„Wir wollen Personal einsparen“ ist noch kein Kündigungsgrund. Arbeitgeber dürfen sich eine betriebsbedingte Kündigung nicht zu einfach machen. Die unternehmerische Entscheidung, Personal einzusparen, reicht als Kündigungsgrund nicht aus. Vor dem Arbeitsgericht sollte die Arbeitgeberseite die Trennung detailliert begründen können. Dazu gehören präzise Planungen und Zahlen.