In der Krise ist guter Rat teuer. Immerhin: Kleinere Unternehmen und Selbstständige bekommen ihre Beratungskosten zurzeit von der öffentlichen Hand bezahlt – und das ausnahmsweise ganz ohne Eigenanteil! Das Bundeswirtschaftsministerium hat sein Programm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ um ein Corona-Zusatzprogramm erweitert.
Die Maßnahme ist eine der weniger bekannten Aktionen gegen die Corona-Krise. Zu Unrecht: Das für die Abwicklung des Förderprogramms zuständige „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) bezahlt kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern 100 Prozent ihrer Beraterkosten, und zwar bis maximal 4.000 Euro. Die Sonderförderung ist bis zum Jahresende 2020 befristet.
Gefördert wird die Beratung „kleiner und mittlerer Unternehmen“ (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz.
Bitte beachten Sie: Es muss sich nicht um Präsenzberatungen handeln. Vor dem Hintergrund der Pandemie umfasst die Förderung explizit auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz.
Auch hier die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:
Bitte beachten Sie: Wer selbst beratend tätig ist (z. B. als Unternehmensberater, Anwalt oder Steuerberater), kann die Förderung nicht in Anspruch nehmen.
Wenn Sie als Berater aktiv vom Förderprogramm profitieren möchten, können Sie sich auf der BAFA-Website registrieren und ein Beraterprofil anlegen. Akzeptiert werden nur selbstständige Berater oder Beratungsunternehmen, die ihr Geld überwiegend mit Unternehmensberatung, Coaching etc. verdienen.
Für die Registrierung erforderlich sind eine Beratererklärung mit Angaben zu Umsätzen und Beteiligungen, ein Lebenslauf und ein Nachweis der eigenen Selbstständigkeit (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Steuerbescheid). Weitere Voraussetzung ist ein nachweislich praktiziertes Qualitätsmanagement.
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