Die Übungsleiterpauschale macht es möglich: Selbstständige können steuerfrei bis zu 3.000 Euro im Jahr bekommen, zum Beispiel als Trainerin für einen Verein, als Jugendwart in einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder als Dozentin einer Volkshochschule. Andere Tätigkeiten für solche Auftraggeber bleiben dank der Ehrenamtspauschale bis zu 840 Euro jährlich steuerfrei. Allerdings hängen die steuerfreien Pauschalen von mehreren Voraussetzungen ab.
Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale: Steuerfreie Aufwandspauschalen auch für Selbstständige
AFBG-Förderung, auch als Aufstiegs-BAFöG bekannt, finanziert Fortbildungen zur Fachkraft oder die Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Wer sich anschließend selbstständig macht, muss von der früher „Meister-BAFöG“ genannten Förderung nichts mehr zurückzahlen.
Soloselbstständige können bis zu 90 Prozent ihrer Weiterbildungen aus Mitteln des Förderprogramms „KOMPASS“ finanzieren lassen, maximal 4.500 Euro. Förderberechtigt sind Soloselbstständige mit höchstens einem Vollzeitbeschäftigten, deren Gründung mindestens zwei Jahre zurückliegt.
GmbH mit „kreativen“ Dienstleistungen? Dann droht KSK-Abgabe auf das Geschäftsführergehalt
Bei vielen GmbHs im kreativen Bereich wie Werbeagenturen oder Design-Büros kann die Künstlersozialkasse Abgaben beanspruchen. Die KSK-Abgabe wird auf die Gehaltszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer fällig, wenn diese sozialrechtlich selbstständig und überwiegend kreativ tätig sind. Schon die künstlerische oder publizistische „Oberleitung“ genügt.
Kündigung und Krankschreibung gleichzeitig? Damit riskieren Mitarbeiter die Lohnfortzahlung
Ein Klassiker: Arbeitnehmer kündigen – und melden sich gleichzeitig krank. Bei einer derart verdächtigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, wenn der Mitarbeiter nicht nachweist, dass er wirklich krank ist.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Günstiger Beitragssatz auch bei erneuter Selbstständigkeit
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist nicht billig. Während einer zweijährigen Startphase ist sie jedoch günstiger, da nur die Hälfte des regulären Beitrags fällig wird. Deshalb ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts von Bedeutung: Wer arbeitslos wird und dann erneut in eine Selbstständigkeit startet, hat auch ein zweites Mal Anspruch auf die Beitragsermäßigung.
Die Beiträge zu tariflichen Sozialkassen wie der SOKA-Bau, der Malerkasse, der SOKA-Gerüst oder der SOKA-Dach werden zusätzlich zu den regulären Sozialversicherungsabgaben fällig. Über die Zahlungspflicht entscheiden allein die Bestimmungen der Tarifverträge – auch bei Unternehmen, die ansonsten nicht tarifgebunden sind und die man nicht unbedingt der Baubranche zuordnen würde.
Das kann für betroffene Betriebe teuer werden: Wer sich nicht sicher ist, ob eine Beitragspflicht besteht, sollte frühzeitig klären, ob eine Zahlungsverpflichtung droht. Denn Sozialkassen wie die SOKA-Bau sind dafür bekannt, rückwirkend hohe Nachforderungen zu stellen – teilweise für mehrere Jahre.
„Liebhaberei“ und fehlende Gewinnerzielungsabsicht: Wenn das Finanzamt Verluste nicht anerkennt
Stuft das Finanzamt selbstständige Aktivitäten als „Liebhaberei“ ein, werden die Verluste daraus steuerlich nicht anerkannt. Gründer haben eine Schonfrist für Anlaufverluste.
Durch den Einsatz von Studenten können Arbeitgeber einiges an Lohnnebenkosten sparen. Allerdings sollten sie genau hinschauen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Greenwashing verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Zum Problem werden nicht nur frei erfundene Aussagen zur Umwelt- und Klimafreundlichkeit von Produkten oder Verfahren. Auch Interpretationsspielräume und fehlender Kontext führen schnell zu juristischem Ärger. Wenn Sie mit CO2-Neutralität oder Umweltverträglichkeit werben, sollten Sie der Formulierung und Aussage viel Aufmerksamkeit schenken.