Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in Deutschland am häufigsten genutzte Rechtsform für Unternehmen. Was eine GmbH ist, wird durch das GmbH-Gesetz (GmbHG) festgelegt. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und hat, anders als Personengesellschaften, eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden und wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Ihr besonderes Merkmal ist die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter, was sie besonders attraktiv für kleine und mittelständische Unternehmen macht.
Neben der klassischen GmbH gibt es in Deutschland verschiedene Sonderformen, die je nach den Zielen und der Struktur eines Unternehmens gewählt werden können. Zu den wichtigsten Sonderformen zählen:
Gemeinnützige GmbH (gGmbH):
Eine gGmbH verfolgt gemeinnützige Zwecke. Gewinne dürfen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern müssen dem gemeinnützigen Zweck zugutekommen. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit profitiert diese Art der GmbH von steuerlichen Vorteilen, wie einer Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Diese Rechtsform eignet sich für Organisationen mit sozialen, kulturellen oder gesellschaftlichen Zielen.
Mini GmbH (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft):
Die Mini GmbH, offiziell Unternehmergesellschaft (UG), ist eine vereinfachte Form der GmbH mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro. Sie bietet denselben Haftungsschutz wie eine reguläre GmbH. Allerdings müssen 25 % des jährlichen Gewinns in Rücklagen eingestellt werden, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Diese Rechtsform eignet sich besonders für Gründer mit geringem Startkapital, die trotzdem die Vorteile einer Kapitalgesellschaft nutzen möchten.
GmbH & Co. KG:
Die GmbH & Co. KG ist eine Kombination aus GmbH und Kommanditgesellschaft. Die GmbH fungiert als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär), während die übrigen Gesellschafter als Kommanditisten nur mit ihrer Einlage haften. Diese Rechtsform bietet eine flexible Struktur mit Haftungsbeschränkung und wird häufig von mittelständischen Unternehmen bevorzugt.
Eine der wichtigsten Eigenschaften der GmbH ist die klare Trennung zwischen dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter. Diese Haftungsbeschränkung schützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor finanziellen Risiken. Im Falle von Verbindlichkeiten oder Verlusten haftet die GmbH ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nur mit ihren Einlagen in das Stammkapital haften, das bei der Gründung der GmbH mindestens 25.000 Euro betragen muss. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich unberührt und ist vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Hat eine GmbH beispielsweise aufgrund von Zahlungsausfällen oder schlechter Geschäftsentwicklung Schulden in Höhe von 100.000 Euro, können die Gläubiger nur auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen. Die Haftung der GmbH ist auf die Höhe des eingezahlten Stammkapitals begrenzt, selbst wenn dieses lediglich 25.000 Euro beträgt. Persönliche Vermögenswerte der Gesellschafter, wie Immobilien oder Ersparnisse, bleiben dabei unberührt.
Wenn Geschäftsführer oder Gesellschafter grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen gesetzliche Vorgaben oder den Gesellschaftsvertrag verstoßen, kann es zu einer sogenannten Durchgriffshaftung kommen, bei der unter bestimmten Umständen auch das Privatvermögen der handelnden Personen in die Haftung der GmbH einbezogen werden kann. Ein typischer Fall wäre die vorsätzliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern durch die Geschäftsführung. Solche Vergehen können zur persönlichen Haftung führen.
Um sich vor persönlichen Haftungsrisiken zu schützen, können Geschäftsführer und Gesellschafter verschiedene Absicherungsmaßnahmen ergreifen. Dazu zählen der Abschluss einer D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance), die den Geschäftsführer im Falle von Pflichtverletzungen schützt, sowie der Abschluss von Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag.
Das GmbH-Stammkapital muss bei der Gründung mindestens 25.000 Euro betragen. Dieses Kapital dient als Sicherheit für Gläubiger und bildet die finanzielle Basis der Gesellschaft. Das Stammkapital der GmbH kann in Form von Bareinlagen oder Sacheinlagen eingebracht werden. Mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, muss bei der Gründung sofort eingezahlt werden. Das gesamte Stammkapital muss jederzeit vollständig verfügbar sein, um die Haftung der GmbH sicherzustellen.
Die GmbH bietet viele Vorteile, darunter die Haftungsbeschränkung, die einfache Übertragung von Gesellschaftsanteilen und eine hohe Flexibilität bei der Unternehmensführung. Darüber hinaus genießt eine GmbH eine gewisse Reputation, die das Vertrauen von Geschäftspartnern und Banken stärkt. Allerdings gibt es auch Nachteile: Die Gründungskosten sind vergleichsweise hoch, es gibt strenge Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, und das Mindeststammkapital kann für einige Gründer eine Hürde darstellen.
