
Seit Jahresbeginn 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. Direkt betroffen sind zwar nur Unternehmen mit mindestens 3.000 und demnächst 1.000 Mitarbeitern. In Form einer vorgeschriebenen Lieferantenprüfung wirken sich die Vorschriften für „saubere“ Lieferketten jedoch auch auf kleinere Unternehmen aus.











