Sie waren bisher Arbeitnehmer und wollen sich nun in der gleichen Branche selbstständig machen? Dann sollten Sie prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag ein „nachvertragliches Wettbewerbsverbot“ enthält. Es untersagt Ihnen für bis zu zwei Jahren, Ihrem bisherigen Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Solche Verbote sind jedoch nur begrenzt möglich. Zudem haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Und: Viele dieser Klauseln sind unwirksam, eine Prüfung lohnt sich.
orgaMAX Redaktionsteam
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Unfall mit dem Geschäftswagen?
Bei einem Verkehrsunfall haftet der Unfallgegner für die Schäden, soweit er Schuld hat: seine Versicherung muss dafür bezahlen. Das gilt auch für Folgekosten wie den Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn. Allerdings muss dafür klar sein, in welcher Höhe diese Entschädigung anfällt. Bei einem Geschäftswagen sind die Kosten, auf denen das Unternehmen oder der Selbstständige sitzen bleibt, grundsätzlich Betriebsausgaben.
Bis einschließlich 2022 konnten Selbstständige diverser Berufe sowie Unternehmen verschiedener Branchen sich das Sichten von Belegen und Rechnungen für die Umsatzsteuer sparen: sie konnten bei der Umsatzsteuererklärung oder der Umsatzsteuer-Voranmeldung branchentypische Durchschnittssätze zur Vorsteuer-Erstattung nutzen. Damit ist es seit Jahresbeginn 2023 vorbei.
Lohnfortzahlung aus Arbeitgeber-Sicht: Das Wichtigste zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitnehmer erhalten auch dann Lohn, wenn sie krank sind und nicht arbeiten können, und zwar für bis zu sechs Wochen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es diverse Sonderfälle und Ausnahmen, die besonders aus Arbeitgeber-Sicht relevant sind. Deshalb ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen genau zu kennen und sich über die wichtigste Vorgehensweise bei der Entgeltfortzahlung zu informieren.
Seit Jahresbeginn 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. Direkt betroffen sind zwar nur Unternehmen mit mindestens 3.000 und demnächst 1.000 Mitarbeitern. In Form einer vorgeschriebenen Lieferantenprüfung wirken sich die Vorschriften für „saubere“ Lieferketten jedoch auch auf kleinere Unternehmen aus.
Die Arbeitsstättenverordnung und die technischen Regeln für Arbeitsstätten machen genaue Vorgaben zur baulichen und räumlichen Gestaltung von Büroarbeitsplätzen. Für Arbeitgeber ist die ArbStättV verbindlich. Selbstständige können sich daran orientieren.
Ihr Kunde kann die fällige Rechnung nicht bezahlen? Nicht immer ist dann ein gerichtliches Mahnverfahren der klügste Schritt. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Sie alternativ die Möglichkeit zur Ratenzahlung einräumen. Wichtig ist eine hieb- und stichfeste Vereinbarung.
Dass ein Mann härter verhandelt als seine Kollegin, rechtfertigt laut Bundesarbeitsgerichts-Urteil keinen Gehaltsunterschied. Diese vielbeachtete Entscheidung bedeutet nicht, dass unterschiedliche Bezahlung nicht mehr zulässig wäre. Entgeltunterschiede setzen aber sachliche Gründe voraus, wie eine höhere Qualifikation, mehr Verantwortung oder längere Betriebszugehörigkeit.
Ab 2024 wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts endgültig zur vollwertigen Unternehmensform: Die GbR erhält auf Wunsch einen eigenen Registereintrag, ihre Rolle als rechtsfähige Trägerin des Gesellschaftsvermögens wird gesetzlich verankert. Für existierende oder geplante Personengesellschaften in dieser Rechtsform bringt das Handlungsbedarf mit sich.
Selbstständig und verheiratet? Bei Scheidung kann der Zugewinnausgleich zum Problem werden
Ohne Ehevertrag gilt auch für verheiratete Selbstständige der „gesetzliche Güterstand“: Im Fall einer Scheidung müssen sie die Hälfte vom Wertzuwachs des Unternehmens seit der Hochzeit an den Partner übertragen – in bar. Ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung können das verhindern.