Mit dem Deutschland-Ticket lassen sich landesweit öffentliche Nahverkehrsverbindungen und Regionalzüge nutzen. Arbeitgeber können ihrem Personal das Ticket ganz oder teilweise finanzieren und so für Mitarbeiterbindung sorgen. Als Jobticket ist das Deutschland-Ticket in vielen Fällen steuerfrei. Außerdem gibt es einen speziellen Arbeitgeber-Rabatt.
Das Deutschland-Ticket: ÖPNV und Regionalzüge in ganz Deutschland für 49 Euro monatlich
Wer ein Deutschland-Ticket besitzt, kann damit im gesamten Land den öffentlichen Personennahverkehr einschließlich von Regionalzügen nutzen:
- Busse städtischer Nahverkehrsgesellschaften und regionaler Verkehrsverbünde
- Straßenbahnen und Trambahnen
- U-Bahnen
- S-Bahnen
- die Regionalzüge der DB Regio (RE, RB und Interregio) und der transdev-Gruppe (aber nicht bei Flixtrain)
- mancherorts auch Fähren, einige Seilbahnverbindungen sowie Rufbus-Angebote
Das Ticket trifft auf großen Anklang. Es ist mit regulär 49 Euro pro Monat zwar deutlich teurer als das entsprechende 9-Euro-Angebot aus dem Sommer 2022. Trotzdem ist diese Flatrate vielerorts günstiger als ein reguläres Nahverkehrs-Abo, das nur lokal gilt. Mittlerweile sollen bis zu 9 Millionen Deutschlandtickets verkauft worden sein. In Bayern haben sich die Fahrgastzahlen dem BR zufolge seit der Einführung um zehn Prozent erhöht.
Arbeitgeber können diese Popularität nutzen, das Deutschland-Ticket als Jobticket zur Verfügung stellen und so ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sich binden. Das 49-Euro-Ticket ist im Gegenzug zum 9-Euro-Ticket nicht nur für eine bestimmte Zeit vorgesehen.
Wenn sich der Arbeitgeber beteiligt, wird das Deutschland-Ticket günstiger
- Falls der Arbeitgeber 25 Prozent oder mehr vom Deutschland-Ticket bezahlt, gibt es fünf Prozent Rabatt auf den Preis von 49 Euro. Damit kostet das Ticket dann nur noch 46,55 Euro.
- Der dafür erforderliche Mindestbeitrag des Arbeitgebers beträgt 12,25 Euro. In diesem Fall müssen die Mitarbeiter noch 34,30 Euro übernehmen. Natürlich können Arbeitgeber auch einen größeren Anteil oder die gesamten Kosten bezahlen, einen höheren Nachlass gibt es allerdings nicht.
- Die Rabatt-Regelung ist derzeit bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
- Der Grundpreis des Tickets von 49 Euro kann sich bereits ab Januar 2024 ändern. Ab dann soll der Preis dynamisch an die Inflation angepasst werden.
- Als Partner können Arbeitgeber die Deutsche Bahn oder einen anderen ÖPNV-Anbieter wählen, beispielsweise den lokalen Verkehrsverbund. In der Regel wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Arbeitnehmer, die das Angebot nutzen können, kaufen ihr Ticket meist direkt beim Nahverkehrsanbieter, dieser berechnet dem Arbeitgeber seinen Anteil.
- Wenn der Arbeitnehmer bereits ein Jobticket finanziert oder bezuschusst, lässt sich das Abo in aller Regel in ein Deutschland-Ticket umwandeln.
Deutschland-Ticket als Jobticket: in vielen, aber nicht in allen Fällen steuer- und beitragsfrei
Fürs Deutschland-Ticket gelten dieselben Regeln wie für Jobtickets allgemein. Die Tatsache, dass man es auch privat und in ganz Deutschland nutzen kann, ändert nichts.
Wenn der Arbeitgeber das Deutschland-Ticket ganz oder teilweise finanziert, ist das zwar ein geldwerter Vorteil. In bestimmten Fällen führt der jedoch weder zu einem Lohnsteuerabzug, noch fallen Sozialversicherungsbeiträge darauf an.
- Das Steuerrecht sieht ausdrücklich eine Steuerbefreiung für Jobtickets vor (§ 3 Nr. 15 EstG). Der Arbeitgeber kann also einen Zuschuss für „Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr“ leisten oder das Jobticket selbst kaufen und den Mitarbeitern zur Verfügung stellen.
In beiden Fällen muss dies jedoch „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erfolgen. Das bedeutet praktisch: der Lohn oder das Gehalt dürfen nicht im Gegenzug gekürzt werden (Entgeltumwandlung), auch anstehende Lohnerhöhungen dürfen dadurch nicht ausfallen.
Außerdem kann ein steuerfreier Jobticket-Zuschuss nicht höher sein als der Preis des Jobtickets. Das ist wichtig für Arbeitgeber, die bisher schon ein Nahverkehrs-Abo mit einem höheren Preis finanziert haben, das nun in ein Deutschland-Ticket umgewandelt wird. - Zweitens kann ein Jobticket beziehungsweise der Zuschuss dazu auch in Form einer Entgeltumwandlung gezahlt werden. Dann ist die Leistung lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann pauschal mit 15 oder 25 Prozent abgeführt werden, je nachdem, ob die Leistung in der Lohnsteuerbescheinigung auftaucht und die Werbungskosten (Entfernungspauschale) der Arbeitnehmer vermindert (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 und 2 EstG).
Wenn das Jobticket steuerfrei ist oder pauschal versteuert wird, fallen auf diese Leistung keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Wie immer gilt: Die Details zum Deutschland-Ticket als steuerbegünstigter Arbeitgeber-Leistung besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder der Steuerberaterin.
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