Ein Unternehmensalltag ohne Rechnungen? Unvorstellbar. Schließlich sorgen Rechnungen dafür, dass nach einer erbrachten Leistung bei Ihren Kunden auch der verdiente Umsatz auf Ihrem Konto landet.
Vorab gilt es jedoch, genau diese umsatzbringenden Rechnungen auch zu schreiben. Denn: Jedes Unternehmen, welches eine Lieferung oder Dienstleistung gegenüber anderen Unternehmen oder juristischen Personen erbringt, muss eine Rechnung schreiben. Diese Regel betrifft Freiberufler, Gründer, Kleinunternehmer, KMUs und große Unternehmen im gleichen Maße. Je nach Unternehmung kann die Rechnung inkl. Umsatzsteuer oder umsatzsteuerbefreit ausgestellt werden.
Und das kann mitunter ziemlich (zeit-)aufwendig sein. Gerade dann, wenn nicht nur eine Rechnung, sondern gleich mehrere erstellt werden müssen und dieses manuell – zum Beispiel via Word und Excel – geschieht. Darüber hinaus gibt es auch noch einige elementare Dinge zu beachten. Rechnung ist nämlich nicht gleich Rechnung! Wie eine ordnungsgemäße Rechnung auszusehen hat, ist in § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.
Doch aufgepasst: Rechnung ist nicht gleich Rechnung! Wie ein ordnungsgemäßes Rechnungsdokument auszusehen hat, ist in § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Folgende Pflichtangaben müssen etwa enthalten sein:
Fehlen eine oder mehrere dieser Pflichtangaben, ist dies nicht nur aus unternehmerischer Sicht blamabel. Sie kann aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen auch schnell teuer werden. Nicht nur für den Rechnungsteller, sondern auch für den Empfänger.
Wer solchen Fehlern vorbeugen möchte ist gut beraten, professionelle Rechnungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zu erstellen. Hilfreich ist dabei eine Bürosoftware. Denn wer auf eine solche Unterstützung setzt, schlägt gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe.
Zum einen schreiben Sie Rechnungen direkt rechtlich korrekt. Entsprechende Rechnungsvorlagen einer guten Bürosoftware sorgen dafür, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und alle Pflichtbestandteile enthalten und ausgefüllt sind. Darüber hinaus sparen Sie enorm viel Zeit, da Sie die Vorlagen mit nur wenigen Klicks ausfüllen können.
Keine Regel ohne Ausnahme. Das gilt auch für das Thema Rechnung schreiben. Und so gibt es in einigen Geschäftsfällen vereinfachte Regelungen, wenn Rechnungen geschrieben werden. So zum Beispiel bei:
Sie wollen nicht mehr Zeit als nötig damit verbringen, eine korrekte Rechnung zu schreiben? Schreiben Sie darüber hinaus vielleicht nicht nur Standard-Rechnungen sondern auch Abschlags- oder wiederkehrende Rechnungen (Abo Rechnungen)? Dann ist die Bürosoftware orgaMAX Ihr praktischer Helfer im Unternehmensalltag!
Mit orgaMAX erstellte Rechnungen sind garantiert rechtssicher. Alle Pflichtbestandteile sind in den praktischen Rechnungsvorlagen enthalten. orgaMAX vergibt automatisch eine fortlaufende Rechnungsnummer und setzt das Rechnungsdatum.
Kunden, Artikel oder sonstige Leistungen pflegen Sie ganz einfach in Ihren Stammdaten – und fügen diese anschließend per Mausklick schnell und einfach in die Rechnung ein. Die Mehrwertsteuer oder auch den richtigen Brutto- bzw. Nettobetrag ermittelt das Programm selbstverständlich auch auf Wunsch. Auf diese Weise sinkt gleichzeitig die Fehleranfälligkeit.
orgaMAX hält außerdem einen besonderen Clou für Sie bereit. Denn: Sie können bei Bedarf direkt in der Druckansicht arbeiten. So haben Sie jederzeit im Blick, wie Ihr Dokument final aussehen wird. Lästiges Formatieren im Nachgang entfällt und Ihre Außendarstellung gewinnt einiges an Professionalität. Dazu trägt auch die individuelle Gestaltungsmöglichkeit bei. Passen Sie Ihr Briefpapier mit Logo, Briefkopf etc. einfach in wenigen Minuten so an, wie es Ihnen am besten gefällt.
Erstellte Rechnungen können Sie im Anschluss direkt aus dem Programm per E-Mail versenden. Alternativ ist es natürlich auch möglich, sie auszudrucken um sie Ihrem Kunden ganz klassisch nach erbrachter Leistung per Post zukommen zu lassen.
Mit orgaMAX können Sie viel mehr tun, als nur Rechnungen zu stellen. Im Anschluss unterstützt die Software Sie dabei, Zahlungen und offene Posten zu überwachen. Bleibt eine Zahlung aus, greift das automatische Mahnwesen ein. So abgesichert, müssen Sie nicht länger als nötig auf Ihr wohlverdientes Geld warten.
LektüretippsWeitere nützliche Informationen zu Buchhaltung, Warenwirtschaft, Software etc. finden Sie im orgaMAX-Lexikon. |