
Wenn das Unternehmen eine vereinbarte Lieferung oder Dienstleistung bereits bezahlt hat und dann nichts bekommt, ist das ärgerlich. Noch ärgerlicher wird es, wenn dann auch noch der Vorsteuerabzug verweigert wird. In einem solchen Streitfall stellte sich der Bundesfinanzhof klar gegen das Finanzamt und dessen Umgang mit Vorausrechnungen.


















