Lexikon

Alles über die Umsatzsteuervoranmeldung

Geschrieben von orgaMAX Redaktionsteam | Aug 7, 2024 11:44:43 AM

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist eine regelmäßige Erklärung, die Unternehmen bei der Finanzbehörde einreichen müssen. In dieser Meldung geben sie an, wie viel Umsatzsteuer sie für ihre Verkäufe schulden. Zudem wird angegeben, wie viel Vorsteuer sie für eingekaufte Waren und Dienstleistungen abziehen können.

Die Voranmeldung dient dazu, die Umsatzsteuer für einen bestimmten Zeitraum vorläufig abzurechnen. Meistens geschieht das monatlich oder vierteljährlich. Damit leistet das Unternehmen eine Vorauszahlung auf die endgültige Jahresumsatzsteuer.

 

Wer muss eine UStVA einreichen?

Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die steuerpflichtige Umsätze erzielen, eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Die Abgabepflicht hängt von der Höhe der jährlichen Umsatzsteuerschuld ab:

  • Mehr als 7.500 Euro: monatliche Abgabe

  • Zwischen 1.000 und 7.500 Euro: vierteljährliche Abgabe

  • Weniger als 1.000 Euro: jährliche Abgabe

Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen, sind von der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung befreit.

 

Welche Gesetze regeln die UStVA?

Die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert. Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind:

  • § 18 Umsatzsteuergesetz (UStG): Dieser Paragraph regelt die allgemeinen Verpflichtungen zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, die Abgabefristen und die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung.

  • § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG): Dieser Paragraph definiert die Kleinunternehmerregelung, die Kleinunternehmer von der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung befreit.

 

Welche Fristen gelten für die UStVA?

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums eingereicht werden. Das bedeutet:

  • Monatliche Abgabe: bis zum 10. Tag des Folgemonats

  • Vierteljährliche Abgabe: bis zum 10. Tag des Folgemonats nach Ablauf des Quartals

Unternehmen können eine Fristverlängerung von einem Monat beantragen, wenn sie eine sogenannte Dauerfristverlängerung erhalten. Dafür müssen sie einen speziellen Antrag beim Finanzamt stellen.

 

Was passiert, wenn die UStVA nicht rechtzeitig eingereicht wird?

Wenn die Umsatzsteuervoranmeldung nicht fristgerecht erfolgt, können verschiedene Konsequenzen und Sanktionen durch die Finanzbehörden verhängt werden. Zu den möglichen Folgen gehören:

  • Säumniszuschläge: Zahlen Unternehmen die Umsatzsteuer zu spät, fallen Säumniszuschläge von 1 % des Steuerbetrags pro angefangenem Monat an.

  • Verspätungszuschläge: Wird die Voranmeldung nicht rechtzeitig eingereicht, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer betragen, jedoch maximal 25.000 Euro.

  • Schätzung der Steuer: Fehlt die Voranmeldung, kann das Finanzamt die Steuer schätzen. Diese Berechnung fällt oft höher aus als tatsächlich nötig, was zu einer höheren Steuerlast führt.

  • Mahnverfahren: Bleibt die Steuerzahlung aus, folgt ein Mahnverfahren, das zu Pfändungen und Kontosperrungen führen kann.

  • Steuerstrafrechtliche Konsequenzen: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichtabgabe drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sowie ein Steuerstrafverfahren.

  • Verlust der Dauerfristverlängerung: Unternehmen, die eine Dauerfristverlängerung beanspruchen, riskieren deren Widerruf, wenn sie die Voranmeldungen nicht fristgerecht einreichen.

  • Reputationsschaden: Ein schlechter Ruf bei den Finanzbehörden kann eine intensivere Überwachung und häufigere Prüfungen zur Folge haben. 

