
Möchte Dein Unternehmen Arbeitnehmende aus dem Homeoffice zurück in den Betrieb beordern? Ohne vertraglichen Anspruch auf „mobile Arbeit“ ist das möglich. Aber auch dann sollten Arbeitgebende diese Anordnung abwägen und betrieblich begründen können.

Möchte Dein Unternehmen Arbeitnehmende aus dem Homeoffice zurück in den Betrieb beordern? Ohne vertraglichen Anspruch auf „mobile Arbeit“ ist das möglich. Aber auch dann sollten Arbeitgebende diese Anordnung abwägen und betrieblich begründen können.

Erhalten die Beschäftigten in Deinem Unternehmen Zuschläge, wenn sie nachts, an Feiertagen oder Sonntagen arbeiten? Solche „SFN-Zuschläge“ sind grundsätzlich steuerfrei und sozialversicherungsfrei, aber nur in bestimmten Grenzen und nicht in allen Fällen. Finde heraus, auf welche Fallstricke bei diesen Zuschlägen zu achten ist.

Können VerbraucherInnen Deine Waren oder Dienstleistungen online kaufen oder bestellen? Dann solltest Du ihnen einen deutlich erkennbaren Widerrufsbutton anbieten. Eine Gesetzesänderung macht den bequemen Online-Widerruf zur Pflicht – mit klaren Vorgaben zur Gestaltung.

Jemand nimmt ein von Dir erstelltes Foto, schickt es durch eine Grafik-KI und verwendet das Ergebnis ohne Erlaubnis oder Bezahlung für seine eigenen Zwecke? Dagegen wirst Du in vielen Fällen mit einer Urheberrechtsklage wenig ausrichten. Ein neueres Urteil zeigt, warum.

Wenn das Unternehmen eine vereinbarte Lieferung oder Dienstleistung bereits bezahlt hat und dann nichts bekommt, ist das ärgerlich. Noch ärgerlicher wird es, wenn dann auch noch der Vorsteuerabzug verweigert wird. In einem solchen Streitfall stellte sich der Bundesfinanzhof klar gegen das Finanzamt und dessen Umgang mit Vorausrechnungen.

Das bisher genutzte Programm stößt an seine Grenzen? Dann wird es Zeit für eine neue, leistungsfähigere Buchhaltungssoftware. Hier findest Du Tipps für einen stressarmen Wechsel ohne Ausfallzeit.

Wenn Beschäftigte von unterwegs oder zuhause arbeiten, können Arbeitgebende die Arbeitszeiten schwer kontrollieren. Aber Arbeitszeitbetrug rechtfertigt auch dort eine Kündigung. Grundsätzlich genügt der konkrete, dringende Verdacht. Eine Abmahnung muss nicht erforderlich sein.

Die Bundesregierung will einen neuen Status für FreelancerInnen einführen: eine „neue Selbstständigkeit“ mit Rentenversicherungspflicht. Die Beitragslast sollen die Auftragnehmenden tragen. Die Beiträge einzubehalten und abzuführen wäre Sache der Auftraggebenden.

Wenn Beschäftigte sich für Arbeitseinsätze bereithalten müssen, kann das Arbeitszeit oder Freizeit sein. Ein glasklares Abgrenzungskriterium zwischen Bereitschaft und Rufbereitschaft liefert das Arbeitsrecht nicht. Dabei hat die Unterscheidung wichtige Folgen.

Viele neue Unternehmen und wachsende Teams starten ihre Buchhaltung mit Word, Excel und PDF-Dateien. Auf den ersten Blick ergibt das auch Sinn. Bei der Gründung ist das Geld meistens knapp. Die Zahl der Aufträge und Bestellungen ist überschaubar. Excel & Co. sind als Werkzeuge vertraut und erfordern keine Einarbeitungszeit.

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