In der tabellarischen Übersicht sind die Vor- und Nachteile der GmbH kompakt zusammengefasst:
Vorteile der GmbH |
Nachteile der GmbH |
Haftungsbeschränkung: Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen. |
Hohe Gründungskosten: Notarkosten, Handelsregistergebühren und Beratungen führen zu hohen Anfangskosten (ca. 1.000 - 3.000 Euro). |
Reputation: Die GmbH hat einen guten Ruf und wird von Geschäftspartnern und Banken als seriöse Rechtsform wahrgenommen. |
Strenge Buchführungspflichten: Die GmbH ist zur doppelten Buchführung und Bilanzierung nach HGB verpflichtet. |
Einfache Übertragung von Anteilen: Gesellschaftsanteile können relativ unkompliziert übertragen oder verkauft werden. |
Mindeststammkapital: Es ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich. |
Flexibilität in der Unternehmensführung: Die GmbH bietet eine flexible Struktur, die individuell an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden kann. |
Regelmäßige Pflichten: Es bestehen zahlreiche rechtliche und administrative Pflichten wie die Abgabe von Steuererklärungen und die Erstellung eines Jahresabschlusses. |
Beteiligung mehrerer Gesellschafter: Ermöglicht eine klare Trennung zwischen Eigentum und Geschäftsführung, was bei größeren Unternehmen von Vorteil ist. |
Langsamer Entscheidungsprozess: Bei mehreren Gesellschaftern kann der Entscheidungsprozess aufgrund der Abstimmungsprozesse verzögert werden. |
Um eine GmbH zu gründen, sind eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Schritten notwendig:
Gesellschaftsvertrag (Satzung):
Der Gesellschaftsvertrag ist die Grundlage der GmbH. Er regelt den Unternehmenszweck, die Höhe des Stammkapitals, die Anzahl und Rechte der Gesellschafter sowie die Gewinnverteilung. Der Vertrag muss notariell beglaubigt werden.
Bestellung von Geschäftsführern:
Es ist mindestens ein Geschäftsführer zu bestellen, der die GmbH nach außen vertritt und die operativen Geschäfte leitet. Der Geschäftsführer muss im Gesellschaftsvertrag festgelegt und im Handelsregister eingetragen werden.
Handelsregistereintragung:
Die GmbH wird erst durch die Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam. Der Notar übernimmt die Anmeldung, nachdem der Gesellschaftsvertrag unterzeichnet und das Mindeststammkapital nachgewiesen wurde. Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht.
Steuerliche Anmeldung:
Nach der Eintragung ins Handelsregister erfolgt die Anmeldung der GmbH beim Finanzamt. Hier wird die GmbH steuerlich erfasst, und es werden die Steuernummer sowie ggf. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben.
Gewerbeanmeldung:
Die GmbH muss auch beim Gewerbeamt angemeldet werden. Das gilt als formale Voraussetzung, um die Geschäftstätigkeit offiziell aufzunehmen.
Mitgliedschaft bei der IHK oder HWK:
Jede GmbH ist verpflichtend Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder, falls handwerklich tätig, der Handwerkskammer (HWK). Diese Mitgliedschaft erfolgt automatisch durch die Gewerbeanmeldung.
Eine GmbH zu gründen kann, abhängig von der Komplexität und Region, einige Wochen bis mehrere Monate in Anspruch nehmen. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt ist ratsam, um rechtliche Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Eine GmbH kann auch von einer einzelnen Person gegründet werden, die alle Aufgaben übernimmt, die sonst auf mehrere Gesellschafter verteilt sind. Dies erlaubt schnelle Entscheidungen und hohe Flexibilität, da keine Abstimmungsprozesse erforderlich sind. Allerdings trägt der Gründer die gesamte Verantwortung und muss alle operativen sowie strategischen Aufgaben allein bewältigen. Trotz dieser Herausforderung bleibt die Haftungsbeschränkung bestehen, wodurch das Privatvermögen des Gründers geschützt ist. Die Ein-Personen-GmbH ist daher eine attraktive Option für Einzelunternehmer, die Haftung und Flexibilität kombinieren möchten.
Bevor eine GmbH gegründet wird, muss ein Name für sie gewählt werden. Dieser Prozess sollte vor der Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Anmeldung zum Handelsregister abgeschlossen sein. Der Firmenname muss dabei den rechtlichen Anforderungen entsprechen:
Nachdem der Name festgelegt und geprüft wurde, wird er in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen. Er wird auch beim Notar zur Anmeldung des Unternehmens im Handelsregister verwendet. Das Amtsgericht prüft dabei erneut, ob der Firmenname den rechtlichen Anforderungen entspricht und keine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Unternehmen besteht. Erst nach der Eintragung im Handelsregister darf die GmbH den gewählten Firmennamen offiziell verwenden.
Die Gründung einer GmbH ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die je nach individuellen Umständen des Unternehmens variieren können. Dazu gehören:
Insgesamt sollten Gründer mit Kosten zwischen 1.000 und 3.000 Euro rechnen. Es kann sinnvoll sein, frühzeitig Angebote einzuholen und eine detaillierte Kostenplanung zu erstellen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Nach der Gründung hat die GmbH zahlreiche Pflichten. So muss sie jährlich einen Jahresabschluss erstellen und diesen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Darüber hinaus müssen Steuererklärungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer abgegeben werden. Die Gesellschafterversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden, um über wichtige Angelegenheiten der GmbH zu entscheiden.
Die Buchhaltung einer GmbH unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Sie ist verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen und ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß zu dokumentieren. Am Ende jedes Geschäftsjahres muss eine Bilanz erstellt werden, die Aufschluss über die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens gibt. Diese Bilanz wird zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung beim Finanzamt eingereicht.
Neben der doppelten Buchführung und der jährlichen Bilanzierung müssen GmbHs auch die laufende Verwaltung von Rechnungen, Mahnungen, Gehältern und Steuern bewältigen. Gerade in der Gründungsphase stellt die Buchhaltung oft eine Herausforderung dar, da viele Unternehmer noch nicht mit allen Anforderungen vertraut sind. orgaMAX Buchhaltung bietet hier eine intuitive und effiziente Lösung:
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