Selbstständige und Unternehmer werden oft von Partnern, Kindern, Eltern oder anderen Angehörigen unterstützt. Arbeit ist schließlich genug da. Und in der Familie hilft man sich nun mal.
Doch dabei muss stets klar sein, ob es sich nur um punktuelle familiäre Hilfe handelt oder um ein echtes Beschäftigungsverhältnis. Die Sozialversicherungsträger kennen zwei Formen der Mitarbeit von Verwandten und Partnern:
Wenn diese Grenze verwischt, drohen Ärger und Kosten – vor allem Beitragsnachzahlungen.
Entscheidend für familienhafte Mitarbeit sind hauptsächlich zwei Besonderheiten:
Familienhafte Mitarbeit können Ehe- und Lebenspartner leisten (selbst nach der Scheidung), Verlobte, Kinder und Eltern, außerdem andere Verwandte und Verschwägerte. Grundsätzlich gilt die Daumenregel: Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto eher wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angenommen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Mithilfe Ihres Lebenspartners, ihrer Frau oder des Schwagers bei der nächsten Betriebsprüfung für teuren Ärger sorgt, dann können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Deren Clearingstelle führt in solchen Fällen ein sogenanntes Statusfeststellungverfahren durch. Sie prüft, ob im konkreten Fall Sozialversicherungspflicht besteht.
Am Ende erhalten Sie einen Bescheid, der die Sache zunächst einmal entscheidet. Natürlich können Sie dagegen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. Bei der Einstellung eines Ehegatten oder von Kindern wird automatisch ein Statusfeststellungsverfahren ausgelöst.
Es ist wichtig, die Verhältnisse beizeiten klar zu regeln: Stellt ein DRV-Prüfer zum Beispiel fest, dass der Bruder nicht nur aushilft, sondern beschäftigt wird, müssen Sozialversicherungsbeiträge und möglicherweise auch Lohnsteuer nachbezahlt werden.
Ist umgekehrt die offiziell angestellte Ehefrau in Wirklichkeit gar nicht im Betrieb tätig, droht der Verlust von Versicherungsansprüchen, Gehaltszahlungen werden nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Unter Umständen steht sogar der Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung im Raum.
Weiterführende Informationen:
Die Deutsche Rentenversicherung, bei der die „Clearingstelle“ angesiedelt ist, bietet ...