
Ein teils geschäftlich, teil privat genutztes Fahrzeug von Selbstständigen kann entweder zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehören. Das wirkt sich darauf aus, ob und wie die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Je nach dem Anteil der geschäftlichen Nutzung ist die Zuordnung entweder fest vorgegeben oder es besteht ein Wahlrecht.











