„The same procedure as every year?“ Schon wieder steht ein Jahreswechsel bevor – und trifft viele Betriebe wieder einmal unvorbereitet. Wichtiger als der rechtzeitige Versand von Weihnachtskarten oder Präsenten für Geschäftsfreunden sind dabei die rechtlichen und steuerlichen Deadlines: Daraus ergeben sich oft ungewollte Konsequenzen für das Folgejahr.
orgaMAX Redaktionsteam
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Steuern für Selbstständige (Teil 1): Die Einkommensteuer
Klar: Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Ein Wechsel in die Selbstständigkeit stellt Steuerpflichtige aber nicht unbedingt vor unüberwindliche Probleme. Oft ändert sich gar nicht so viel. Wir erläutern Schritt für Schritt, mit welchen Steuern Selbstständige rechnen müssen. Den Anfang macht die Einkommensteuer.
Darlehen von Angehörigen und Freunden können über geschäftliche Liquiditätsflauten hinweghelfen. Allerdings sollten Sie die Konditionen dabei trotz persönlicher Verbundenheit genau klären, um späteren Streit zu vermeiden.
Prinzip Abschreibung: Privileg oder Plage?
Die vermeintlich tollen Abschreibungsmöglichkeiten sind für viele Selbstständige bei genauerem Hinsehen erst einmal alles andere als erfreulich. Denn ein Großteil kostspieliger Investitionen mindert das zu versteuernde Einkommen erst Jahre später! Das Prinzip der „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) ist zwar steuerlich sinnvoll, kann sich für Unternehmer aber je nach Situation als Privileg oder als Plage erweisen. Wir erläutern, was es damit auf sich hat.
Was die meisten angehenden Gründer nicht wissen: Kosten, die schon vor Betriebseröffnung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anfallen, mindern als vorab entstandene Betriebsausgaben den Gewinn. Gezahlte Mehrwertsteuer-Beträge werden vom Finanzamt in voller Höhe als Vorsteuer erstattet. Laut Bundesfinanzhof können Vorlaufkosten sogar dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Gründung schließlich doch nicht zustande kommt. Das bedeutet: Wer rechtzeitig Belege sammelt, kann von Anfang an Steuern sparen.
Reisekosten abrechnen: Worauf muss ich achten?
Während der Corona-Ausnahmesituation haben Videokonferenzen und ähnliche Online-Meetings im Geschäftsleben spürbar an Bedeutung gewonnen. Ganz ohne Geschäftsreisen werden Selbstständige und Unternehmer jedoch auch in Zukunft nicht auskommen.
Je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, ergeben sich unterschiedliche finanzielle, steuerliche und haftungsrechtliche Folgen für Sie persönlich und Ihr Unternehmen. Auch auf die Außenwirkung im Geschäftsleben hat die Rechtsform Auswirkungen. So finden Sie den passenden Business-Rahmen:
Die beiden Corona-Jahre brachten für Selbstständige und kleinere Unternehmen jede Menge an Herausforderungen, Durcheinander und Umbrüchen: Schließungen, Umsatzeinbrüche, ausbleibende Kundschaft, Personal in Quarantäne.
Geringfügige Beschäftigung: So melden Sie Mini-Jobber an
Sie haben eine 450-Euro-Kraft gefunden, die Sie als Mini-Jobber einstellen wollen? Dann müssen Sie die geringfügige Beschäftigung zur Sozialversicherung anmelden. Viele Selbstständige und Gewerbetreibende überlassen die Anmeldung und Lohnabrechnung Ihrem Steuerberater oder einem Lohnbüro.
Nicht erst seit Beginn der Corona-Krise arbeiten viele Selbstständige und Gewerbetreibende in der Privatwohnung oder im Eigenheim. Manche dauerhaft – andere vorwiegend abends oder am Wochenende.