Viele größere Unternehmen lassen neue Geschäftspartner grundsätzlich erst einmal ein NDA unterzeichnen. Das Kürzel steht für „Non Disclosure Agreement“. Der englische Fachbegriff steht für Geheimhaltungsvereinbarung oder auch Vertraulichkeitsvereinbarung. Ohne die Unterschrift unter eine solche Vereinbarung erfährt man von manchen potenziellen Kunden nicht einmal die Rahmendaten eines anstehenden Auftrags.
NDA unterschreiben ja – aber genau hinsehen!
Manche NDAs bestehen nur aus wenigen Sätzen. Es gibt aber auch sehr ausführliche und differenzierte, auf ein konkretes Projekt bezogene Geheimhaltungsvereinbarungen. Eine Verpflichtungs-Erklärung beinhalten beide Arten. Grundsätzlich sind NDAs üblich und kein Zeichen von krankhaftem Misstrauen. Unbesehen unterschreiben sollte man sie trotzdem nicht.
Ein NDA kann völlig unerwartete und überraschende Folgen haben: Mit dem Verzicht auf bewusstes Ausplaudern von Interna ist es nicht getan. Je nach Inhalt kann bereits der unverschuldete Verlust einer Dokumentenmappe zum Projekt richtig teuer werden.
Was schützen NDAs?
Viele NDAs orientieren sich am Geschäftsgeheimnisgesetz. Das erfasst nicht nur das Geschäftsgeheimnis an sich – also etwa vertrauliche Dokumente, die der Auftraggeber organisatorisch und technisch sichert (durch beschränkten Zugriff etc.)
Das Gesetz schützt auch darauf beruhende ...
- Produkte,
- Herstellungsprozesse,
- Erfindungen,
- geschäftliche Beziehungen,
- Geschäftsstrategien,
- Businesspläne,
- Finanzplanungen,
- Personalangelegenheiten,
- Software und Daten sowie
- Know-how aller Art.
Mehr noch: Bereits die schiere Existenz eines NDA ist grundsätzlich vertraulich!
Regelungen, Fallstricke & Reichweite
Bevor Sie Ihre Unterschrift unter ein NDA setzen, sollten Sie sich zumindest die folgenden Fragen stellen:
- Was genau fällt unter die Geheimhaltung? Aus dem NDA muss sich möglichst eindeutig ergeben, welche Informationen geschützt sind. Beschränkt es sich auf Informationen zum neuen Produkt oder zum anstehenden Projekt? Oder gilt bereits die Tatsache als vertraulich, dass die Entwicklungsabteilung bald deutlich vergrößert wird?
- Wie lange gilt die Vereinbarung? Oft ist ein NDA auf einige Jahre befristet. Theoretisch kann es aber auch noch Jahrzehnte nach Auftragsabschluss zum Stolperstein werden.
- Dürfen Informationen an bestimmte Personen weitergegeben werden? Sie müssen wissen, mit welchen Projektbeteiligten Sie kommunizieren dürfen. Und ob es Ihnen gestattet ist, Informationen etwa an Ihre eigenen Mitarbeiter weiterzugeben.
- Sind konkrete Geheimhaltungsmaßnahmen vorgeschrieben? Also zum Beispiel bestimmte Kommunikationskanäle oder Formen von Verschlüsselung?
- Steht eine Vertragsstrafe im NDA? Aus AGB-rechtlichen Gründen wird meist kein konkreter Betrag festgelegt, stattdessen gilt eine „angemessene“ Höhe. Übrigens: Nach einem Verstoß können grundsätzlich sowohl eine Vertragsstrafe als auch Schadenersatzforderungen gefordert werden.
Nicht jedes NDA ist wirksam
Ein NDA-Vordruck, den der Auftraggeber sich irgendwo im Internet besorgt hat, bietet kaum sinnvollen Schutz. Wird ein NDA-Muster regelmäßig („formularmäßig“) verwendet, gilt außerdem AGB-Recht. Das kann viele Bestimmungen wirkungslos machen. Sie sehen: Im Zweifel brauchen Sie einen Anwalt, um herauszufinden, welche Regelungen wirklich bindend sind.
Lektüretipps:
- Zwei Muster einer Geheimhaltungsvereinbarung (in Deutsch und in Englisch) hält die IHK Frankfurt bereit.
- Wie orgaMAX Sie in Sachen Datenschutz vor Missbrauch bewahrt, lesen Sie in der Übersicht „orgaMAX und die Datenschutz-Grundverordnung“.