Mit einer Mahnung erinnern Sie Ihre Kunden daran, bereits fällige, aber noch unbezahlte Rechnungen zu begleichen. Ob Sie die Benachrichtigung „Mahnung“ oder „Zahlungserinnerung“ nennen, spielt dabei keine Rolle.
Rechtlich hat die Mahnung den Zweck, den Schuldner nachweislich „in Verzug“ zu setzen. Der Verzug wiederum ist die Voraussetzung für den Ersatz des „Verzugsschadens“. Dazu zählen zum Beispiel Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassokosten oder Anwaltsgebühren.
Was viele Selbstständige nicht wissen: Das Durchlaufen eines mehrstufigen Mahnverfahrens ist nicht vorgeschrieben! Eine einzige Mahnung genügt vollkommen – oft ist noch nicht einmal die erforderlich: So geraten etwa Geschäftskunden laut § 286 Abs. 3 BGB automatisch 30 Tage nach Fälligkeit einer Geldforderung und Zugang der Rechnung in Verzug!
Lektüretipp: Ausführliche Informationen zum Thema Forderungsmanagement finden Sie im orgaMAX-Grundlagenbeitrag „Was Sie über Mahnschreiben wissen sollten“. |
Obwohl rechtlich entbehrlich, sind in manchen Branchen nach wie vor mehrere Zahlungserinnerungen oder Mahnungen üblich. Aus diesem Grund unterstützt orgaMAX Online das klassische vierstufige Mahnverfahren ...
Für jede dieser Mahnstufen können Sie festlegen, am wievielten Tag nach Fälligkeit der Rechnung oder einer vorausgegangenen Mahnung die nächste Mahnstufe vorgeschlagen werden soll. Außerdem können Sie die fälligen Mahngebühren für jede Mahnstufe festlegen und die verwendeten Textbausteine an Ihre betrieblichen Gepflogenheiten anpassen.
Sobald die nächste Mahnstufe eines Vorgangs erreicht ist, weist orgaMAX Online Sie in der Rechnungsliste auf den geänderten „Status“ hin und bereitet zugleich ein wasserdichtes Mahnschreiben vor. Das bringen Sie dann als E-Mail, PDF-Download oder per Post auf den Weg zum Kunden.
Und nicht nur das: Sie können Ihre Zahlungserinnerungen und Mahnungen sogar automatisch per E-Mail an säumige Kunden verschicken lassen!
Doch der Reihe nach:
Im orgaMAX-Arbeitsbereich „Einstellungen > Kleinstammdaten“ finden Sie den Abschnitt „Mahnwesen“. Dort legen Sie die Rahmenbedingungen Ihres Forderungsmanagements fest:
An folgenden Stellschrauben können Sie dort drehen:
Durch Aktivieren der Option (1) „Automatischen E-Mail Versand von Mahnungen aktivieren“ sorgen Sie dafür, dass orgaMAX Online in Ihrem Auftrag bei Erreichen der jeweils nächsten Mahnstufe automatisch eine E-Mail an den säumigen Kunden schickt.
Wichtig: Das unbedachte Aktivieren des automatischer E-Mail-Mahnungen kann bei sensiblen Stammkunden unter Umständen für Irritationen sorgen. Deshalb setzen Sie die generelle Mahnautomatik am besten vorsichtig ein:
Hilfreich ist der kostenlose automatische Mahnversand per E-Mail zum Beispiel für Online-Händler mit vielen Einzellieferungen und niedrigen Rechnungsbeträgen.
Darüber gibt es in allen vier Mahnstufen die folgenden Einstellmöglichkeiten:
Tipp: Wenn Sie den Cursor in eines der Eingabefelder stellen, stehen Ihnen eine Menge Werkzeuge für die Textgestaltung zur Verfügung. Auf diese Weise können Sie zum Beispiel besonders wichtige Passagen farblich oder durch andere Textauszeichnungen hervorheben.
Praxistipps: Per Mausklick auf den Link „Textbausteine ausblenden“ (am unteren rechten Seitenrand) schließen Sie den Textfeld-Editor wieder. Sie haben dann eine bessere Übersicht über die Konditionen der einzelnen Mahnstufen. Und nicht vergessen: Erst durch einen Mausklick auf den blauen Button „Speichern“ sichern Sie Ihre Änderungen an den Mahn-Einstellungen! |
Ein separater Funktionsbereich „Mahnungen“ ist bei orgaMAX Online nicht erforderlich. Die Liste der zum Versand anstehenden und / oder bereits verschickten Zahlungserinnerungen und Mahnungen ist eine Unterfunktion des Arbeitsbereichs „Verkauf > Rechnungen“.
Dort finden Sie am oberen rechten Seitenrand die Reiter „Überfällig“ und „Angemahnt“:
Mit anderen Worten: Die angemahnten Vorgänge sind eine Teilmenge der überfälligen Vorgänge.
Praxistipp: Um sich die zur Mahnung anstehenden Rechnungen anzeigen zu lassen, klicken Sie unter „Überfällig“ auf den Spaltenkopf der „Status“-Spalte. Nun können Sie entscheiden, welche der anstehenden Mahnungen Sie verschicken wollen. |
Um eine Zahlungserinnerung oder Mahnung auf den Weg zu bringen ...
Daraufhin öffnet sich das Popup-Fenster „Zahlungserinnerung erstellen“: Dort haben Sie die Wahl, ob das Dokument „Per E-Mail“ verschickt oder als „PDF“-Dokument heruntergeladen werden soll. Auf diese Weise steht Ihnen offen, ob Sie Ihre Mahnschreiben ...
Praxistipp: Anstatt eine fällige Rechnung zu öffnen, können Sie den Versand von Zahlungserinnerungen und Mahnungen auch direkt aus der Rechnungsliste anstoßen. Dazu ...
Das weitere Verfahren entspricht dem Mahnversand aus der einzelnen Rechnungsansicht.
Ganz gleich, wie Sie vorgehen: Sobald ein Mahnschreiben erstellt ist ...
Praxistipp: Per Mausklick auf das Kuvert-Symbol am rechten Rand des Abschnitts „Zugehörig“ können Sie einzelne Vorgänge bei Bedarf jederzeit erneut senden. |
Vorweg: Die generelle Voreinstellung „Automatischen E-Mail Versand von Mahnungen aktivieren“ wirkt sich nur auf neue Rechnungen aus:
Den dazugehörigen Ein- und Ausschalter der Mahnautomatik („Autom. mahnen“) finden Sie in der Rechnungs-Entwurfsansicht:
Bitte beachten Sie: Wenn beim betreffenden Kunden noch keine E-Mailadresse für den Versand von Mahnschreiben hinterlegt ist, erscheint beim Einschalten der Mahnautomatik ein Popup-Fenster, in dem Sie den „Mahnungsempfänger angeben“ können. |
Und gleich noch ein Tipp hinterher: Beim manuellen Versand von Mahnschreiben lässt sich die Mahnautomatik für eventuelle Folge-Mahnungen nachträglich einschalten. Dazu aktivieren Sie die Option „Zukünftige Mahnungen automatisch versenden aktivieren“:
Der weitere Mahnlauf für diese Rechnung erfolgt dann ohne Ihr Zutun.