„Keine Buchung ohne Beleg“ lautet eine Grundregel der Buchführung. Sonst erkennt das Finanzamt die Buchung im Zweifel nicht an. Was tun, wenn die Quittung fehlt oder der Beleg nicht mehr da ist? Dann hilft ein Eigenbeleg weiter. Hier lesen Sie, wie Sie korrekte Eigenbelege erstellen und was es dabei zu beachten gibt.
orgaMAX Redaktionsteam
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Unternehmen haben die Pflicht, ihre Mitarbeitenden in Sachen KI zu schulen. Das schreibt der AI Act der EU vor. Zur Umsetzung hat die EU-Kommission eine FAQ veröffentlicht. Bestimmte Fragen bleiben weiterhin offen, aber zumindest einige Punkte werden dadurch klarer.
Die Bundesregierung will die Betriebe durch Steueranreize zum Investieren bringen. Ein erstes Maßnahmenpaket soll noch in diesem Sommer verabschiedet werden. Dieser Überblick erläutert die geplanten Änderungen der Steuergesetze. Sie sind auch für Selbstständige und kleinere Unternehmen relevant.
Investitionsabzugsbetrag: Die Anschaffung von morgen heute schon von der Steuer absetzen
Geld für Investitionen zurückstellen, statt darauf direkt Steuern zu bezahlen: Nach diesem Motto können Selbstständige mit einem Investitionsabzugsbetrag oder IAB ihre Steuerlast optimieren und Liquidität für betriebliche Investitionen erhalten. Was kompliziert klingt, ist eine echte Chance für kleinere Unternehmen.
Selbstständig mit zwei getrennten Unternehmen
Zwei Selbstständigkeiten parallel – das kann durchaus sinnvoll sein. Wer Geld sowohl mit einem freien Beruf als auch einem Gewerbe verdient, sollte beides möglichst getrennt halten. Auch sonst sind separat angemeldete Unternehmen grundsätzlich möglich. Lesen Sie, worauf es ankommt.
Gemischte Reisekosten: Teils beruflich, teils privat
Geschäftliche Reisen lassen sich gut mit ein paar freien Tagen kombinieren. Das führt zu „gemischten Reisekosten“. Sie erfordern besondere Sorgfalt und genaue Dokumentation – aber das ist kein Grund, auf den Betriebskostenabzug zu verzichten und dem Finanzamt Geld zu schenken. Lesen Sie, wie Sie gemischte Reisekosten rechtssicher aufteilen.
Den Ehepartner als Arbeitnehmer einzustellen, kann viele Vorteile haben. Allerdings bestehen das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger auf einem „fremdüblichen“ Arbeitsverhältnis. Deshalb kann zum Beispiel ein Minijob mit Firmenwagen für Probleme sorgen.
Wenn Selbstständige ein Geschäftsfahrzeug auch privat fahren können, dann tun sie das wohl auch – so zumindest sieht es das Finanzamt. In solchen Fällen liefert ein Fahrtenbuch belastbare Argumente. Der Hinweis auf den Privatwagen verspricht dagegen nicht unbedingt Erfolg. Ein klarer Nachweis ist wichtig, um bei einem Geschäftswagen ohne Privatnutzung unberechtigte zusätzliche Steuern zu vermeiden.
Eine Partnerschaftsgesellschaft aus Freiberuflern wird nicht gewerblich, nur weil einer der Partner vor allem die Geschäftsführung übernimmt. Das entschied der Bundesfinanzhof, nachdem das Finanzamt von einer Zahnarzt-Gemeinschaftspraxis Gewerbesteuer wollte. Das Urteil lässt sich grundsätzlich auf andere Formen freiberuflicher Zusammenarbeit übertragen.
Grundsätzlich müssen auch Selbstständige und Unternehmen Rundfunkbeiträge zahlen. Ausnahme: Sie arbeiten von zuhause aus. Diese Übersicht zeigt, wie Rundfunkbeitragspflicht und Betriebsstätte zusammenhängen und wann für wen wie viel an Beiträgen anfällt.