Geld für Investitionen zurückstellen, statt darauf direkt Steuern zu bezahlen: Nach diesem Motto können Selbstständige mit einem Investitionsabzugsbetrag oder IAB ihre Steuerlast optimieren und Liquidität für betriebliche Investitionen erhalten. Was kompliziert klingt, ist eine echte Chance für kleinere Unternehmen.
Investitionsabzugsbetrag: Die Anschaffung von morgen heute schon von der Steuer absetzen
Selbstständig mit zwei getrennten Unternehmen
Zwei Selbstständigkeiten parallel – das kann durchaus sinnvoll sein. Wer Geld sowohl mit einem freien Beruf als auch einem Gewerbe verdient, sollte beides möglichst getrennt halten. Auch sonst sind separat angemeldete Unternehmen grundsätzlich möglich. Lesen Sie, worauf es ankommt.
Gemischte Reisekosten: Teils beruflich, teils privat
Geschäftliche Reisen lassen sich gut mit ein paar freien Tagen kombinieren. Das führt zu „gemischten Reisekosten“. Sie erfordern besondere Sorgfalt und genaue Dokumentation – aber das ist kein Grund, auf den Betriebskostenabzug zu verzichten und dem Finanzamt Geld zu schenken. Lesen Sie, wie Sie gemischte Reisekosten rechtssicher aufteilen.
Den Ehepartner als Arbeitnehmer einzustellen, kann viele Vorteile haben. Allerdings bestehen das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger auf einem „fremdüblichen“ Arbeitsverhältnis. Deshalb kann zum Beispiel ein Minijob mit Firmenwagen für Probleme sorgen.
Wenn Selbstständige ein Geschäftsfahrzeug auch privat fahren können, dann tun sie das wohl auch – so zumindest sieht es das Finanzamt. In solchen Fällen liefert ein Fahrtenbuch belastbare Argumente. Der Hinweis auf den Privatwagen verspricht dagegen nicht unbedingt Erfolg. Ein klarer Nachweis ist wichtig, um bei einem Geschäftswagen ohne Privatnutzung unberechtigte zusätzliche Steuern zu vermeiden.
Da hilft kein Zögern und kein Zaudern: Ab Januar gilt die E-Rechnungspflicht. Zugegeben: Die bringt anfangs ein paar Umstellungen mit sich – auf Dauer wird das ordnungsgemäße Abrechnen von Lieferungen und Leistungen jedoch für alle Beteiligten viel einfacher. Das gilt vor allem dann, wenn Sie eine professionelle Software wie orgaMAX ERP nutzen, mit der Sie Ihre Rechnungen blitzschnell erstellen und verarbeiten können.
Ende des Jahres ist es so weit: Im B2B-Geschäft wird die elektronische Rechnung zur Pflicht. Als E-Rechnung gilt eine Rechnung, „die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.“ Elektronisch übermittelte Rechnungen im PDF-, Word-, Excel-Format sowie anderen elektronischen Dateiformaten gelten endgültig nicht mehr als E-Rechnung.
Ab Januar 2025 ist es so weit: Die E-Rechnungspflicht tritt in Kraft, und Unternehmer sowie Selbstständige müssen in der Lage sein, standardisierte E-Rechnungen mit strukturierten Datensätzen im XML-Format zu verschicken und zu empfangen.
Bezahlen per QR-Code: So zünden Sie den Inkasso-Turbo
Durch komfortable Bedieneroberflächen werden die meisten Menschen im Online- und Smartphone-Zeitalters immer bequemer. Das gilt auch fürs Bezahlen: Die wenigsten Kunden sind noch bereit, ellenlange Firmenbezeichnungen, Rechnungs-, Kunden-, Konten- und IBAN-Nummern oder andere Zahlungsangaben einzutippen. Das gilt vor allem fürs Privatkundengeschäft.
Wiedervorlage: Erfolgreiche Auftrags-Akquise durch interaktive orgaMAX-Aktionszentrale
Im betrieblichen Alltag, zumal im Marketing und Vertrieb, lassen sich viele Aufgaben nicht sofort erledigen. Oder jedenfalls nicht gleich vollständig: Mal ist ein Geschäftspartner nicht zu erreichen, mal der Zeitpunkt unpassend, mal fehlen Informationen, mal die Rückmeldung eines Interessenten.
Smarte Datenübergabe zwischen Verkaufs-Vorgängen: So nutzen Sie die „Info“-Felder von orgaMAX Buchhaltung
Wussten Sie, dass Sie mit orgaMAX Buchhaltung Informationen Ihrer Wahl gezielt von einer Vorgangsart zur nächsten weiterreichen können? Zusätzlich zu den Standardfeldern wie Kunden- oder Vorgangsnummer lassen sich im „Informationsblock“ am oberen rechten Seitenrand vorgangsübergreifende Inhalte erfassen.
Kennen Sie den unscheinbaren Button „Details – F2“ am unteren linken Rand der Stamm- und Vorgangs-Tabellen von orgaMAX ERP?
Vielseitige orgaMAX-„Zeitpläne“: Wie Sie Ihre Projekte und Ressourcen im Blick behalten
Zum Funktionsumfang von orgaMAX ERP gehören manche Highlights, deren vielseitige Einsatzmöglichkeiten sich oft erst auf den zweiten Blick erschließen. Zu den stark unterschätzten Funktionen gehören die „Zeitpläne“, mit deren Hilfe Sie bei Projekten und anderen zeitkritischen Aufträgen den Überblick über ...
Mit starren Preismodellen ist in einem dynamischen Geschäftsumfeld kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Daher unterstützt orgaMAX Buchhaltung Sie neuerdings mit verschiedenen Rabatt-Optionen auf Vorgangsebene. Bei Verhandlungen mit preissensiblen Kunden können Sie in Verkaufsvorgängen ...

Unternehmen und Selbstständige müssen ständig neue Informationspflichten erfüllen. Zugleich werden Kunden immer anspruchsvoller. Kein Wunder, dass ...
Was vielen Anwendern von orgaMAX Buchhaltung noch gar nicht aufgefallen ist: Im Arbeitsbereich „Start“ gibt es neben der smarten „Dashboard“-Kommandozentrale eine komfortable Aufgabenverwaltung. Und zwar eine, die weit mehr zu bieten hat als die üblichen To-do-Abhaklisten.