
Wenn Du aus beruflichen Gründen unterwegs bist, kannst Du die Fahrtkosten bei der Einkommensteuer geltend machen. Dafür gibt es zwei Pauschalen. Bei „Auswärtstätigkeiten“ gilt die Kilometerpauschale. Für die Fahrt zur „ersten Tätigkeitsstätte“ oder Betriebsstätte greift die Entfernungspauschale. Dieser Beitrag erklärt Dir, wie Du die Fahrtkosten für die Einkommensteuer abziehst.


















