Wie lange sollte man Geschäftsunterlagen aufbewahren? Das ist keine persönliche Entscheidung, denn dafür gelten gesetzliche Fristen. Für Buchungsbelege besteht seit Jahresbeginn 2025 eine verkürzte Mindestaufbewahrungsdauer. Lesen Sie, welche Aufbewahrungsfristen gelten und was Sie jetzt nach dem Jahreswechsel entsorgen können.
Aufbewahrungsfristen: Das können Sie 2025 entsorgen
Arbeitgeber müssen Bescheinigungen und Erklärungen ihrer Arbeitnehmer aufbewahren, wenn sie für die Sozialversicherung relevant sind. Grundsätzlich müssen solche Dokumente digitalisiert werden. Die Aufbewahrung als Papier ist nur mit einer Befreiung durch die Deutsche Rentenversicherung zulässig – und diese Befreiungen enden spätestens 2026. Ein Drama ist das nicht: Personalverwaltungs-Software mit digitaler Personalakte ist ohnehin die bessere Lösung.
Ein neues KfW-Förderprogramm hilft beim Start in die Selbstständigkeit. Das Besondere am „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge“: Das Ausfallrisiko der Hausbank, die das Darlehen auszahlt, übernehmen die staatlichen Bürgschaftsbanken zu einhundert Prozent. Gründer erhalten die Chance, auch ohne umfangreiche Sicherheiten oder Eigenmittel loszulegen.
2025 wird Barrierefreiheit zur gesetzlichen Pflicht. Produkte, Geräte, Dienstleistungen und E-Commerce-Angebote sollen auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein. Das Gesetz sieht zwar Ausnahmen vor. Doch für viele Händler, Hersteller, Dienstleister, App-Anbieter und Website-Betreiber läuft der Countdown.
Ab 2025: Arbeitsvertrag per E-Mail
Ab 2025 können Arbeitgeber neuen Mitarbeitenden den Arbeitsvertrag oder die wesentlichen Vertragsbedingungen auch per E-Mail, als PDF-Dokument oder sogar mit WhatsApp zuschicken. Für bestimmte Branchen bleibt es allerdings bei Papier und Unterschrift.
Selbstständigkeit aufgeben, um Unterhalt zu zahlen?
Unterhaltspflichtige Selbstständige können bei geringem Einkommen zum Wechsel in einen Angestelltenjob verpflichtet sein. Andernfalls droht die Festlegung des Unterhalts gemäß einem fiktiven Einkommen. Entscheidend ist allerdings stehts der Einzelfall. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, dass auch mit geringen Einnahmen die Teilzeit-Selbstständigkeit eine Option bleiben kann.
Kleinunternehmerregelung: Wichtige Änderungen ab 2025
Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer berechnen. Das Jahressteuergesetz 2024 bringt für diese Kleinunternehmerregelung wichtige Änderungen. Dazu gehören höhere Umsatzgrenzen, eine EU-weite Geltung des Kleinunternehmer-Status und eine Befreiung von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen. Wenn Sie Kleinunternehmer sind oder als Geschäftspartner haben, sollten Sie die Neuerungen kennen.
Selbstständige, die ihre Kunden „draußen“ finden statt am festen Standort, benötigen in manchen Fällen eine Reisegewerbekarte: Ohne dieses Dokument drohen Bußgelder – allerdings sind bestimmte Tätigkeiten „reisegewerbekartenfrei“. Außerdem gilt für den Verkauf auf Märkten eine eigene Regelung. Lesen Sie, was sie für Ihren Stand auf dem Weihnachtsmarkt oder den Vertrieb direkt beim Kunden wissen sollten.
Noch bis einschließlich Dezember haben Arbeitgeber Zeit, um eine steuerfreie Inflationsprämie auszuzahlen. Insgesamt sind bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter möglich. Chefs, die diese Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung nutzen wollen, sollten sich beeilen.
Ab dem Jahreswechsel gilt die E-Rechnungspflicht. In einem „BMF-Schreiben“ hat die Finanzverwaltung klargestellt, wie sie die Vorgaben umgesetzt sehen möchte. Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung bringt etwas mehr Klarheit für betroffene Selbstständige und Unternehmen.