Dem Minijobber ermöglicht die geringfügige Beschäftigung ein Nebeneinkommen ohne Abzüge. Als Arbeitgeber zahlen Sie dagegen in jedem Fall Sozialversicherungsbeiträge. Auch sonst gibt es bei Minijobs einiges zu beachten. Mit diesen Tipps vermeiden Sie Probleme beim Einstellen von Minijobbern.
Sie sollen für eine Ausschreibung oder einen Auftrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Ihrem Unternehmen vorlegen? Dann fragen Sie sich vielleicht, wozu man sie braucht und wer sie bekommt. Solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt es vom Finanzamt, von der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft. Sie weisen die Zuverlässigkeit des Unternehmens nach.
Wenn Sie für Ihr Unternehmen „geringwertige Wirtschaftsgüter“ bis 800 Euro netto anschaffen, können Sie die Kosten komplett im gleichen Jahr steuerlich ansetzen. Das Abschreiben über mehrere Jahre ist also nicht notwendig. Dafür gelten allerdings einige Voraussetzungen. Erfahren Sie, wie Sie mögliche GWG-Fallen erfolgreich vermeiden.

Für einige Selbstständige gilt Versicherungspflicht in der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft. Die anderen können sich dort freiwillig versichern. Das kann als Teil der persönlichen Absicherung interessant sein, denn die gesetzliche Unfallversicherung bietet gute Leistungen ohne verpflichtende Gesundheitsprüfung.
Als familienfreundlicher Arbeitgeber punkten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kindern wissen, dass sie nicht überall auf Flexibilität und Verständnis rechnen können. Mit familienfreundlichen Maßnahmen können auch kleinere Arbeitgeber sehr effektiv punkten.

Da hilft kein Zögern und kein Zaudern: Ab Januar gilt die E-Rechnungspflicht. Zugegeben: Die bringt anfangs ein paar Umstellungen mit sich – auf Dauer wird das ordnungsgemäße Abrechnen von Lieferungen und Leistungen jedoch für alle Beteiligten viel einfacher. Das gilt vor allem dann, wenn Sie eine professionelle Software wie orgaMAX ERP nutzen, mit der Sie Ihre Rechnungen blitzschnell erstellen und verarbeiten können.

Ende des Jahres ist es so weit: Im B2B-Geschäft wird die elektronische Rechnung zur Pflicht. Als E-Rechnung gilt eine Rechnung, „die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.“ Elektronisch übermittelte Rechnungen im PDF-, Word-, Excel-Format sowie anderen elektronischen Dateiformaten gelten endgültig nicht mehr als E-Rechnung.

Ab Januar 2025 ist es so weit: Die E-Rechnungspflicht tritt in Kraft, und Unternehmer sowie Selbstständige müssen in der Lage sein, standardisierte E-Rechnungen mit strukturierten Datensätzen im XML-Format zu verschicken und zu empfangen.
Bezahlen per QR-Code: So zünden Sie den Inkasso-Turbo

Durch komfortable Bedieneroberflächen werden die meisten Menschen im Online- und Smartphone-Zeitalters immer bequemer. Das gilt auch fürs Bezahlen: Die wenigsten Kunden sind noch bereit, ellenlange Firmenbezeichnungen, Rechnungs-, Kunden-, Konten- und IBAN-Nummern oder andere Zahlungsangaben einzutippen. Das gilt vor allem fürs Privatkundengeschäft.
Wiedervorlage: Erfolgreiche Auftrags-Akquise durch interaktive orgaMAX-Aktionszentrale

Im betrieblichen Alltag, zumal im Marketing und Vertrieb, lassen sich viele Aufgaben nicht sofort erledigen. Oder jedenfalls nicht gleich vollständig: Mal ist ein Geschäftspartner nicht zu erreichen, mal der Zeitpunkt unpassend, mal fehlen Informationen, mal die Rückmeldung eines Interessenten.
Smarte Datenübergabe zwischen Verkaufs-Vorgängen: So nutzen Sie die „Info“-Felder von orgaMAX Buchhaltung

Wussten Sie, dass Sie mit orgaMAX Buchhaltung Informationen Ihrer Wahl gezielt von einer Vorgangsart zur nächsten weiterreichen können? Zusätzlich zu den Standardfeldern wie Kunden- oder Vorgangsnummer lassen sich im „Informationsblock“ am oberen rechten Seitenrand vorgangsübergreifende Inhalte erfassen.

Kennen Sie den unscheinbaren Button „Details – F2“ am unteren linken Rand der Stamm- und Vorgangs-Tabellen von orgaMAX ERP?
Vielseitige orgaMAX-„Zeitpläne“: Wie Sie Ihre Projekte und Ressourcen im Blick behalten

Zum Funktionsumfang von orgaMAX ERP gehören manche Highlights, deren vielseitige Einsatzmöglichkeiten sich oft erst auf den zweiten Blick erschließen. Zu den stark unterschätzten Funktionen gehören die „Zeitpläne“, mit deren Hilfe Sie bei Projekten und anderen zeitkritischen Aufträgen den Überblick über ...

Mit starren Preismodellen ist in einem dynamischen Geschäftsumfeld kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Daher unterstützt orgaMAX Buchhaltung Sie neuerdings mit verschiedenen Rabatt-Optionen auf Vorgangsebene. Bei Verhandlungen mit preissensiblen Kunden können Sie in Verkaufsvorgängen ...


Unternehmen und Selbstständige müssen ständig neue Informationspflichten erfüllen. Zugleich werden Kunden immer anspruchsvoller. Kein Wunder, dass ...

Was vielen Anwendern von orgaMAX Buchhaltung noch gar nicht aufgefallen ist: Im Arbeitsbereich „Start“ gibt es neben der smarten „Dashboard“-Kommandozentrale eine komfortable Aufgabenverwaltung. Und zwar eine, die weit mehr zu bieten hat als die üblichen To-do-Abhaklisten.


