
Auch Mini-Jobbern und Teilzeitkräften steht bezahlter Urlaub zu, genau wie allen anderen Arbeitnehmern. In vielen Fällen ist die Berechnung der Urlaubstage und des Urlaubsentgelts unkompliziert. Etwas komplizierter wird es jedoch, wenn die Arbeitszeiten unregelmäßig sind oder schwanken. Dann müssen Unternehmen genau darauf achten, dass der Urlaubsanspruch fair berechnet wird und keine Ansprüche übersehen werden.











