Von Cloud-Speicher über Marketing-Services bis zur Aktenentsorgung: bekommen Dienstleister Personal- oder Kundendaten ihrer Auftraggeber in die Hände oder auf den Server, schreibt das Datenschutzrecht einen Auftragsverarbeitungsvertrag vor. Das ist mehr als eine Formalität. Es drohen Bußgelder, und es geht um die Haftung, zum Beispiel nach einem Datendiebstahl durch Hacker. Erfahren Sie, warum ein fehlender Auftragsverarbeitungsvertrag teuer werden kann.