Definition: Was ist eine elektronische Signatur?
Eine elektronische Signatur (E-Signatur oder auch elektronische Unterschrift) ist ein elektronisches Äquivalent einer handschriftlichen Unterschrift. Sie ist einzigartig. Die elektronische Signatur wird verwendet, um die Identität des Unterzeichners zu bestätigen (Authentizität) und sicherzustellen, dass das Dokument seit der Unterzeichnung nicht verändert wurde (Integrität). Definiert wird sie im EU-Raum von der eIDAS-Verordnung. Mit ihr lässt sich jede Art von Vertrag direkt vom Desktop, Tablet oder Mobiltelefon rechtsgültig abschließen.
Welche Vorteile bieten elektronische Signaturen?
Elektronische Signaturen bieten zahlreiche Vorteile. Sie sparen Zeit, reduzieren Papierkram, ermöglichen eine schnellere Transaktionsabwicklung und verbessern die Effizienz. Außerdem sind sie umweltfreundlich und können von überall aus verwendet werden.
- Schnellere Vertragsabschlüsse: Personen können den Vertrag innerhalb weniger Sekunden ortsunabhängig unterzeichnen
- Kosten senken: Durch effizientere Prozesse, geringere Personal- und Druckkosten lassen sich die Kosten pro Vertrag reduzieren.
- Effizienter arbeiten: Mitarbeitende, Kunden und Partner können effizient arbeiten, ganz ohne unnötige Papierstapel und Medienbrüche.
Was ist der Unterschied zwischen einer elektronischen Signatur und einer digitalen Signatur?
Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur ist in erster Linie ein juristischer Begriff, der das Unterschreiben von Dokumenten auf elektronischem Weg meint. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen verschiedenen Formen, die handschriftliche Unterschriften ersetzen können.
Digitale Signatur
Eine digitale Signatur ist hingegen technischer Begriff, unter dem das technische Verschlüsselungsverfahren elektronischer Signaturen verstanden wird.
Welche E-Signatur-Standards gibt es?
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten der elektronischen Signatur: die einfache E-Signatur (EES), die fortgeschrittene E-Signatur (FES) und die qualifizierte E-Signatur (QES). Die drei Standards variieren hinsichtlich ihres Einsatzgebiets und ihrer Beweiskraft:
Einfache elektronische Signatur (EES)
Für die einfache elektronische Signatur (EES) gibt es keine festgelegten Anforderungen. Diese Art von Signatur wird sehr häufig verwendet. Unterschriften auf ausgedruckten Dokumenten, die anschließend eingescannt werden, fallen beispielsweise in diesen Signatur-Standard.
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) muss höhere Anforderungen an die technische Sicherheit erfüllen. Mit ihr lässt sich eine Vielzahl von Dokumenten rechtsgültig unterschreiben. Ausgenommen sind nur Verträge, für die das Gesetz ausdrücklich die Schriftform oder Unterschrift von Hand verlangt.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der höchste gesetzlich definierte Standard der E-Signatur. Die QES kann bis auf wenige Ausnahmen die handschriftliche Unterschrift ersetzen – auch dann, wenn die Schriftform verlangt ist.
Wie funktioniert die elektronische Signatur?
Die elektronische Signatur nutzt fortschrittliche Technologien wie digitale Zertifikate und kryptografische Schlüssel, um die Authentizität und Integrität des unterschriebenen Dokuments sicherzustellen. Dabei wird eine eindeutige Kennung erstellt und an das Dokument angehängt.
Was braucht man für eine elektronische Signatur?
Alles, was du brauchst, ist ein Gerät mit Internetverbindung und eine elektronische Signatursoftware. Diese Software ermöglicht es dir, Dokumente digital zu unterschreiben und sie rechtlich bindend zu machen.
Rechtsgültigkeit bei elektronischen Unterschriften
Elektronische Signaturen sind rechtlich anerkannt und haben in vielen Ländern die gleiche Gültigkeit wie handschriftliche Unterschriften. In einigen Fällen, wie bei qualifizierten elektronischen Signaturen, können sie sogar höhere Standards erfüllen.
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