Eine Ausgangsrechnung ist ein Dokument, das ein Verkäufer oder Dienstleister ausstellt, um eine erbrachte Leistung oder gelieferte Ware abzurechnen. Sie stellt damit die Grundlage für die Zahlungsaufforderung dar.
Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen werden oft verwechselt, unterscheiden sich jedoch grundlegend. Während Ausgangsrechnungen die Rechnungen sind, die ein Unternehmen an seine Kunden übermittelt, sind Eingangsrechnungen diejenigen, die ein Unternehmen von seinen Lieferanten erhält. Der entscheidende Unterschied liegt also darin, wer die Rechnung ausstellt bzw. empfängt.
Welche Angaben in einer Ausgangsrechnung enthalten sein müssen, regelt das Umsatzsteuergesetz (kurz: UStG). Dieses schreibt folgende Pflichtangaben vor:
Optional können Angaben zu den möglichen Zahlungsarten oder Ansprechpersonen für Rückfragen aufgeführt werden. Bei internationalen Geschäften sind darüber hinaus spezielle Regeln zu beachten, beispielsweise die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und besondere Regelungen zur Mehrwertsteuer.
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG unterliegen anderen Regelungen als große Unternehmen. Sie müssen auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen gehört verpflichtend ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in die Rechnung. Wichtig ist, dass Kleinunternehmer dennoch alle anderen Pflichtangaben einhalten.
Inkorrekte Angaben in Ausgangsrechnungen können zu Verzögerungen im Zahlungsverkehr oder sogar zu rechtlichen Problemen führen. Um Fehler beim Ausstellen von Ausgangsrechnungen zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:
In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche Forderungen drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Dennoch sollten Rechnungssteller nicht so lange warten: Eine zeitnahe Rechnungsstellung erleichtert die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuervoranmeldung. Außerdem hilft es, Liquiditätsprobleme zu vermeiden und zeigt dem Empfänger, dass man professionell im Geschäftsverkehr ist.
Ausgangsrechnungen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. In Deutschland müssen sie in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden. Auch die korrekte Behandlung der Mehrwertsteuer ist essenziell, um steuerliche Pflichten einzuhalten.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt hierzulande die E-Rechnungspflicht bei B2B-Geschäften. Damit wird ein einheitlicher Standard für das Versenden und Empfangen von Rechnungen jeglicher Art verpflichtend. Betroffen sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die Rechnungen an andere inländische Unternehmen stellen. Sie müssen nach EN-16931 ihre Ausgangsrechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz verfassen, dem XML-Format. Papierrechnungen oder andere einfache elektronische Formate wie Word-Dateien sind künftig nicht mehr zulässig.
orgaMAX Buchhaltung unterstützt durch eine benutzerfreundliche und intuitive Oberfläche vor allem kleine Unternehmen und Soloselbstständige beim effizienten Erstellen von Ausgangsrechnungen.
Die Software …
Erfahren Sie jetzt mehr über orgaMAX Buchhaltung!
Für größere Unternehmen und für alle, die ein Gesamtpaket mit Buchhaltung und weiteren Funktionen möchten, ist orgaMAX ERP die richtige Wahl.
Zu den zusätzlichen Funktionen gehören:
Erfahren Sie jetzt mehr über orgaMAX ERP!
LektüretippsWeitere nützliche Informationen zu Buchhaltung, Warenwirtschaft, Software etc. finden Sie im orgaMAX-Lexikon.
|
Wichtiger Hinweis
Unsere Informationen dienen ausschließlich zur Vermittlung von Wissen und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Wir bemühen uns, alle Inhalte mit größtmöglicher Sorgfalt zusammenzustellen. Dennoch können sie eine verbindliche Beratung nicht ersetzen und erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung wird nicht übernommen.