Anders als Großunternehmen und Konzerne haben Selbstständige und kleinere Betriebe normalerweise wenig Gestaltungsspielraum bei ihrer Gewinnermittlung. Eine interessante Ausnahme bildet der sogenannte Investitionsabzugsbetrag (IAB). Geregelt ist die Fördermaßnahme in § 7g Einkommensteuergesetz.
orgaMAX Redaktionsteam
Letzte Beiträge
Abschreibungen: So steuern Sie Ihre Steuerbelastung mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Selbstständig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Über die Gretchenfrage der Scheinselbstständigkeit entscheidet die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung durch ein Statusfeststellungsverfahren. Ab April 2022 ändern sich einige wichtige Verfahrensregeln.
Viele Selbstständige und Inhaber kleiner Unternehmer sind geschäftliche Einzelkämpfer. Sicher: Auf die eine oder andere Weise haben die meisten zwar täglich mit Auftraggebern, Lieferanten und Dienstleistern zu tun. Und wer nicht gerade als Solo-Selbstständiger unterwegs ist, hat auch Mitarbeiter.
In Teil 4 unserer Beitragsreihe zum Thema „Steuern für Selbstständige“ geht es um die Körperschaftsteuer. Sie wird auch als „Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften“ bezeichnet. Neben den Kapitalgesellschaften (wie GmbHs und Aktiengesellschaften), zählen zu den Körperschaften ...
Geschäftsideen schützen: Geht das – und wenn ja: wie?
Auf Ideen und Geistesblitze gibt es hierzulande weder Urheberrechte noch Patent- oder Markenschutz. Kluge und erfolgreiche Geschäftsleute setzen ihre Ideen daher in die Tat um, anstatt jeden guten Einfall eifersüchtig gegen potenzielle Konkurrenten zu verteidigen. Umgekehrt scheuen sie sich nicht, fremde Ideen aufzugreifen und kreativ weiterzuentwickeln.
Vielzweckwaffe Gutschrift: Worauf muss ich achten?
Gutschriften erfüllen ganz unterschiedliche Funktionen: Am meisten freuen sich Selbstständige und Unternehmer über (Bank-)Gutschriften in Form eingehender Kundenzahlungen auf dem Geschäftskonto. Ebenso gut kann eine Gutschrift aber auch als Erstattung einer Zahlung oder Korrektur einer Rechnung dienen – unter Umständen sogar als Rechnungsersatz. Wir stellen den vielseitig nutzbaren, aber wenig bekannten Dokumententyp vor.
Lektüretipp: Die weiteren Teile unserer Reihe „Steuern für Selbstständige“ finden Sie hier:
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Anders als die Umsatz- oder Einkommensteuer ist die Gewerbesteuer eine echte betriebliche Steuer. Sie muss allerdings nur von Gewerbetreibenden und erst ab einer bestimmten Gewinnhöhe bezahlt werden. Freiberufler sind ganz von der Steuerpflicht befreit. Hier erfahren Sie, ob und wenn ja, in welcher Höhe Gewerbesteuer auf Sie zukommt.
Der Traum vom papierlosen Büro ist längst noch nicht ausgeträumt. Bis dahin stellt sich immer wieder die Frage: Welche Unterlagen darf ich wegwerfen, welche muss ich aufbewahren – und vor allem: wie lange?
Die Anschaffungskosten „geringwertiger Wirtschaftsgüter“ (GWG) dürfen Sie im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben geltend machen. Seit 2018 liegt die GWG-Wertgrenze bei 800 Euro (netto). Die sonst zumeist vorgeschriebenen „Abschreibungen“ über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer können Sie sich in dem Fall sparen.
Lektüretipp: Den weiteren Teile unserer Reihe "Steuern für Selbstständige" finden Sie hier:
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Die gute Nachricht gleich vorweg: Die Umsatzsteuer ist kompliziert und macht eine Menge Arbeit. Um eine echte finanzielle Belastung handelt es sich für die meisten Unternehmen zum Glück jedoch nicht. Denn bezahlt wird diese Steuer letztlich von den Endverbrauchern. Selbstständige und Unternehmer fungieren bei der Umsatzsteuer „nur“ als eine Art Steuereintreiber im Auftrag des Staates.