
Wenn der Arbeitgeber das Essen ganz oder teilweise übernimmt oder die Unterkunft bezahlt, fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den geldwerten Vorteil an. Dabei wird mit pauschalen Beträgen gerechnet: den amtlichen Sachbezugswerten. Sie werden jährlich angepasst. Da sich die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisen orientieren, sind sie für 2024 deutlich gestiegen – was wiederum die Arbeitgeberkosten für Sachleistungen erhöht.











