Eine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung für bereits erbrachte Teilleistungen eines Projekts und ermöglicht Zwischenzahlungen. Sie wird regelmäßig während der Projektlaufzeit gestellt, um den Auftragnehmer finanziell abzusichern. Im Gegensatz zu einer Teilrechnung, mit der abgeschlossene Phasen eines Projekts oder einer definierten Teilleistung abgerechnet werden, zeigt die Abschlagsrechnung den Fortschritt der laufenden Arbeiten.
Auf den ersten Blick scheinen Abschlagsrechnungen und Teilrechnungen sehr ähnlich zu sein, doch bei genauerer Betrachtung zeigen sich wesentliche Unterschiede. Beide Rechnungstypen dienen der Sicherung der Liquidität eines Projekts, unterscheiden sich jedoch in ihrer Anwendung und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die folgende Tabelle bietet eine klare Übersicht über die wesentlichen Unterschiede und Besonderheiten dieser beiden Rechnungstypen.
Kriterium |
Abschlagsrechnung |
Teilrechnung |
Zweck |
Dient der Zwischenfinanzierung und Sicherstellung der Liquidität des Auftragnehmers. |
Dient der Abrechnung eines abgeschlossenen, in sich abgeschlossenen Projektabschnitts. |
Grundlage |
Basierend auf vertraglich vereinbarten Zahlungsplänen oder Meilensteinen. |
Basierend auf dem tatsächlichen Fortschritt und abgeschlossenen Arbeiten. |
Abrechnungsinhalt |
Teilweise Leistungserbringung ohne detaillierte Abrechnung der erbrachten Leistungen. |
Detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen für den abgerechneten Teil. |
Zeitpunkt der Erstellung |
Wird während des Projektfortschritts in regelmäßigen Abständen gestellt. |
Wird nach Fertigstellung eines bestimmten Teils des Projekts erstellt. |
Anzahl der Rechnungen |
In der Regel nur eine Abschlagsrechnung pro Projekt |
Es können mehrere Teilrechnungen pro Projekt erstellt werden. |
Gewährleistungspflicht |
Keine unmittelbare Auswirkung auf die Gewährleistungspflicht. |
Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme des gesamten Projekts/Teils. |
Abschlagsrechnungen bieten zahlreiche Vorteile, die sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber unterstützen. Dazu zählen:
Abschlagsrechnungen werden häufig in Branchen verwendet, in denen Projekte über längere Zeiträume durchgeführt und kontinuierliche Leistungen erbracht werden. Beispiele aus der Praxis sind:
Eine Abschlagsrechnung muss alle Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) enthalten. Dazu gehören:
In einigen Angaben unterscheidet sich eine Abschlagsrechnung jedoch von einer regulären Einzelrechnung:
Beim Erstellen von Abschlagsrechnungen können verschiedene Fehler auftreten, die zu Problemen führen können:
Achtung: Es ist wichtig, dass all diese Angaben korrekt und nachvollziehbar in der Abschlagsrechnung enthalten sind! Ansonsten kann es passieren, dass sie steuerlich nicht anerkannt wird. Das führt wiederum dazu, dass der Vorsteuerabzug gefährdet ist und die Rechnung möglicherweise nicht als gültiger Zahlungsbeleg akzeptiert wird. Der Empfänger kann die Zahlung verzögern oder verweigern, bis eine korrekte Rechnung vorliegt. Es können auch rechtliche Probleme und administrative Schwierigkeiten auftreten, da die Rechnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Nach Abschluss aller Teilleistungen bzw. -lieferungen und des gesamten Projekts wird eine Endrechnung erstellt. Diese enthält eine Gesamtabrechnung des Auftrags unter Berücksichtigung aller bereits geleisteten Abschlagszahlungen. Die Endrechnung zeigt somit den noch offenen Restbetrag an, der vom Auftraggeber zu begleichen ist.
Die Endrechnung sollte folgende Punkte enthalten:
Diese Vorgehensweise gewährleistet Transparenz und eine klare Abrechnung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
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