
Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Smartphone, ein Tablet oder ein Notebook steuerfrei zur privaten Nutzung überlassen. Dieses Steuersparmodell erfordert keinen großen Aufwand und passt auch gut für kleinere Betriebe. Der Arbeitgeber kann beispielsweise das Handy des Arbeitnehmers für einen symbolischen Preis kaufen, es ihm anschließend wieder überlassen und die Verbindungskosten steuerfrei übernehmen.











