Falls Sie regelmäßig in der näheren Umgebung Kunden beliefern, Unternehmenseinkäufe erledigen oder zu Märkten fahren, kann ein Akku-Lastenesel auf zwei Rädern die sinnvolle Alternative zum Kfz sein. Schließlich schont er nicht nur Klima und Umwelt, sondern auch das Firmenkonto. Und das umso mehr, als der Staat einen Teil der Kosten übernimmt. Denn Unternehmen, die ein E-Lastenrad anschaffen, können über ein Förderprogramm des Bundes bis zu 3.500 Euro als Zuschuss erhalten.
Zuschuss zum Firmen-E-Lastenrad oder -Lastenanhänger
Wäre ein Lastenrad mit elektrischer Unterstützung eine sinnvolle Investition für Ihre Selbstständigkeit? Oder ein elektrischer Lastenanhänger?
Wenn Unternehmen und Selbstständige ein betriebliches E-Lastenrad anschaffen, können Sie aus Bundesmitteln einen Zuschuss von bis zu 3.500 Euro erhalten. Die Rechtsform ist nicht entscheidend. Auch der Kauf von E-Lastenanhängern wird gefördert.
Wie viel an Zuschuss ist möglich?
Pro E-Lastenfahrrad wird ein Viertel der Anschaffungskosten gefördert, jedoch maximal 3.500 Euro. Wer mehrere Lastenräder beschafft, kann den Förderbetrag für jedes davon in Anspruch nehmen.
Bei Kleinunternehmern und nicht umsatzsteuerpflichtigen Selbstständigen ist der Bruttobetrag ausschlaggebend. Für vorsteuerabzugsberechtigte Selbstständige und Unternehmen gilt der Nettobetrag.
Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Preis des E-Lastenrads oder -Anhängers auch Dinge wie ein Fahrradhelm, ein Schloss, ein Zweit-Akku oder ein GPS-Tracker. Nicht zu den förderfähigen Kosten gehören dagegen Fahrradbekleidung, Verschleißteile und Versicherungskosten.
Reihenfolge beachten!
Wichtig: Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Antrag vor der Bestellung oder dem Kauf des E-Lastenrads erfolgt. Bereits angeschaffte Lastenräder sind nicht mehr förderfähig.
Vor der Beantragung darf nur ein Angebot eingeholt werden. Gekauft werden kann das E-Lastenrad dann, sobald der Antrag positiv beschieden und ein Zuwendungsbescheid erlassen wurde.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird online gestellt. Zuständig ist das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“, kurz BAFA. Es hat eine Webseite mit Informationen zum Förderprogramm veröffentlicht.
Bei Antragstellung werden verschiedene Nachweise verlangt:
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ein Angebot des Fahrradherstellers bzw. -Händlers
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eine „Projektbeschreibung“ des geplanten Einsatzzwecks
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der Nachweis der selbstständigen Tätigkeit
Außerdem muss die Klassifikation des eigenen Wirtschaftszweigs angegeben werden.
Eine verwirrende Stolperfalle im Antragsformular: Einzelselbstständige wählen zunächst „Privatperson“ statt „Organisation“ – die Angabe „freiberuflich tätige Person“ beziehungsweise „Privatunternehmen“ folgt anschließend auf der nächsten Antragsseite.
Welche E-Lastenräder und Anhänger sind förderfähig?
Damit das E-Lastenrad oder der E-Lastenanhänger förderfähig ist, müssen sie …
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gekauft werden, Leasing wird von der Förderung nicht umfasst.
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fabrikneu sein und mindestens 170 Kilogramm an zulässigem Gesamtgewicht erreichen.
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in Serie gefertigt werden.
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eine unlösbar montierte Transportmöglichkeit aufweisen, ein abnehmbarer Gepäckträger oder Transportkasten genügen nicht
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zu mindestens 50 Prozent zum betrieblichen Transport von Gütern und Waren eingesetzt werden – nicht für private Zwecke, nicht zum Personentransport und nicht als rollender Verkaufsstand.
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maximal 250 Watt Leistung erbringen und die elektrische Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunden unterbrechen, S-Lastenpedelecs mit einem Antrieb bis 45 km/h werden nicht gefördert.
Das BAFA hält eine Liste der akzeptierten Hersteller und Modelle bereit. Wer ein anderes Modell will, muss dazu technische Daten bzw. ein Produktdatenblatt liefern.
Nach der Bewilligung: erst Verwendungsnachweis, dann das Geld
Das BAFA erwartet nach dem geförderten Kauf des E-Lastenrads einen Verwendungsnachweis, eine Fotografie des Lastenzweirads sowie Kopien von Rechnung und Lieferungsvertrag oder Auftragsbestätigung. Nach Prüfung dieser Unterlagen wird der Förderbetrag überwiesen.
Geförderte Fahrräder sollen mindestens drei Jahre lang vom Unternehmen genutzt werden. Wer das E-Lastenrad vorher verkauft, muss im Zweifel mit der Rückforderung des Zuschusses rechnen.
Wo kann man Fragen stellen?
Ausführliche Informationen liefert ein elfseitiges Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie, auf der die Förderung beruht.
Das BAFA beantwortet Fragen telefonisch unter 06196 908-1016 (wochentags am Vormittag) und per E-Mail unter elr@bafa.bund.de.
Lastenrad-Förderprogramme der Bundesländer
Neben dem BAFA-Fördermitteln gibt es weitere Programme von Bundesländern und Kommunen. Einen Überblick findet man zum Beispiel bei GreenBike und bei CargoBike.
Lektüretipps
Weiterführende Informationen zu Rechts- und Steuerthemen finden Sie im orgaMAX-Blog und im Newsletter-Archiv:
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