
Seit Jahresbeginn 2023 gelten für Online-Marktplätze strikte steuerliche Meldepflichten. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet sie dazu, Verkäufer und Anbieter ab bestimmten Grenzen an die Finanzverwaltung zu melden. Betroffen sind keineswegs nur die bekannten Online-Handelsplätze. Auch einzelne Firmen-Websites können unter die Regelung fallen, wenn dort Zusatzleistungen anderer Unternehmen vermittelt werden.











