Die Corona-Krise hat viele Unternehmen völlig unvorbereitet getroffen, sodass im Vorfeld weder Vorkehrungen noch finanzielle Rücklagen gebildet werden konnten.
Das Besondere an dieser Krise im Vergleich z. B. zur Finanzkrise im Jahr 2008 und dem Platzen der amerikanischen Immobilienblase ist, dass nun nicht nur einige wenige Wirtschaftszweige betroffen sind. Auch sind nicht nur bestimmte Regionen der Erde betroffen, sondern jeder Wirtschaftszweig und jedes Land. Finanzielle Ängste bis hin zu Existenzbedrohungen treffen hier vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler.
Das Wichtigste in diesen Tagen ist, die Zuversicht nicht zu verlieren und besonnen zu handeln, denn die Ursachen der Krise selbst können Sie nicht beeinflussen.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Hilfspaket geschnürt, umfassende steuerliche Hilfsmaßnahmen sowie Änderungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Wir möchten Ihnen im Folgenden zeigen, welche Hilfen es gibt und wo Sie diese beantragen:
Betroffene können einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten beantragen. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Unternehmens und muss nicht zurückgezahlt werden:
Die Beantragung der Soforthilfen erfolgt über die jeweiligen Bundesländer. Zum Teil gibt es länderspezifische Informationen und Regelungen, die der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft aus seiner Seite mit nützlichen Links zu den jeweiligen Anträgen zusammengestellt hat.
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen gering zu halten, stellt die Bundesregierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umfangreiche Hilfs- und Förderkredite zur Verfügung. Dabei übernimmt die KfW mit 80 Prozent - 90 Prozent einen Großteil der Haftung.
Unterschieden werden dabei folgende Kreditprogramme, mit denen Investitionen oder Betriebsmittel (alle laufenden Kosten, wie z. B. Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten) finanziert werden können:
KfW-Unternehmerkredit
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Um die Liquidität von Unternehmen, die unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, zu erhöhen, hat die Bundesregierung steuerliche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Folgende Einzelmaßnahmen sind hierbei enthalten:
Stundungen von Steuerschulden
Anpassen der Steuervorauszahlungen
Damit Unternehmen auch in Krisenzeiten die Zahl der Beschäftigten aufrechterhalten können, haben sie die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Die Agentur für Arbeit fängt dadurch den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn zu einem Teil wieder auf. Unternehmen werden entlastet und sind nicht gezwungen Mitarbeiter zu entlasten.
Folgende, erleichternde Voraussetzungen hat die Bundesregierung beschlossen. Diese gelten rückwirkend zum 01.03.20:
Wie Sie das Kurzarbeitergeld beantragen, erfahren Sie in diesem Video der Bundesagentur für Arbeit.
Laut Bundeswirtschaftsministerium ist es das Ziel dieser Hilfspakete, die „Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, um nach der Krise wieder bestmöglich durchstarten zu können“. Die Anträge sollen schnell und unbürokratisch abgewickelt werden und die Auszahlung schnellstmöglich erfolgen. Dadurch solle alles getan werden, damit kein gesundes Unternehmen schließen müsse. „Wir lassen niemanden alleine“ betont Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.