
Bis einschließlich 2022 konnten Selbstständige diverser Berufe sowie Unternehmen verschiedener Branchen sich das Sichten von Belegen und Rechnungen für die Umsatzsteuer sparen: sie konnten bei der Umsatzsteuererklärung oder der Umsatzsteuer-Voranmeldung branchentypische Durchschnittssätze zur Vorsteuer-Erstattung nutzen. Damit ist es seit Jahresbeginn 2023 vorbei.











