
Wer selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert war, hatte bisher nur drei Jahre Zeit, um per Steuerbescheid seine Einkünfte nachzuweisen. Danach setzte die Kasse den Höchstbeitrag fest. Dabei blieb es, selbst wenn der Steuerbescheid nachgereicht wurde. Mit dieser Praxis, die viele Betroffene in Existenznot brachte, ist nun Schluss. Besonders positiv: Die Neuregelung gilt rückwirkend bis 2018.











