Definition: Was ist eine GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Art der Personengesellschaft, die sich durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks auszeichnet. Dieser Zweck kann sowohl wirtschaftlicher als auch nichtwirtschaftlicher Natur sein. Beispiele für wirtschaftliche Zwecke sind der gemeinsame Betrieb eines kleinen Unternehmens oder die gemeinsame Verwaltung von Immobilien. Nichtwirtschaftliche Zwecke können etwa in der Gründung einer Interessengemeinschaft oder der Organisation gemeinsamer Veranstaltungen liegen.
Was rechtlich eine GbR ist, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 705 bis 740 geregelt. Hier werden die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Haftung und Auflösung der Gesellschaft festgelegt.
Merkmale der GbR als Rechtsform
Die GbR als Rechtsform weist verschiedene Besonderheiten auf, die ihre Struktur und Funktionsweise bestimmen. Dazu gehören:
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Gesellschaftsvertrag:
Der Gesellschaftsvertrag einer GbR ist formfrei, d. h. er kann mündlich, schriftlich oder sogar stillschweigend durch implizite Vereinbarung geschlossen werden. Obwohl kein schriftlicher Vertrag notwendig ist, so ist er dennoch ratsam, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Der Gesellschaftsvertrag bestimmt den Zweck der GbR, die Beiträge der Gesellschafter und die Grundsätze der Zusammenarbeit.
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Geschäftsführung:
In einer GbR sind alle Gesellschafter grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, die Geschäfte zu führen – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag legt etwas anderes fest. Die Geschäftsführung erfolgt gemeinsam. Sie muss Entscheidungen einstimmig treffen, sofern auch hier der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung vorsieht. Einzelne Gesellschafter können jedoch auch zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt werden. -
Gewinnverteilung:
Die Gewinnverteilung erfolgt, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht anders festgelegt, nach den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach wird der Gewinn grundsätzlich zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern aufgeteilt, unabhängig von der Höhe ihrer Beiträge. Abweichende Vereinbarungen, die beispielsweise eine Gewinnverteilung nach dem Anteil an den eingebrachten Leistungen oder Kapitaleinlagen vorsehen, sind jedoch möglich und häufig sinnvoll. -
Haftung:
Die Gesellschafter einer GbR haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter mit seinem gesamten privaten Vermögen für die Schulden der GbR einstehen muss. Gläubiger können sich dabei an jeden einzelnen Gesellschafter wenden, um die Forderung einzutreiben. Wenn ein Gesellschafter die Schulden der GbR alleine bezahlt, kann er allerdings von den anderen Gesellschaftern verlangen, dass sie ihm ihren Anteil an den Kosten zurückzahlen.
Vor- und Nachteile der GbR als Rechtsform
Die GbR bietet als Rechtsform eine einfache und flexible Möglichkeit, gemeinsam wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Ziele zu verfolgen. Wie jede Rechtsform hat auch die GbR ihre Vor- und Nachteile, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten.
Vorteile |
Nachteile |
Einfache und kostengünstige Gründung |
Persönliche, unbeschränkte Haftung der Gesellschafter |
Kein Mindestkapital erforderlich |
Haftung auch mit dem Privatvermögen der Gesellschafter |
Formfreier Gesellschaftsvertrag |
Gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten |
Flexibilität in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags |
Beschränkte Finanzierungsmöglichkeiten |
Gleichberechtigte Geschäftsführung |
Potenzielle Konflikte bei der gemeinsamen Geschäftsführung |
Keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich |
Schwierige Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen |
Geeignet für kleine Projekte oder gemeinschaftliche Tätigkeiten |
Begrenzte Möglichkeiten für größere Unternehmen |
Unterschiede der GbR zu anderen Rechtsformen
Die GbR als Rechtsform unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von anderen gängigen Formen wie der GmbH, UG und OHG. Diese Unterschiede betreffen vor allem die Haftung, Gründungsvoraussetzungen, Geschäftsführung und Steuerpflicht, wie diese Tabelle übersichtlich zusammenfasst:
Kriterium |
GbR |
GmbH |
UG (haftungsbeschränkt) |
OHG |
Haftung |
Persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch |
Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen |
Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen |
Persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch |
Gründungsvoraussetzungen |
Kein Mindestkapital, formfreie Gründung |
Mindestkapital 25.000 €, Eintragung ins Handelsregister, notarieller Vertrag |
Mindestkapital ab 1 €, Eintragung ins Handelsregister, notarieller Vertrag |
Kein Mindestkapital, Eintragung ins Handelsregister erforderlich |
Geschäftsführung |
Gemeinschaftlich durch die Gesellschafter |
Durch einen oder mehrere Geschäftsführer |
Durch einen oder mehrere Geschäftsführer |
Gemeinschaftlich durch die Gesellschafter |
Steuerpflicht |
Einkommenssteuerpflichtig (Gesellschafter) |
Körperschaftssteuer und Gewerbesteuerpflichtig |
Körperschaftssteuer und Gewerbesteuerpflichtig |
Einkommenssteuerpflichtig (Gesellschafter), Gewerbesteuerpflichtig |
Einführung der eGbR
Am 1. Januar 2024 ist das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) in Kraft getreten, was wesentliche Änderungen für die GbR mit sich bringt. Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Möglichkeit, die GbR in ein Gesellschaftsregister eintragen zu lassen, wodurch sie zur eingetragenen GbR (kurz: eGbR) wird. Diese Eintragung eröffnet mehrere Chancen:
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Rechtsfähigkeit und Bonität: Die eGbR kann selbst Anteile an anderen Gesellschaften halten und ist umwandlungsfähig, was die Flexibilität bei strukturellen Änderungen erhöht.
