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orgaMAX Redaktionsteam

Letzte Beiträge

26. Feb. 2024

Zielgruppenanalyse mit Hausmitteln: Wem möchte ich was verkaufen?

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Ihnen fehlt das Geld für aufwendige Marktforschung? Auch ohne Experten können Sie viel darüber rausfinden, wo Ihre Zielgruppe ist und wie Sie sich positionieren sollten, um Ihre Kunden zu erreichen. Stellen sie einfach systematisch Fragen – und zwar sich selbst.

20. Feb. 2024

Gesetzliche Krankenversicherung: Kasse muss verspätete Einkommensnachweise akzeptieren

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Wer selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert war, hatte bisher nur drei Jahre Zeit, um per Steuerbescheid seine Einkünfte nachzuweisen. Danach setzte die Kasse den Höchstbeitrag fest. Dabei blieb es, selbst wenn der Steuerbescheid nachgereicht wurde. Mit dieser Praxis, die viele Betroffene in Existenznot brachte, ist nun Schluss. Besonders positiv: Die Neuregelung gilt rückwirkend bis 2018.

14. Feb. 2024

Startfinanzierung: Finanzierungsformen für Selbstständige und kleine Unternehmen

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Der Erfolg einer Gründung hängt auch von ausreichendem Startkapital ab. Welche Finanzierungsform sinnvoll ist, entscheiden die individuellen Umstände. Dieser Überblick stellt die wichtigsten Finanzierungsoptionen für den Start in die Selbstständigkeit vor.

7. Feb. 2024

Seit 2024: ohne Unternehmensnummer keine Betriebsnummer

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Jeder Arbeitgeber in Deutschland benötigt eine Betriebsnummer der Agentur für Arbeit. Die erhält man seit Jahresbeginn 2024 nur, wenn man seine von der Berufsgenossenschaft zugeteilte Unternehmensnummer angibt.

1. Feb. 2024

Kinderkrankentage, Kinderkrankengeld und Kinderkrankschreibung ab 2024

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Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter hat ein krankes Kind und kann deshalb nicht zur Arbeit kommen? Beim Kinderkrankengeld gelten 2024 neue Regeln: Zum einen gibt es nun mehr Kinderkrankentage als früher, auch wenn es weniger sind als während Corona. Zum anderen kann die Krankmeldung beim Arzt nun auch für Kinder per Telefon erfolgen. Allerdings besteht nicht in allen Fällen Anspruch auf diese Kassenleistung. Unter Umständen muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen.

24. Jan. 2024

Ab 2025: Pflicht zur E-Rechnung im XML-Format

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Ab 2025 wird zwischen Unternehmern die XML-basierte elektronische Rechnung zur Pflicht. Es gibt einige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Ansonsten sind Rechnungen auf Papier, im Word- oder im PDF-Format dann nicht mehr zulässig.

17. Jan. 2024

Ab April: Qualifizierungsgeld für die Weiterbildung von Mitarbeitern

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Ab April wird es eine neue Arbeitsmarktförderung geben: Durch Qualifizierungsgeld wird der Lohnausfall von Mitarbeitern aufgefangen, deren Job vom Strukturwandel bedroht ist und die deshalb zur Weiterbildung freigestellt sind, um eine zukunftsfähige Qualifizierung zu erhalten. Höhe, Berechnung und Auszahlung des Qualifizierungsgeldes orientieren sich am Modell Kurzarbeitergeld. Für kleinere Betriebe wurden die bürokratischen Voraussetzungen etwas erleichtert.

10. Jan. 2024

Essen und Unterkunft auf Arbeitgeberkosten: Die Sachbezugswerte 2024

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Wenn der Arbeitgeber das Essen ganz oder teilweise übernimmt oder die Unterkunft bezahlt, fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den geldwerten Vorteil an. Dabei wird mit pauschalen Beträgen gerechnet: den amtlichen Sachbezugswerten. Sie werden jährlich angepasst. Da sich die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisen orientieren, sind sie für 2024 deutlich gestiegen.

4. Jan. 2024

SMS vom Chef: Wann müssen Arbeitnehmer auch nach Feierabend erreichbar sein?

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Der Arbeitgeber schickt nach Feierabend die Arbeitszeiten für den folgenden Tag. Der Mitarbeiter ignoriert die Nachricht. In dem konkreten Fall hätte er sie aber lesen und beachten müssen, selbst wenn sie in der Freizeit eintraf, entschied das Bundesarbeitsgericht.

28. Dez. 2023

Steuersparmodell: Smartphone oder Notebook vom Arbeitgeber

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Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Smartphone, ein Tablet oder ein Notebook steuerfrei zur privaten Nutzung überlassen. Dieses Lohnsteuer-Sparmodell erfordert keinen großen Aufwand und passt auch gut für kleinere Betriebe. Der Arbeitgeber kann beispielsweise das Handy des Arbeitnehmers für einen symbolischen Preis kaufen, es ihm anschließend wieder überlassen und die Verbindungskosten steuerfrei übernehmen.

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