
Bei einem Verkehrsunfall haftet der Unfallgegner für die Schäden, soweit er Schuld hat: seine Versicherung muss dafür bezahlen. Das gilt auch für Folgekosten wie den Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn. Allerdings muss dafür klar sein, in welcher Höhe diese Entschädigung anfällt. Bei einem Geschäftswagen sind die Kosten, auf denen das Unternehmen oder der Selbstständige sitzen bleibt, grundsätzlich Betriebsausgaben.