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Grundbuchfähigkeit: Eine im Register eingetragene GbR kann Grundstücke erwerben, ohne dass bei jedem Gesellschafterwechsel eine Änderung im Grundbuch erforderlich wird.
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Öffentliche Transparenz: Die Eintragung macht die Gesellschafterstruktur und Vertretungsbefugnis der GbR öffentlich einsehbar, was das Vertrauen bei Geschäftspartnern und Kapitalgebern stärkt.
Die Eintragung ist freiwillig und nicht zwingend erforderlich. Sie lässt sich jedoch nicht rückgängig machen, weshalb die Entscheidung gut überlegt sein sollte.
Für wen eignet sich die GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eignet sich vor allem für kleine Gruppen von Personen, die gemeinsam ein Projekt oder Unternehmen starten möchten, ohne dabei große formale Anforderungen oder hohe Gründungskosten auf sich zu nehmen. Sie ist besonders geeignet für:
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Kleine Unternehmen und Start-ups: Die GbR ist ideal für GründerInnen, die ein kleines Unternehmen aufbauen wollen, etwa in den Bereichen Dienstleistung, Handwerk oder Handel, und die unkomplizierte Strukturen bevorzugen. Zudem erfordert die GbR kein Mindeststartkapital und bedarf nur eines geringen finanziellen Aufwands zur Gründung.
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Freiberufler: Mehrere Freiberufler, wie etwa ÄrztInnen, ArchitektInnen oder AnwältInnen, können sich in einer GbR zusammenschließen, um gemeinsame Projekte zu realisieren oder gemeinsame Praxisräume zu betreiben.
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Familienunternehmen: Die GbR eignet sich gut für Familien, die ein gemeinsames Geschäft betreiben, zum Beispiel ein kleines Ladengeschäft oder eine Vermietungsgemeinschaft.
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Gemeinschaftsprojekte: Für temporäre oder nichtwirtschaftliche Zwecke, zum Beispiel die Organisation von Veranstaltungen, die Verwaltung gemeinsamer Immobilien oder die Gründung von Interessengemeinschaften, ist die GbR ebenfalls eine passende Rechtsform.
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Projekte mit geringem Risiko: Da die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, ist die GbR vor allem für Projekte geeignet, bei denen das finanzielle Risiko überschaubar ist.
Eine GbR gründen: So funktioniert es
Die Gründung einer GbR ist relativ unkompliziert und erfordert nur wenige formale Schritte:
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Zweck der GbR festlegen: Zunächst müssen die GründerInnen den gemeinsamen Zweck der GbR festlegen.
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Gesellschafter auswählen: Die GbR muss aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen. Die Gesellschafter können natürliche Personen oder juristische Personen (wie andere Unternehmen) sein. Es ist wichtig, dass alle Gesellschafter bereit sind, die persönlichen und unbeschränkten Haftungsrisiken zu tragen.
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Gesellschaftsvertrag abschließen: Um eine GbR zu gründen, bedarf es eines formlosen Gesellschaftsvertrags. Dieser sollte folgende Punkte regeln:
- Zweck der GbR
- Beiträge der Gesellschafter (z.B. Geld, Sachwerte, Arbeit)
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Geschäftsführung und Vertretung
- Regelungen zur Auflösung der GbR
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Gewerbeanmeldung (falls erforderlich): Wenn die GbR eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muss sie beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Für Freiberufler ist in der Regel keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
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Steuernummer beantragen: Die GbR muss beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Das erfolgt in der Regel automatisch nach der Gewerbeanmeldung oder durch die Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. In diesem Fragebogen gibt die GbR auch an, welche Art von Einkünften sie erzielt und ob sie umsatzsteuerpflichtig ist.
