Sie sollen für eine Ausschreibung oder einen Auftrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Ihrem Unternehmen vorlegen? Dann fragen Sie sich vielleicht, wozu man sie braucht und wer sie bekommt. Solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt es vom Finanzamt, von der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft. Sie weisen die Zuverlässigkeit des Unternehmens nach.
Wenn Sie für Ihr Unternehmen „geringwertige Wirtschaftsgüter“ bis 800 Euro netto anschaffen, können Sie die Kosten komplett im gleichen Jahr steuerlich ansetzen. Das Abschreiben über mehrere Jahre ist also nicht notwendig. Dafür gelten allerdings einige Voraussetzungen. Erfahren Sie, wie Sie mögliche GWG-Fallen erfolgreich vermeiden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kindern wissen, dass sie nicht überall auf Flexibilität und Verständnis rechnen können. Mit familienfreundlichen Maßnahmen können auch kleinere Arbeitgeber sehr effektiv punkten.
Sobald ein Betrieb „in der Regel“ zehn oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt, greift der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz schränkt die Trennung von Mitarbeitenden auf bestimmte Kündigungsgründe ein. Lesen Sie, wie der Schwellenwert konkret berechnet wird und welche Folgen seine Überschreitung hat.
Falls Sie regelmäßig in der näheren Umgebung Kunden beliefern, Unternehmenseinkäufe erledigen oder zu Märkten fahren, kann ein Akku-Lastenesel auf zwei Rädern die sinnvolle Alternative zum Kfz sein. Schließlich schont er nicht nur Klima und Umwelt, sondern auch das Firmenkonto. Und das umso mehr, als der Staat einen Teil der Kosten übernimmt. Denn Unternehmen, die ein E-Lastenrad anschaffen, können über ein Förderprogramm des Bundes bis zu 3.500 Euro als Zuschuss erhalten.
Dürfen beide Ehepartner Kleinunternehmer sein, wenn sie ähnliche Dienstleistungen für dieselben Kunden ausführen? Das Finanzgericht Münster meinte: ja. In bestimmten Fällen dürfen Selbstständige die Umsatzsteuerfreiheit als Kleinunternehmer doppelt nutzen, selbst wenn sie eng kooperieren.
7 oder 19 Prozent, ermäßigte oder reguläre Umsatzsteuer? Das ist oft nicht klar. Tipps wie „Im Zweifel einfach die vollen 19 Prozent Umsatzsteuer ansetzen“ sollen Selbstständige lieber nicht beherzigen.
Spendieren Sie den Mitgliedern Ihres Teams Yoga, Rauchentwöhnung oder gesundes, natürliches Kochen – und zwar steuerfrei! Als Arbeitgeber können Sie für solche Kurse bis zu 600 Euro pro Kopf und Jahr ausgeben, ohne dass Lohnsteuer anfällt: betriebliche Gesundheitsförderung ist steuerbefreit. Damit können auch kleinere Betriebe zeigen, dass sie etwas für ihre Beschäftigten tun.

