
Zum Jahresbeginn 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten komplett gestrichen. Bei Erwerbsminderungsrenten wurden sie deutlich angehoben. Für Selbstständige, die über die KSK krankenversichert sind, gelten erleichterte Zuverdienstmöglichkeiten aus nicht-kreativen selbstständigen Tätigkeiten. Das sind gute Nachrichten für Rentenbezieher mit Nebenbei-Selbstständigkeit, für Selbstständige in Kreativ-Berufen mit nicht-kreativen Zusatzaufträgen und für Arbeitgeber auf Personalsuche.











