
Auf das private Fahren eines Geschäftswagens müssen Selbstständige Steuern bezahlen. Zum Ermitteln der Privatnutzung können Sie entweder ein Fahrtenbuch führen, oder die Privatfahrten mit einem Pauschalbetrag gemäß der 1-Prozent-Methode abgelten. Für E-Autos gelten dabei Steuervergünstigungen.











