
Bereits seit Januar 2022 gilt ein neues Kaufrecht, wenn digitale Produkte an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden. Die neuen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln den Handel mit und Vertrieb von digitalen Waren und Dienstleistungen, etwa die Gewährleistung bei Mängeln. Unternehmer und Selbstständige, die digitale Produkte an Verbraucher verkaufen, sollten die Änderung kennen.











