
Ab dem Jahr 2024 werden die Rechtsformen der bisherigen Personenhandelsgesellschaften für freiberufliche Selbstständige geöffnet. Dank dieser Gesetzesänderung können nun auch Freiberufler eine OHG oder eine KG gründen oder ihr beitreten. Eine GmbH & Co. KG wird ebenfalls möglich – wenn das Berufsrecht dies gestattet.











