Die Künstlersozialkasse sorgt bei Selbstständigen in publizistischen und künstlerischen Kreativberufen für die Sozialversicherung. Die Bedingungen sind sehr vorteilhaft. Allerdings müssen Selbstständige mit bestimmten Tätigkeiten um die Aufnahme kämpfen. Eine Tätowiererin und eine Flamenco-Lehrerin waren mit ihren Klagen erfolgreich. Einer freien Hochzeitsrednerin dagegen verwehrte das Bundessozialgericht die Aufnahme. Welche Faktoren sind entscheidend?
orgaMAX Redaktionsteam
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Eine Cyberversicherung benötigen Unternehmen aller Branchen und Größen. Sie übernimmt die Schäden nach einem Cyber-Angriff, etwa einer Ransomware-Attacke. Wegen der großen Zahl an Schadensfällen schauen die Versicherer beim Abschluss neuer Policen inzwischen recht genau hin. Wer ihre Risikofragen falsch beantwortet und den Zustand der betrieblichen IT beschönigt, tut sich keinen Gefallen: dann kann das Versicherungsunternehmen im Ernstfall die Zahlung verweigern. Das wurde vom Landgericht Kiel bestätigt.
„Wir wollen Personal einsparen“ ist noch kein Kündigungsgrund. Arbeitgeber dürfen sich eine betriebsbedingte Kündigung nicht zu einfach machen. Die unternehmerische Entscheidung, Personal einzusparen, reicht als Kündigungsgrund nicht aus. Vor dem Arbeitsgericht sollte die Arbeitgeberseite die Trennung detailliert begründen können. Dazu gehören präzise Planungen und Zahlen.
Werden Aushilfen nur vorübergehend benötigt und kurzfristig beschäftigt, entfällt die Sozialversicherungspflicht. Eine Lohnobergrenze besteht dafür nicht, auch qualifizierte Arbeitskräfte können in dieser Form beschäftigt werden. Allerdings gibt es einige Einschränkungen. So darf die Tätigkeit nicht berufsmäßig sein, und nicht länger als 70 Arbeitstage oder drei Monate umfassen.
Auch Minijobber, Aushilfen und Teilzeitkräfte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. In vielen Fällen ist die Berechnung von Urlaubstagen und Urlaubsentgelt kein Hexenwerk. Etwas komplizierter wird es bei schwankenden oder unregelmäßigen Arbeitstagen.
Ein digitales Fahrtenbuch muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Sonst erfasst das Finanzamt die Privatnutzung des Geschäftswagens trotzdem per 1-Prozentmethode und man hat keine Steuern gespart. Das macht eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf deutlich.
Privates oder betriebliches Wirtschaftsgut? Selbstständige sollten die Zuordnungsentscheidung zeitnah dokumentieren
Wenn Selbstständige ein bestimmtes Wirtschaftsgut sowohl betrieblich als auch privat nutzen, haben sie unter bestimmen Voraussetzung ein Wahlrecht: sie können entscheiden, zu welchem Bereich es gehören soll. Dabei gelten für die Einkommensteuer und für die Umsatzsteuer jeweils eigene Regeln. Die Zuordnungsentscheidung muss rechtzeitig dokumentiert werden. Eine nachträgliche Zuordnung ist ausgeschlossen.
Bei bestimmten Arbeitgeberleistungen kann die Lohnsteuer pauschal entrichtet werden. Zusätzlicher Vorteil: Dann entfallen die Sozialversicherungsbeiträge. Dafür muss die Versteuerung jedoch rechtzeitig erfolgen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Wenn Beschäftigte von Vollzeit in Teilzeit wechseln oder umgekehrt, werden Lohn oder Gehalt grundsätzlich anteilig angepasst. Das gilt jedoch nicht für alle Lohnbestandteile. Im Zweifel entscheidet die genaue Formulierung, mit der Zulagen und ähnliche Leistungen vereinbart wurden.
Arbeitgeber müssen eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen in ihrem Betrieb aushängen. Eine Veröffentlichung im Intranet ist ebenfalls möglich. Wer die Aushangpflicht nicht befolgt, riskiert Bußgelder und rechtliche Nachteile.