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Buchführung und Kontoführung einrichten: Die GbR muss eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) führen, bei der die Einnahmen und Ausgaben dokumentiert und gegenübergestellt werden, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln. Es ist ferner empfehlenswert, ein separates Bankkonto für die GbR einzurichten, um private und geschäftliche Finanzen klar voneinander zu trennen.
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Versicherungen abschließen (optional): Je nach Art der Tätigkeit kann es sinnvoll sein, bestimmte Versicherungen abzuschließen. Ein Beispiel dafür ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die Gesellschafter vor finanziellen Risiken schützt.
Nachdem diese Schritte abgeschlossen sind, kann die GbR ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
GbR gründen: Diese Kosten fallen an
Die Gründung einer GbR ist vergleichsweise kostengünstig, da sie keines Mindeststartkapitals bedarf und keine umfangreichen Formalitäten erforderlich sind. Typische Kosten, um eine GbR zu gründen, umfassen die Gewerbeanmeldung, die je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro beträgt, sowie mögliche Beratungskosten für einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Diese hängen vom Umfang der Arbeiten ab und liegen typischerweise zwischen 200 und 1.000 Euro.
Steuern in der GbR
Die drei wichtigsten Steuerarten, die für eine GbR relevant sein können, sind die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.
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Einkommensteuer:
Die GbR selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig. Stattdessen sind die einzelnen Gesellschafter verpflichtet, ihren Anteil am Gewinn der GbR in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung zu versteuern. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil zu seinem individuellen Einkommensteuersatz. Dabei können persönliche Freibeträge und Sonderausgaben berücksichtigt werden. -
Umsatzsteuer:
Die GbR ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, wenn sie Leistungen oder Waren gegen Entgelt erbringt. Die Umsatzsteuer muss auf die erzielten Umsätze erhoben und an das Finanzamt abgeführt werden.Hinweis: Die GbR hat die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung zu beanspruchen, sofern ihre Umsätze im Vorjahr 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit, dürfen jedoch auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.
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Gewerbesteuer:
Ob die GbR gewerbesteuerpflichtig ist, hängt von ihrer Tätigkeit ab. Wenn die GbR eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, unterliegt sie der Gewerbesteuer. Freiberufliche Tätigkeiten, wie sie von AnwältInnen, ÄrztInnen oder ArchitektInnen ausgeübt werden, sind von der Gewerbesteuer befreit. Für gewerblich tätige GbRs gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Nur der darüber hinausgehende Gewinn wird mit Gewerbesteuer belastet. Die genaue Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Standort, da sie von den Kommunen festgelegt wird.
Buchhaltung in der GbR
Die Buchhaltung einer GbR ist in der Regel weniger komplex als bei anderen Rechtsformen, dennoch ist sie ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmensmanagements.
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Für kleinere GbRs, die keine kaufmännische Tätigkeit ausüben und nicht ins Handelsregister eingetragen sind, reicht die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus. Dabei werden die tatsächlichen Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln.
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Größere GbRs oder solche mit gewerblicher Tätigkeit, die einen Jahresumsatz von mehr als 600.000 Euro oder einen Jahresgewinn von mehr als 60.000 Euro erzielen, sind verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen. Diese umfasst das systematische Erfassen aller Geschäftsvorfälle in einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung.
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Doppelte Buchführung: Unterstützung der doppelten Buchführung für größere Unternehmen oder solche, die höhere Umsätze erzielen.
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Rechnungsstellung und Mahnwesen: Integriertes System zur Erstellung von Rechnungen und Verwaltung des Mahnwesens, um Zahlungsausfälle zu minimieren.
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Bankkontenabgleich: Automatischer Abgleich von Banktransaktionen mit den Buchungen, was die Fehlerquote reduziert und Zeit spart.
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Umsatzsteuervoranmeldung: Automatische Berechnung und elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt.
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Gewerbesteuererklärung: Unterstützung bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung, insbesondere für gewerblich tätige GbRs.
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Auswertungen und Berichte: Umfangreiche Reporting-Funktionen, die einen Überblick über die finanzielle Lage der GbR ermöglichen.
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Benutzerfreundlichkeit: Intuitive Benutzeroberfläche, die auch ohne tiefgehende Buchhaltungskenntnisse leicht zu bedienen ist.
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