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    Aufbewahrungsfristen für Unternehmen – Definition & einfach erklärt

    21. Mär. 2024
    19 MIN

    Aufbewahrungsfrist

    Definition: Aufbewahrungsfristen für Unternehmen 

    Ganz gleich, ob Sie als Kaufmann Ihr eigenes kleines Geschäft führen oder der Leiter eines Großkonzerns sind – es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Geschäftsunterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.  
    Diese Periode wird im Handels- und Steuerrecht als „Aufbewahrungsfrist“ bezeichnet. Die Einhaltung dieser Fristen stellt sicher, dass sowohl Sie als auch das Finanzamt jederzeit problemlos auf die benötigten Unterlagen zugreifen können. 

     

    Wer muss die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einhalten?

    Grundsätzlich gilt: Wer gemäß den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts zur Buchführung verpflichtet ist, trägt auch die Verantwortung sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente sorgfältig aufbewahrt und jederzeit griffbereit sind. Während das Handelsrecht vor allem Kaufleute dazu verpflichtet, ihre Unterlagen aufzubewahren, legt das Steuerrecht fest, dass sämtliche Steuerzahler die Aufbewahrungsfristen einhalten müssen. 

    Auch Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen aufbewahrungspflichtig sein und müssen demzufolge verschiedenen Aufbewahrungsfristen berücksichtigen. 

     

    Wie lange müssen Dokumente aufbewahrt werden?

    Je nach Art des Dokuments gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, meist 6 oder 10 Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt dabei immer mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt oder gesendet, bzw. empfangen wurde.   

    Diese Verpflichtung deckt eine Vielzahl von Dokumenten ab – egal ob sie physisch vorliegen oder elektronisch gesichert sind. Dazu gehören Handelsbücher, Jahresabschlüsse, Bilanzen, Buchhaltungsunterlagen und Inventare. 


    Wie müssen Dokumente aufbewahrt werden?

    Für die physische Lagerung gilt, dass Dokumente sicher aufbewahrt werden müssen. Dazu zählt etwa der Schutz vor Feuer, Wasser und Feuchtigkeit. Allerdings beansprucht dies viel Platz und der Zugriff kann etwas umständlich sein. 

    Digitale Aufbewahrung spart Platz und macht das Finden von Dokumenten einfacher. Aber Vorsicht: Natürlich müssen spezielle Anforderungen erfüllt werden, um die Rechtskonformität sicherzustellen. Dazu gehört etwa die Unveränderbarkeit der Daten und die lückenlose Nachverfolgung der Archivierungsprozesse. Wenn Sie physische Dokumente in digitale umwandeln, müssen Sie darauf achten, die GoBD-Richtlinien einzuhalten. 

     

    Aufbewahrungsfristen für Unternehmen

    Im § 147 Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) werden folgende aufbewahrungspflichtige Unterlagen gelistet: 

    • Bücher und Aufzeichnungen 
    • Inventare 
    • Jahresabschlüsse 
    • Lageberichte 
    • Eröffnungsbilanz mitsamt Organisationsunterlagen 
    • Handels- und Geschäftsbriefe (ein- und ausgehend) 
    • Buchungsbelege 
    • Sonstige zur Besteuerung relevanten Unterlagen 

     

    Tabelle: Aufbewahrungsfristen

    Dokument 

    Jahre 

    Abrechnungsunterlagen 

    10 

    Abschreibungsunterlagen 

    10 

    Akkreditive 

    6 

    Angebote, aus denen ein Auftrag resultierte 

    6 

    Anhang zum Jahresabschluss (gemäß § 264 HGB) 

    10 

    Anlagenvermögensbücher- und Karteien 

    10 

    Arbeitsanweisungen 

    10 

    Ausgangsrechnungen 

    10 

    Auszahlungsbelege 

    10 

    Bankbelege 

    10 

    Belege der Buchhaltung 

    10 

    Benutzerhandbücher bei EDV-Buchführung 

    10 

    Betriebskostenrechnung 

    10 

    Betriebsprüfungsberichte (steuerliche Außenprüfung) 

    6 

    Bewertungsunterlagen 

    10 

    Bewirtungsbelege 

    10 

    Bilanzen (samt Eröffnungsbilanz) 

    10 

    Buchungsbelege 

    10 

    Eingangsrechnungen plus evtl. Berichtigungsbelege 

    10 

    Exportunterlagen 

    10 

    Fahrtkostenerstattungsunterlagen 

    10 

    Gehaltslisten 

    10 

    Geschäftsbriefe (eingegangen und versendet) 

    6 

    Gewinn- und Verlustrechnung 

    10 

    Gutschriften (zu Rechnungen) 

    10 

    Handelsbriefe (außer Rechnungen oder Gutschriften) 

    6 

    Handelsbücher 

    10 

    Inventare (gemäß § 240 HGB) 

    10 

    Jahresabschluss mit Erläuterungen 

    10 

    Journale für Hauptbuch oder Kontokorrent 

    10 

    Kalkulation samt Unterlagen (wenn steuerlich relevant) 

    10 

    Kassenbücher 

    10 

    Kontenpläne und Kontenplanänderungen 

    10 

    Kontoauszüge 

    10 

    Lohnbelege 

    10 

    Lohnlisten für Zwischen-, End- und Sonderzahlungen 

    6 

    Mahnbescheide und ausgehende Mahnungen 

    6 

    Nebenbücher 

    10 

    Preislisten, allgemein 

    6 

    Preislisten als Buchungsunterlagen 

    10 

    Prüfungsberichte des Abschlussprüfers 

    10 

    Quittungen 

    10 

    Rechnungen an Unternehmer 

    10 

    Reisekostenabrechnung 

    10 

    Sachkonten 

    10 

    Scheck- und Wechselunterlagen, allgemein 

    6 

    Scheck- und Wechselunterlagen, allgemein 

    6 

    Scheck- und Wechselunterlagen als Buchungsunterlagen 

    10 

    Schriftwechsel 

    6 

    Spendenbescheinigungen, sofern Buchungsunterlagen 

    10 

    Steuererklärungen und Steuerbescheide 

    10 

    Systemhandbücher 

    10 

    Telefonkostennachweise als Beleg für Buchhaltung 

    10 

    Verbindlichkeiten (Auflistung) 

    10 

    Verkaufsbücher 

    10 

    Vermögensverzeichnis 

    10 

    Versicherungspolicen für laufende Versicherungen 

    10 

    Versicherungspolicen nach Ablauf der Versicherung 

    6 

    Verträge, wenn sie als Buchhaltungsbelege dienen oder steuerlich relevant sind 

    10 

    Wareneingangs- und Warenausgangsbücher 

    10 

    Wechsel 

    10 

    Zahlungsanweisungen 

    10 

     

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