlich den Anspruch, mit Deinem angesparten Kapital zu einem anderen Anbieter wechseln zu können. Der Abschied ist nur in den ersten fünf Jahren ab Vertragsunterzeichnung kostenpflichtig. Selbst dann darf der abgebende Anbieter höchstens 150 Euro verlangen. Für die Aufnahmekosten des neuen Anbieters gilt dieselbe Deckelung, ohne zeitliche Begrenzung. |
Die bisherige Riester-Rente schließt die meisten Selbstständigen aus. Sie ist grundsätzlich an die Rentenversicherungspflicht geknüpft. Das ist beim Altersvorsorgedepot anders: Diese Form der geförderten Vorsorge können neben Beschäftigten auch Selbstständige und UnternehmerInnen nutzen. Das gilt unabhängig davon, ob sie rentenversicherungspflichtig sind. Die Berechtigung ergibt sich durch „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ oder „aus selbstständiger Arbeit“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Das Altersvorsorgedepot steht auch Berufstätigen in einem berufsständischen Versorgungswerk offen wie angestellte und selbstständige AnwältInnen, ArchitektInnen, ÄrztInnen oder SteuerberaterInnen. Außerdem gehören neben BeamtInnen auch die EhepartnerInnen von Berechtigten zum Kreis der Berechtigten.
Für die Zulagen gilt folgende Staffel (ohne Kinderzuschlag und Berufseinsteigerbonus):
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jährliche Einzahlung: |
staatliche Zulage pro eingezahltem Euro |
maximal mögliche Gesamtzulage: |
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für die ersten 360 Euro |
50 Cent |
180 Euro |
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für die folgenden 1.440 Euro (361. Euro bis 1.800. Euro) |
25 Cent |
360 Euro |
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zusammen bei 1.800 Euro Einzahlung: |
30 Cent |
540 Euro |
Für Beiträge, die darüber liegen, gibt es keine staatliche Förderung. Allerdings kann es sich individuell lohnen, mehr einzuzahlen: Auch Beiträge über der Zulagengrenze samt der damit erwirtschafteten Renditen müssen erst bei Auszahlung versteuert werden. Die maximale jährliche Gesamteinzahlung ist deshalb auf 6.840 Euro begrenzt.
Als jährliche Mindesteinzahlung sind 120 Euro vorgeschrieben.
Wenn Du ein Altersvorsorgedepot eröffnest und noch keine 25 bist, bekommst Du eine besondere Vergünstigung: Dann zahlt Dir der Staat einen einmaligen „Berufseinsteigerbonus“ von 200 Euro.
Die staatliche Zulage hängt beim neuen Modell allein von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab. Bei der Riester-Rente setzt die volle Zulage voraus, dass die Einzahlung mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens entspricht. Eine solche Verknüpfung gibt es beim Vorsorgedepot nicht mehr.
Wenn Du Kinder hast, kannst Du von einer zusätzlichen Förderung profitieren, dem Kinderzuschlag: Der Staat legt bei jährlichen Einzahlungen von bis zu 300 Euro pro Kind und eingezahltem Euro einen Euro dazu.
Bei fünf Kindern und 300 eingezahlten Euro im Jahr kannst Du so auf 1.500 Euro an Kinderzuschlag kommen, zusätzlich zur regulären Zulage von 150 Euro.
Voraussetzung ist ein Kindergeldanspruch. Den Kinderzuschlag erhält nur ein Elternteil, nicht beide gleichzeitig.
Die Auszahlung des angesparten Kapitals kannst Du in verschiedenen Formen vereinbaren.
Wenn Du möchtest, kannst Du zu Beginn der Auszahlungsphase einen Teil des Kapitals als Einmalzahlung erhalten. Diese Option ist auf maximal 30 Prozent des dann verfügbaren Kapitals beschränkt.
Eine Möglichkeit zur fortlaufenden Auszahlung ist die klassische monatliche Rente bis zum Lebensende. Die Monatsbeträge hängen dabei von statistischen Berechnungen und dem angesparten Kapital ab. Es ist auch möglich, dass die Rentenzahlungen in begrenztem Rahmen variieren, weil ein Teil weiterhin von Erträgen des Depots gesteuert wird.
Optional kannst Du für 10 oder für 20 Jahre der lebenslangen Leibrente eine garantierte Auszahlung vereinbaren. Diese Variante lässt sich zur Absicherung von Angehörigen nutzen: Im Todesfall erhalten sie die monatliche Auszahlung bis Ende der Laufzeit.
Als weitere Option sind befristete Auszahlungspläne mit festem Enddatum möglich. Sie müssen aber mindestens bis zu Deinem 85. Lebensjahr reichen.
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Du hast wie schon erwähnt das Recht, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Diese Wechselmöglichkeit darfst Du ausdrücklich auch zu Beginn der Auszahlungsphase nutzen. Auf diese Weise kannst Du Dir eine bestimmte Auszahlungsform sichern, selbst wenn sie der bisherige Anbieter nicht anbietet. |
Während der Ansparphase ist das Vorsorge-Guthaben samt der erzielten Wertsteigerungen und Erträge steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt bei der Auszahlung. Dann wird der reguläre individuelle Einkommensteuersatz fällig, keine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent. Immerhin: In vielen Fällen sinkt der persönliche Einkommensteuersatz nach Ende des Berufslebens, weil die Einkünfte dann niedriger liegen.
In der Einzahlphase kannst Du entweder die Zulagen in Anspruch nehmen oder die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben zur Senkung der Einkommensteuer nutzen. Das musst Du nicht selbst entscheiden. Das Finanzamt führt wie bisher schon eine automatische Günstigerprüfung durch. Es errechnet, welche Variante Dir mehr bringt, und wendet sie an.
