
Ab 2028 gibt es eine neue, zusätzliche Form der Krankschreibung: Die Teilarbeitsunfähigkeit betrifft nur einen Teil der Arbeitszeit und führt gewissermaßen zu vorübergehender, krankheitsbedingter Teilzeit. Parallel dazu wird ein Teilkrankengeld eingeführt. Die Änderungen sind vor allem für chronisch und langzeiterkrankte Beschäftigte gedacht. Hier erfährst Du, was das neue Konzept für Dich als ArbeitgeberIn bedeutet.


















