Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer berechnen. Das Jahressteuergesetz 2024 bringt für diese Kleinunternehmerregelung wichtige Änderungen. Dazu gehören höhere Umsatzgrenzen, eine EU-weite Geltung des Kleinunternehmer-Status und eine Befreiung von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen. Wenn Sie Kleinunternehmer sind oder als Geschäftspartner haben, sollten Sie die Neuerungen kennen.
Kleinunternehmerregelung: Wichtige Änderungen ab 2025
Selbstständige, die ihre Kunden „draußen“ finden statt am festen Standort, benötigen in manchen Fällen eine Reisegewerbekarte: Ohne dieses Dokument drohen Bußgelder – allerdings sind bestimmte Tätigkeiten „reisegewerbekartenfrei“. Außerdem gilt für den Verkauf auf Märkten eine eigene Regelung. Lesen Sie, was sie für Ihren Stand auf dem Weihnachtsmarkt oder den Vertrieb direkt beim Kunden wissen sollten.
Ab Januar 2025 ist es so weit: Unternehmer und Selbstständige müssen in der Lage sein, standardisierte E-Rechnungen mit strukturierten Datensätzen im XML-Format zu verschicken und zu empfangen.
Bezahlen per QR-Code: So zünden Sie den Inkasso-Turbo
Durch komfortable Bedieneroberflächen werden die meisten Menschen im Online- und Smartphone-Zeitalters immer bequemer. Das gilt auch fürs Bezahlen: Die wenigsten Kunden sind noch bereit, ellenlange Firmenbezeichnungen, Rechnungs-, Kunden-, Konten- und IBAN-Nummern oder andere Zahlungsangaben einzutippen. Das gilt vor allem fürs Privatkundengeschäft.
Noch bis einschließlich Dezember haben Arbeitgeber Zeit, um eine steuerfreie Inflationsprämie auszuzahlen. Insgesamt sind bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter möglich. Chefs, die diese Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung nutzen wollen, sollten sich beeilen.
Ab dem Jahreswechsel gilt die E-Rechnungspflicht. In einem „BMF-Schreiben“ hat die Finanzverwaltung klargestellt, wie sie die Vorgaben umgesetzt sehen möchte. Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung bringt etwas mehr Klarheit für betroffene Selbstständige und Unternehmen.
Haben Sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit kleinen Kindern? Als Arbeitgeber können Sie die Kosten für Kita oder Tagesmutter ganz oder teilweise übernehmen. Das ist steuerfrei, bis die Kinder in die Schule kommen, und bindet die Beschäftigten sehr wirksam an das Unternehmen. Als Alternative zur Gehaltserhöhung ist der Betreuungszuschuss eine Überlegung wert.
Wiedervorlage: Erfolgreiche Auftrags-Akquise durch interaktive orgaMAX-Aktionszentrale
Im betrieblichen Alltag, zumal im Marketing und Vertrieb, lassen sich viele Aufgaben nicht sofort erledigen. Oder jedenfalls nicht gleich vollständig: Mal ist ein Geschäftspartner nicht zu erreichen, mal der Zeitpunkt unpassend, mal fehlen Informationen, mal die Rückmeldung eines Interessenten.
Smarte Datenübergabe zwischen Verkaufs-Vorgängen: So nutzen Sie die „Info“-Felder von orgaMAX Buchhaltung
Wussten Sie, dass Sie mit orgaMAX Buchhaltung Informationen Ihrer Wahl gezielt von einer Vorgangsart zur nächsten weiterreichen können? Zusätzlich zu den Standardfeldern wie Kunden- oder Vorgangsnummer lassen sich im „Informationsblock“ am oberen rechten Seitenrand vorgangsübergreifende Inhalte erfassen.
Kennen Sie den unscheinbaren Button „Details – F2“ am unteren linken Rand der Stamm- und Vorgangs-Tabellen von orgaMAX ERP?
Vielseitige orgaMAX-„Zeitpläne“: Wie Sie Ihre Projekte und Ressourcen im Blick behalten
Zum Funktionsumfang von orgaMAX ERP gehören manche Highlights, deren vielfältiger Nutzen sich oft erst auf den zweiten Blick erschließt. Zu den stark unterschätzten Funktionen gehören die „Zeitpläne“, mit deren Hilfe Sie bei Projekten und anderen zeitkritischen Aufträgen den Überblick über ...
Mit starren Preismodellen ist in einem dynamischen Geschäftsumfeld kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Daher unterstützt orgaMAX Buchhaltung Sie neuerdings mit verschiedenen Rabatt-Optionen auf Vorgangsebene. Bei Verhandlungen mit preissensiblen Kunden können Sie in Verkaufsvorgängen ...
Unternehmen und Selbstständige müssen ständig neue Informationspflichten erfüllen. Zugleich werden Kunden immer anspruchsvoller. Kein Wunder, dass ...
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Was vielen Anwendern von orgaMAX Buchhaltung noch gar nicht aufgefallen ist: Im Arbeitsbereich „Start“ gibt es neben der smarten „Dashboard“-Kommandozentrale eine komfortable Aufgabenverwaltung. Und zwar eine, die weit mehr zu bieten hat als die üblichen To-do-Abhaklisten.
Schon gesehen? Im Arbeitsbereich „Einstellungen“ von orgaMAX Buchhaltung gibt es neuerdings den Abschnitt „Individuelle Felder“.