Der Anspruch auf eine monatliche Rentenzahlung lässt sich grundsätzlich nicht vererben. Das angesparte Kapital kann zwar vererbt werden. Davon wird dann aber der Gesamtbetrag an Steuerbegünstigungen und Zulagen abgezogen. Das ist ein erheblicher Anteil.
Ausnahme: Dein angespartes Vorsorgekapital kann im Todesfall ohne Abzüge an Deine Ehepartnerin oder Deinen Ehepartner übertragen werden, wenn auf deren Namen ein Altersvorsorgevertrag läuft.
Außerdem kann die Rente während einer Rentengarantiezeit im Todesfall an Deine Angehörigen weiterbezahlt werden (mehr s. o. im Abschnitt zur Auszahlung).
Die geänderte Rechtslage bietet die Chance, aus unvorteilhaften Riester-Produkten herauszukommen und günstigere Konditionen zu erhalten. Wenn Du bisher über einen Riester-Vertrag fürs Alter vorsorgst, kannst Du Dich zwischen drei Möglichkeiten entscheiden.
Du führst die bestehende Vereinbarung zu den bisherigen Konditionen weiter.
Du wechselst damit in die neuen Förderregeln, der Rest der Vereinbarung bleibt gleich.
Du überträgst das angesparte Kapital in ein Produkt nach den neuen Regelungen. Dein Riester-Anbieter muss Dir die Übertragung ermöglichen. Dabei können Kosten anfallen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das bisherige Vorsorgeprodukt stillzulegen, dort keine weiteren Beiträge einzuzahlen und stattdessen ein Depot nach den neuen Vorgaben zu eröffnen. Für eine endgültige Entscheidung solltest Du Dir die Angebote ab 2027 genau anschauen und Dich seriös beraten lassen.
Viele Selbstständige haben bisher Basisrenten-Verträge, sie zahlen in eine sogenannte Rürup-Rente ein. Anders als bei Riester-Verträgen ist keine Übertragung von Rürup-Verträgen in Altersvorsorgedepots vorgesehen. Damit bleibt die Möglichkeit, die Basisrente ruhen zu lassen und stattdessen in ein neues Altersvorsorgedepot einzuzahlen.
Ob sich das lohnt, lässt sich nicht allgemein beantworten. Die optimale Entscheidung hängt vom Lebensalter, den Konditionen des Rürup-Vertrags, dem dort aufgebauten Vermögen, den zu erwartenden Altersvorsorge-Beiträgen im restlichen Berufsleben und nicht zuletzt von der persönlichen Lebensplanung ab.
Rürup-Verträge sind bislang für Selbstständige attraktiv, da sich in der Einzahlungsphase relativ hohe Beiträge steuerlich absetzen lassen. Die Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung. Außerdem ist das Altersvorsorge-Guthaben bei dieser Vorsorgeform pfändungssicher.
Andererseits sind Rürup-Produkte wenig flexibel. Die Auszahlung erfolgt zwingend als lebenslange Monatsrente, ohne Einmalbeträge oder Auszahlungspläne. Das Kapital ist nicht vererbbar. Die Verträge und das angesparte Guthaben sind in der Regel unkündbar, ein Rückkauf nicht möglich. Die Rürup-Rente kann nur beitragsfrei gestellt werden, ohne weiteres Einzahlen.
Angesichts der Vor- und Nachteile lässt sich die Entscheidung nur individuell treffen. Dabei solltest Du zum Beispiel den möglichen Vorteil einer flexiblen Auszahlung gegen einen höheren Sonderausgabenabzug abwägen.
Die Politik denkt schon lange intensiv darüber nach, die Rentenversicherungspflicht generell auf Selbstständige auszuweiten. Aktuell sind diese nur unter bestimmten Voraussetzungen pflichtversichert.
So gesehen ist es kein Geschenk, dass Selbstständige in das neue Altersvorsorgedepot einbezogen werden. Es wäre kaum fair, sie auf die erste Säule der Altersvorsorge zu verpflichten und ihnen bei der dritten Säule gleichzeitig die Förderung zu verwehren.
Trotzdem bleibt die Planung der finanziellen Zukunft schwierig, solange nicht klar ist, ob und mit welchen Regelungen die Rentenversicherung für Selbstständige Pflicht wird.
Für viele Selbstständige und UnternehmerInnen kann das neue Vorsorgedepot ein sinnvoller Vorsorge-Baustein sein. Aber das gilt nicht in allen Fällen. Je nach Konstellation sind andere Formen des Vermögensaufbaus sinnvoller.
Und selbst wenn Du Dich für ein Altersvorsorgedepot entscheidest, bleibt viel zu regeln. Du musst ein Produkt zu einem angemessenen Preis finden, das zu Dir, Deiner Planung und Deiner Risikotoleranz passt. Das lässt sich nur konkret entscheiden. Suche Dir dafür gute, seriöse Beratung von Menschen, deren Provision nicht an Deiner Auswahl hängt.
Beim Bundesfinanzministerium findest Du ausführliche FAQ: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.
Die Verbraucherzentrale hat ebenfalls Informationen, sie warnt unter anderem vor der Gefahr ungünstiger Produktgestaltungen: Neues Altersvorsorgedepot: Renten-Chance oder teure Verkaufsfalle?
Weiterführende Informationen zu Rechts- und Finanzierungsthemen findest Du im orgaMAX-Blog und im Newsletter-Archiv:
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