Die Beiträge zu tariflichen Sozialkassen wie der SOKA-Bau, der Malerkasse, der SOKA-Gerüst oder der SOKA-Dach werden zusätzlich zu den regulären Sozialversicherungsabgaben fällig. Über die Zahlungspflicht entscheiden allein die Bestimmungen der Tarifverträge – auch bei Unternehmen, die ansonsten nicht tarifgebunden sind und die man nicht unbedingt der Baubranche zuordnen würde.
Das kann für betroffene Betriebe teuer werden: Wer sich nicht sicher ist, ob eine Beitragspflicht besteht, sollte frühzeitig klären, ob eine Zahlungsverpflichtung droht. Denn Sozialkassen wie die SOKA-Bau sind dafür bekannt, rückwirkend hohe Nachforderungen zu stellen – teilweise für mehrere Jahre.