Mit der Angabe zur Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) auf Rechnungen nimmt es der Gesetzgeber ganz besonders genau. Die 10 Gebote der Umsatzsteuer-Pflichtangaben finden sich in § 14 UStG.
Nicht geregelt ist dort allerdings, ob ...
Um Missverständnissen von vornherein vorzubeugen: Mit ...
Wichtig: Die Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettopreisen auf inländischen Ausgangsrechnungen ist nicht zu verwechseln mit dem Ausstellen umsatzsteuerfreier „Netto-Rechnungen“ – z. B. an ausländische Geschäftspartner. Ausführliche Informationen über die unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffspaars „brutto / netto“ bietet der orgaMAX-Grundlagenbeitrag „Brutto oder Netto: Was ist der Unterschied?“ |
Mangels gesetzlicher Preisart-Vorgaben können sich Geschäftsleute beim Ausweis von Netto- und Bruttopreisen auf Rechnungen an den Gepflogenheiten ihrer Branche oder Berufsgruppe orientieren. Üblich ist die Angabe ...
Das sieht dann zum Beispiel so aus:
Für die meisten Geschäftsleute ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Unter Kostengesichtspunkten sind für diese Zielgruppe daher Nettopreise von Interesse – und zwar sowohl ...
Damit der enthaltene Mehrwertsteuer-Anteil bei der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Finanzamt als gezahlte „Vorsteuer“ anerkannt wird, müssen aber auch alle anderen Rechnungs-Pflichtangaben auf einen Blick erkennbar sein. Das gilt insbesondere für den Steuersatz als auch für den enthaltenen Umsatzsteuer-Betrag.
Lektüretipp: Ausführliche Informationen zu den Rechnungs-Pflichtbestandteilen sowie den Folgen falscher oder unvollständiger Rechnungsdokumente finden Sie im orgaMAX-Blogbeitrag „Rechnung schreiben – das sollten Sie beachten“. |
Für Endverbraucher ist der Umsatzsteueranteil von untergeordneter Bedeutung. Da für sie die Mehrwertsteuer in voller Höhe in den Verkaufspreis eingeht, interessieren Privatleute sich für den Bruttopreis. Und zwar sowohl ...
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Angaben zum Mehrwertsteuersatz und den enthaltenen Umsatzsteueranteilen sind zwar unverzichtbar. Es genügt jedoch, wenn ...
... am Ende der Rechnung zu Informationszwecken summarisch ausgewiesen werden.
Bitte beachten Sie: Sofern in ein und derselben Rechnung Waren und Dienstleistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen abgerechnet werden, weist orgaMAX Online die unterschiedlichen Rechnungsanteile separat und differenziert aus: |
orgaMAX Online lässt Ihnen beim Ausweis von Netto- oder Bruttopreisen auf Ihren Ausgangsrechnungen auch sonst freie Hand. Je nachdem, ob Sie überwiegend Geschäfte mit Privat- oder Geschäftskunden machen, legen Sie in den Voreinstellungen die passende Preisart fest:
Dazu ...
Ausdrücklich „Speichern“ müssen Sie die Änderung an dieser Stelle nicht. Die Auswahl einer anderen Preisart quittiert orgaMAX Online automatisch mit einer Bestätigungs-Meldung:
Ganz gleich, welche Preisart voreingestellt ist: Sie können bei Bedarf jederzeit von Hand festlegen, ob Brutto- oder Nettopreise angezeigt werden sollen. Das gilt sowohl für ...
Bei den Verkaufsvorgängen finden Sie rechts oberhalb der Positionstabelle einen „Netto-/Brutto“-Umschalter. Angenommen, Sie arbeiten üblicherweise mit Geschäftskunden zusammen, möchten im Einzelfall jedoch einem Privatkunden eine Rechnung mit Bruttopreisen erstellen. Dann ändern Sie ganz einfach per Mausklick auf „Brutto“ die voreingestellte Preisart:
Der Rechnungs-Gesamtbetrag und die enthaltenen Umsatzsteueranteile bleiben durch einen Wechsel der Preisart selbstverständlich unverändert – nur die Preisangaben auf Positionsebene und im Summenblock ändern sich: