Selbstständige können ein Geschäftsessen als Bewirtung steuerlich absetzen. Siebzig Prozent des Rechnungsbetrags sind Betriebsausgaben und senken die Steuern. Voraussetzung dafür ist ein korrekter, vollständiger Bewirtungsbeleg. Klingt einfach – kann aber teuer werden, wenn der Beleg nicht den Vorgaben entspricht. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein korrekter Bewirtungsbeleg enthalten muss, welche Fehler besonders häufig passieren – und wie Sie mit unserer Checkliste auf der sicheren Seite sind.
Leidet Ihr Unternehmen unter hohen Stromkosten? Zumindest einen großen Teil der Stromsteuer können sich produzierende Betriebe wie Werkstätten oder Industrieunternehmen für 2024 und 2025 zurückholen. Das gilt auch für kleinere Unternehmen, solange ihre Stromsteuer mindestens bei 250 Euro liegt, was einem Stromverbrauch von rund 12.500 Kilowattstunden entspricht. Beim Antrag ans Hauptzollamt sollten Sie einige Dinge beachten.
Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer berechnen. Das Jahressteuergesetz 2024 bringt für diese Kleinunternehmerregelung wichtige Änderungen. Dazu gehören höhere Umsatzgrenzen, eine EU-weite Geltung des Kleinunternehmer-Status und eine Befreiung von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen. Wenn Sie Kleinunternehmer sind oder als Geschäftspartner haben, sollten Sie die Neuerungen kennen.
Als Vermieter können Sie viele Ausgaben steuerlich geltend machen – doch nicht alle Kosten lassen sich sofort absetzen. Welche Aufwendungen direkt im Jahr ihrer Entstehung als Werbungskosten angerechnet werden können und wo das Finanzamt genauer hinschaut, erfahren Sie hier. Von laufenden Betriebskosten über Instandhaltungen bis hin zu Zinsen: Nutzen Sie Ihr Steuerpotenzial optimal und vermeiden Sie typische Fehler.
Auftragsbestätigung schreiben: Wann ist das sinnvoll?
Mit einer Auftragsbestätigung nehmen Dienstleister oder Lieferanten den vom Kunden erteilten Auftrag ausdrücklich an. Sie sagen also zu, die Ware wie vereinbart zu liefern oder die Dienstleistung auszuführen. In manchen Konstellationen kommt der Vertrag zwischen beiden Seiten erst durch das Schreiben der Auftragsbestätigung zustande. In anderen Fällen können Dienstleister oder Lieferanten damit zusätzlich für Klarheit sorgen.
Da hilft kein Zögern und kein Zaudern: Ab Januar gilt die E-Rechnungspflicht. Zugegeben: Die bringt anfangs ein paar Umstellungen mit sich – auf Dauer wird das ordnungsgemäße Abrechnen von Lieferungen und Leistungen jedoch für alle Beteiligten viel einfacher. Das gilt vor allem dann, wenn Sie eine professionelle Software wie orgaMAX ERP nutzen, mit der Sie Ihre Rechnungen blitzschnell erstellen und verarbeiten können.
Ende des Jahres ist es so weit: Im B2B-Geschäft wird die elektronische Rechnung zur Pflicht. Als E-Rechnung gilt eine Rechnung, „die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.“ Elektronisch übermittelte Rechnungen im PDF-, Word-, Excel-Format sowie anderen elektronischen Dateiformaten gelten endgültig nicht mehr als E-Rechnung.
Ab Januar 2025 ist es so weit: Die E-Rechnungspflicht tritt in Kraft, und Unternehmer sowie Selbstständige müssen in der Lage sein, standardisierte E-Rechnungen mit strukturierten Datensätzen im XML-Format zu verschicken und zu empfangen.
Bezahlen per QR-Code: So zünden Sie den Inkasso-Turbo
Durch komfortable Bedieneroberflächen werden die meisten Menschen im Online- und Smartphone-Zeitalters immer bequemer. Das gilt auch fürs Bezahlen: Die wenigsten Kunden sind noch bereit, ellenlange Firmenbezeichnungen, Rechnungs-, Kunden-, Konten- und IBAN-Nummern oder andere Zahlungsangaben einzutippen. Das gilt vor allem fürs Privatkundengeschäft.
Wiedervorlage: Erfolgreiche Auftrags-Akquise durch interaktive orgaMAX-Aktionszentrale
Im betrieblichen Alltag, zumal im Marketing und Vertrieb, lassen sich viele Aufgaben nicht sofort erledigen. Oder jedenfalls nicht gleich vollständig: Mal ist ein Geschäftspartner nicht zu erreichen, mal der Zeitpunkt unpassend, mal fehlen Informationen, mal die Rückmeldung eines Interessenten.
Smarte Datenübergabe zwischen Verkaufs-Vorgängen: So nutzen Sie die „Info“-Felder von orgaMAX Buchhaltung
Wussten Sie, dass Sie mit orgaMAX Buchhaltung Informationen Ihrer Wahl gezielt von einer Vorgangsart zur nächsten weiterreichen können? Zusätzlich zu den Standardfeldern wie Kunden- oder Vorgangsnummer lassen sich im „Informationsblock“ am oberen rechten Seitenrand vorgangsübergreifende Inhalte erfassen.
Kennen Sie den unscheinbaren Button „Details – F2“ am unteren linken Rand der Stamm- und Vorgangs-Tabellen von orgaMAX ERP?
Vielseitige orgaMAX-„Zeitpläne“: Wie Sie Ihre Projekte und Ressourcen im Blick behalten
Zum Funktionsumfang von orgaMAX ERP gehören manche Highlights, deren vielseitige Einsatzmöglichkeiten sich oft erst auf den zweiten Blick erschließen. Zu den stark unterschätzten Funktionen gehören die „Zeitpläne“, mit deren Hilfe Sie bei Projekten und anderen zeitkritischen Aufträgen den Überblick über ...
Mit starren Preismodellen ist in einem dynamischen Geschäftsumfeld kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Daher unterstützt orgaMAX Buchhaltung Sie neuerdings mit verschiedenen Rabatt-Optionen auf Vorgangsebene. Bei Verhandlungen mit preissensiblen Kunden können Sie in Verkaufsvorgängen ...

Unternehmen und Selbstständige müssen ständig neue Informationspflichten erfüllen. Zugleich werden Kunden immer anspruchsvoller. Kein Wunder, dass ...
Was vielen Anwendern von orgaMAX Buchhaltung noch gar nicht aufgefallen ist: Im Arbeitsbereich „Start“ gibt es neben der smarten „Dashboard“-Kommandozentrale eine komfortable Aufgabenverwaltung. Und zwar eine, die weit mehr zu bieten hat als die üblichen To-do-Abhaklisten.