
Wer selbstständige Einnahmen als Journalist, Schriftsteller, Künstler oder mit nebenberuflichen Lehr- und Prüftätigkeiten erzielt, kann seine Betriebsausgaben pauschal ansetzen. Die gleiche Möglichkeit besteht auch für Tagesmütter. Diese Pauschalsätze wurden für das Jahr 2023 inflationsbedingt deutlich erhöht.











