
- Längst nicht alle Selbstständigen und Unternehmen haben die Künstlersozialabgabe im Blick. Sie wird auf geschäftliche Aufträge an selbstständige Designer, Texterinnen, Fotografen, Unterhaltungskünstlerinnen oder andere Kreative fällig.
- Im nächsten Jahr steigt der Satz voraussichtlich auf fünf Prozent des Honorars.
- Die gute Nachricht: Ein Gerichtsurteil nimmt viele Auftraggeber, die nur einen solchen Auftrag im Jahr vergeben, von der Abgabe aus.