 

Welche Angaben gehören in die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die geschuldete Umsatzsteuer und die abziehbare Vorsteuer werden anhand verschiedener Angaben berechnet. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss dafür folgende Informationen enthalten:

Identifikationsangaben

  • Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

  • Name und Anschrift des Unternehmens

Umsatzsteuerpflichtige Umsätze

  • Steuerpflichtige Umsätze: Gesamtsumme, getrennt nach Steuersätzen (z. B. 19 % und 7 %)

  • Steuerfreie Umsätze: z. B. Ausfuhrlieferungen oder innergemeinschaftliche Lieferungen

  • Eigenverbrauch: Umsätze durch Entnahme für den Eigenbedarf

Vorsteuerbeträge

  • Rechnungen: Abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen

  • Importe und innergemeinschaftliche Erwerben: Abziehbare Vorsteuer für Importe und Erwerbe innerhalb der EU

Berechnung der Zahllast oder des Überschusses

  • Summe der Umsatzsteuer: Betrag auf die steuerpflichtigen Umsätze

  • Summe der Vorsteuer: Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer

  • Zahllast oder Überschuss: Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer

Sonderregelungen und Anpassungen                         

  • Berichtigungen: Angaben zu Korrekturen früherer Voranmeldungen

  • Besondere Besteuerungsarten: z. B. Differenzbesteuerung oder Ist-Besteuerung

Zahlungsinformationen

  • Bankverbindung: Für Einzug oder Rückerstattung

  • SEPA-Lastschriftmandat: Für automatischen Einzug der Steuerbeträge

 

In welcher Form kann die Abgabe erfolgen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist elektronisch abzugeben. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Elektronische Abgabe über ELSTER

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss grundsätzlich elektronisch über das ELSTER-Portal (Elektronische Steuererklärung) der deutschen Finanzverwaltung eingereicht werden. Hierfür ist eine Registrierung im ELSTER-Portal erforderlich. Dabei wird eine digitale Signatur angelegt, die der Authentifizierung und Sicherheit der übermittelten Daten dient.

  • Elektronische Übermittlung durch Steuerberater

Viele Unternehmen beauftragen ein Steuerbüro mit der Erstellung und Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung. Dieses reicht dann die Voranmeldung ebenfalls elektronisch über ELSTER im Namen des Unternehmens ein.

  • Nutzung von Buchhaltungssoftware

Zahlreiche Firmen nutzen Buchhaltungssoftware, die eine direkte Schnittstelle zu ELSTER hat. Diese Softwarelösungen unterstützen eine unkomplizierte Erstellung sowie Übermittlung der Voranmeldungen, da sie oft automatisch die relevanten Daten aus der Buchhaltung übernehmen.

 

Die Umsatzsteuervoranmeldung mit orgaMAX schnell und einfach erledigen

Die Nutzung von orgaMAX Buchhaltung für die Umsatzsteuervoranmeldung bietet zahlreiche Vorteile und vereinfacht den gesamten Prozess erheblich:

  • Einfache Bedienung: Der benutzerfreundliche Aufbau ermöglicht auch NutzerInnen ohne tiefgehende Buchhaltungskenntnisse eine intuitive Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Automatische Berechnung: Die Software berechnet die Umsatzsteuer und die abziehbaren Vorsteuerbeträge automatisch. Alle relevanten Daten werden direkt aus den erfassten Geschäftsvorfällen übernommen, was Fehler reduziert und den Aufwand minimiert.
  • Direkte ELSTER-Anbindung: orgaMAX verfügt über eine direkte Schnittstelle zum ELSTER-Portal der Finanzverwaltung. Dadurch kann die Umsatzsteuervoranmeldung direkt aus der Software heraus elektronisch übermittelt werden.
  • Zuverlässige Aktualisierung: Die Software wird regelmäßig geupdated, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Änderungen und gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Dies gibt Unternehmen die Sicherheit, stets nach den aktuellen Richtlinien zu arbeiten.
  • Detaillierte Berichte und Auswertungen: orgaMAX bietet umfangreiche Berichtsfunktionen. Diese Berichte helfen nicht nur bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung, sondern auch bei der allgemeinen Steuerung und Planung der Unternehmensfinanzen.
  • Unterstützung bei Sonderregelungen: Die Software beinhaltet auch spezielle steuerliche Regelungen wie die Ist-Besteuerung oder die Differenzbesteuerung und erleichtert so die Handhabung besonderer Anforderungen.

Jetzt mehr erfahren über orgaMAX Buchhaltung!


Lektüretipps

Weitere nützliche Informationen zu Buchhaltung, Warenwirtschaft, Software etc. finden Sie im orgaMAX-Lexikon.

 

Wichtiger Hinweis 
Unsere Informationen dienen ausschließlich zur Vermittlung von Wissen und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Wir bemühen uns, alle Inhalte mit größtmöglicher Sorgfalt zusammenzustellen. Dennoch können sie eine verbindliche Beratung nicht ersetzen und erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung wird nicht übernommen.