
Es ist für die Mitarbeiter bequem, wenn sie ihr Firmen-Smartphone und die berufliche E-Mail-Adresse auch privat nutzen dürfen. Der Arbeitgeber kann sich dadurch allerdings Probleme einhandeln. Das zeigt der Fall eines Mitarbeiters, der mit Einverständnis des Chefs eine private SIM-Karte im Firmenhandy verwendete. Die Folge war ein Beweisverwertungsverbot: Seine Kündigung wegen Weitergabe von Interna scheiterte.











