Keine Aufträge, zu wenig Kunden, kein Nachschub an Waren und Material? Wenn Sie für Ihre Beschäftigten keine Arbeit haben, können Sie die Flaute durch Kurzarbeitergeld ohne Entlassungen überstehen. Dieses Instrument ist schon ab einem Mitarbeiter verfügbar.
„Schnupperrückkehr“ aus der Erwerbsminderung: Neues Modell für Erwerbsminderungsrentner
Wenn die gesundheitlichen Probleme mit der Zeit weniger gravierend werden, erweist sich die Erwerbsminderungsrente oft als Sackgasse: die Rückkehr ins normale Berufsleben ist schwierig. Jetzt können Betroffene sechs Monate lang eine Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit mit normalen Arbeitszeiten ausprobieren, ohne ihren Rentenanspruch zu gefährden. Die „Arbeitserprobung“ bietet Chancen für die Gründung aus Erwerbsminderung und für Arbeitgeber auf der Suche nach Fachkräften.
Ihnen fehlt das Geld für aufwendige Marktforschung? Auch ohne Experten können Sie viel darüber rausfinden, wo Ihre Zielgruppe ist und wie Sie sich positionieren sollten, um Ihre Kunden zu erreichen. Stellen sie einfach systematisch Fragen – und zwar sich selbst.
Gesetzliche Krankenversicherung: Kasse muss verspätete Einkommensnachweise akzeptieren
Wer selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert war, hatte bisher nur drei Jahre Zeit, um per Steuerbescheid seine Einkünfte nachzuweisen. Danach setzte die Kasse den Höchstbeitrag fest. Dabei blieb es, selbst wenn der Steuerbescheid nachgereicht wurde. Mit dieser Praxis, die viele Betroffene in Existenznot brachte, ist nun Schluss. Besonders positiv: Die Neuregelung gilt rückwirkend bis 2018.
Der Erfolg einer Gründung hängt auch von ausreichendem Startkapital ab. Welche Finanzierungsform sinnvoll ist, entscheiden die individuellen Umstände. Dieser Überblick stellt die wichtigsten Finanzierungsoptionen für den Start in die Selbstständigkeit vor.
Jeder Arbeitgeber in Deutschland benötigt eine Betriebsnummer der Agentur für Arbeit. Die erhält man seit Jahresbeginn 2024 nur, wenn man seine von der Berufsgenossenschaft zugeteilte Unternehmensnummer angibt.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter hat ein krankes Kind und kann deshalb nicht zur Arbeit kommen? Beim Kinderkrankengeld gelten 2024 neue Regeln: Zum einen gibt es nun mehr Kinderkrankentage als früher, auch wenn es weniger sind als während Corona. Zum anderen kann die Krankmeldung beim Arzt nun auch für Kinder per Telefon erfolgen. Allerdings besteht nicht in allen Fällen Anspruch auf diese Kassenleistung. Unter Umständen muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen.
Ab 2025: Pflicht zur E-Rechnung im XML-Format
Ab 2025 wird zwischen Unternehmern die XML-basierte elektronische Rechnung zur Pflicht. Es gibt einige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Ansonsten sind Rechnungen auf Papier, im Word- oder im PDF-Format dann nicht mehr zulässig.
Ab April wird es eine neue Arbeitsmarktförderung geben: Durch Qualifizierungsgeld wird der Lohnausfall von Mitarbeitern aufgefangen, deren Job vom Strukturwandel bedroht ist und die deshalb zur Weiterbildung freigestellt sind, um eine zukunftsfähige Qualifizierung zu erhalten. Höhe, Berechnung und Auszahlung des Qualifizierungsgeldes orientieren sich am Modell Kurzarbeitergeld. Für kleinere Betriebe wurden die bürokratischen Voraussetzungen etwas erleichtert.
Wenn der Arbeitgeber das Essen ganz oder teilweise übernimmt oder die Unterkunft bezahlt, fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den geldwerten Vorteil an. Dabei wird mit pauschalen Beträgen gerechnet: den amtlichen Sachbezugswerten. Sie werden jährlich angepasst. Da sich die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisen orientieren, sind sie für 2024 deutlich gestiegen.