Sobald ein Betrieb „in der Regel“ zehn oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt, greift der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz schränkt die Trennung von Mitarbeitenden auf bestimmte Kündigungsgründe ein. Lesen Sie, wie der Schwellenwert konkret berechnet wird und welche Folgen seine Überschreitung hat.
Betriebliches E-Lastenrad: 3.500 Euro Zuschuss vom Staat
Falls Sie regelmäßig in der näheren Umgebung Kunden beliefern, Unternehmenseinkäufe erledigen oder zu Märkten fahren, kann ein Akku-Lastenesel auf zwei Rädern die sinnvolle Alternative zum Kfz sein. Schließlich schont er nicht nur Klima und Umwelt, sondern auch das Firmenkonto. Und das umso mehr, als der Staat einen Teil der Kosten übernimmt. Denn Unternehmen, die ein E-Lastenrad anschaffen, können über ein Förderprogramm des Bundes bis zu 3.500 Euro als Zuschuss erhalten.
Selbstständiges Ehepaar – als Kleinunternehmer getrennt
Dürfen beide Ehepartner Kleinunternehmer sein, wenn sie ähnliche Dienstleistungen für dieselben Kunden ausführen? Das Finanzgericht Münster meinte: ja. In bestimmten Fällen dürfen Selbstständige die Umsatzsteuerfreiheit als Kleinunternehmer doppelt nutzen, selbst wenn sie eng kooperieren.
Sicherheitshalber volle Umsatzsteuer? Vorsicht, Falle!
7 oder 19 Prozent, ermäßigte oder reguläre Umsatzsteuer? Das ist oft nicht klar. Tipps wie „Im Zweifel einfach die vollen 19 Prozent Umsatzsteuer ansetzen“ sollen Selbstständige lieber nicht beherzigen.
Midijob nennt man eine Beschäftigung im Übergangsbereich. Dabei liegt der Monatslohn höher als ein Minijob-Gehalt von derzeit 556 Euro, aber unter der Grenze von 2.000 Euro. Für Midijobs fallen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung geringer aus.
Spendieren Sie den Mitgliedern Ihres Teams Yoga, Rauchentwöhnung oder gesundes, natürliches Kochen – und zwar steuerfrei! Als Arbeitgeber können Sie für solche Kurse bis zu 600 Euro pro Kopf und Jahr ausgeben, ohne dass Lohnsteuer anfällt: betriebliche Gesundheitsförderung ist steuerbefreit. Damit können auch kleinere Betriebe zeigen, dass sie etwas für ihre Beschäftigten tun.
Datenschutz-Checkliste für „kleine“ Online-Händler
Im Online-Handel kann der Datenschutz eine Herausforderung sein. Das gilt besonders für Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen. Speziell für sie hat der bayerische Datenschutzbeauftragte eine Checkliste mit Praxiswissen zum Datenschutz veröffentlicht. Sie macht auf die wichtigsten DSGVO-Anforderungen aufmerksam.
Gehören Pausen, Vorbereitungs- und Rüstzeiten, das Umkleiden nach der Schicht, Fahrzeiten sowie Bereitschaftsdienste zur bezahlten Arbeitszeit? Dieser Überblick liefert Arbeitgebern eine Orientierung.
Neues Tattoo entzündet sich: Keine Lohnfortzahlung
Das neu gestochene Tattoo einer Mitarbeiterin entzündet sich. Sie fällt einige Tage aus. Der Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Die Arbeitsgerichte geben ihm Recht.
Keine Widerrufsbelehrung? Das gibt privaten Kunden die Chance, den Auftrag noch nach mehr als einem Jahr zu widerrufen und trotz erledigter Arbeit die Bezahlung zu verweigern. So zumindest entschied das Landgericht Frankenthal. Das Urteil zeigt: Auch für Handwerker und Dienstleister ist es wichtig, formale Fehler zu vermeiden. Sonst stehen sie im schlimmsten Fall trotz guter Arbeit mit leeren Händen da.