
Sie wollen Ihrer Kundin oder dem Geschäftsfreund etwas schenken, zum Geburtstag, zu Weihnachten oder als Dank für die gute Zusammenarbeit? Die Wertgrenze für steuerfreie Geschenke wurde gerade erhöht: Jetzt können Sie bis zu 50 Euro an Geschenkwert pro Person und Jahr als Betriebskosten absetzen. Allerdings entsteht in vielen Fällen bei den Beschenkten eine Steuerpflicht, die Sie durch einen Pauschalbetrag übernehmen können. Doch Vorsicht: Steuerfallen lauern überall – ob bei der Wertgrenze, der Umsatzsteuer oder der Pauschalbesteuerung. Wer hier Fehler macht, riskiert Nachzahlungen und Ärger mit dem Finanzamt.