Ihren Teil der Vereinbarung haben Sie eingehalten:
- Sie haben pünktlich geliefert und Ihre vereinbarten Leistungen erbracht.
- Eine ordentliche Rechnung hat der Kunde ebenfalls bekommen und die Zahlung ist längst überfällig.
- Freundlich erinnert und mehrfach gemahnt haben Sie Ihren Kunden auch schon.