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    UG gründen: Kosten, Schritte und wertvolle Tipps

    30. Aug. 2024
    7 MIN

    Rechtsformen_UG

     

    Was ist eine UG?

    Die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) ist eine spezielle Rechtsform in Deutschland. Es gibt sie in Deutschland seit 2008. Die UG wurde geschaffen für GründerInnen, die nur wenig Startkapital mitbringen. Ansonsten funktioniert sie wie eine reguläre GmbH, weswegen sie auch oft als „Mini GmbH“ bezeichnet wird.

     

    Die UG als Rechtsform

    Was eine UG als Rechtsfirm auszeichnet, legt der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) fest. In diesem Gesetz finden sich auch die genauen Regelungen, die die Eigenschaften und Voraussetzungen für die Gründung und den Betrieb einer UG definieren.

    Als spezielle Variante der GmbH sind die Eigenschaften der UG als Rechtsform am besten in Abgrenzung zu dieser erklärt.

    • Eine Gemeinsamkeit mit der GmbH ist, dass auch die UG eine juristische Person darstellt und damit haftungsbeschränkt ist. Das bietet den großen Vorteil, dass das Privatvermögen der Gesellschafter vor den Schulden des Unternehmens geschützt ist.
    • Im Gegensatz zu einer GmbH benötigen GründerInnen lediglich ein Mindeststammkapital von 1 Euro. Allerdings besteht eine Verpflichtung zur Rücklagengewinnung. Das heißt: Ein Teil der Gewinne muss dem Stammkapital zugeführt werden, bis die Summe 25.000 Euro, also dem Stammkapital einer regulären GmbH, gleichkommt. Dann ist auch die Umwandlung in eine GmbH möglich.

     

    Für wen eignet sich eine UG als Rechtsform?

    Die UG (haftungsbeschränkt) eignet sich als Rechtsform besonders für:

    • GründerInnen und KleinunternehmerInnen mit geringem Startkapital
    • EinzelunternehmerInnen, FreiberuflerInnen oder kleine Start-ups, die eine Haftungsbeschränkung wünschen, aber die finanziellen Hürden einer GmbH umgehen möchten
    • Unternehmen, die zunächst im kleinen Rahmen agieren und ihre Risiken begrenzen wollen

    Für größere Unternehmen oder solche mit hohem Finanzbedarf ist die UG weniger geeignet, da sie aufgrund ihrs geringeren Stammkapitals oft eine niedrigere Kreditwürdigkeit aufweist.

     

    UG Haftungsbeschränkt: Ein Beispiel

    Ein kleines IT-Beratungsunternehmen wird als UG (haftungsbeschränkt) gegründet, da nur begrenztes Startkapital vorhanden ist. Mit einem Stammkapital von 500 Euro wird die Haftung des Unternehmens auf diesen Betrag beschränkt. Sollte das Unternehmen beispielsweise einen Vertrag nicht erfüllen können und dem Kunden dadurch ein Schaden entstehen, haftet die UG ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen, also den 500 Euro. Das private Vermögen der Gesellschafter bleibt unberührt. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie die UG durch die Haftungsbeschränkung das persönliche Risiko der Unternehmer minimiert, während sie dennoch den Weg in die Selbstständigkeit ermöglicht.

     

    UG gründen: Schritt für Schritt

    Um eine UG zu gründen, sind mehrere klar definierte Schritte erforderlich, die rechtliche und formale Vorgaben beinhalten. Hier ist ein ausführlicher Leitfaden, was bei der Gründung einer UG zu beachten ist:

    • Gesellschaftsvertrag aufsetzen
      Wer eine UG gründen will, sollte zuerst den Gesellschaftsvertrag erstellen. Er ist das zentrale Dokument einer UG und regelt alle wichtigen Aspekte der Unternehmensstruktur. Darin werden folgende Informationen festgehalten:

      • Firmenname

      • Geschäftszweck

      • Sitz der Gesellschaft

      • Stammkapital

      • Verteilung der Geschäftsanteile unter den Gesellschafter

    Der Gesellschaftsvertrag muss nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt und per Gesetz notariell beglaubigt werden.

    • Stammkapital einzahlen
      Das Mindeststammkapital für die Gründung einer UG beträgt 1 Euro. Es wird jedoch empfohlen, mehr als nur den Mindestbetrag einzuzahlen, um eine gewisse Liquidität für den Geschäftsbetrieb zu sichern. Besonders wichtig ist, dass das gesamte Stammkapital vor der Anmeldung im Handelsregister auf ein Geschäftskonto eingezahlt wird. Es kann sowohl in bar als auch in Form von Sacheinlagen erbracht werden, wobei Bargeld die gängige Methode ist. Der Nachweis der Einzahlung ist notwendig, bevor die UG im Handelsregister eingetragen werden kann.

    • Eintrag ins Handelsregister
      Der nächste Schritt um eine UG zu gründen ist ihr Eintrag in das Handelsregister. Dieser ist zwingend erforderlich ist, damit die Gesellschaft offiziell existiert und geschäftlich tätig werden darf. Der Eintrag erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und umfasst eine Reihe von Angaben wie die Firmierung, den Sitz der Gesellschaft, das Stammkapital sowie die Vertretungsregelungen. Mit dem Eintrag im Handelsregister wird die UG zu einer juristischen Person, was bedeutet, dass sie eigenständig Verträge abschließen und verklagt werden kann.

    • Eröffnung eines Geschäftskontos
      Ein separates Geschäftskonto ist für die UG zwingend vorgeschrieben. Auf dieses Konto wird das Stammkapital eingezahlt, und es dient zur Verwaltung aller finanziellen Transaktionen der Gesellschaft. Das ist wichtig, um die Vermögensverhältnisse der UG sauber von denen der Gesellschafter zu trennen.

    • Anmeldung beim Finanzamt und steuerliche Erfassung
      Nach der Eintragung ins Handelsregister muss die UG (haftungsbeschränkt) beim Finanzamt angemeldet werden. Hierzu wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt, in dem grundlegende Informationen über das Unternehmen, wie der erwartete Umsatz und die Gewinnprognose, festgehalten werden. Auf Basis dieser Angaben bekommt die UG eine Steuernummer und wird eventuell zur Umsatzsteuer angemeldet. Darüber hinaus ist zu entscheiden, ob die UG sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet oder die Regelbesteuerung wählt. Steuerliche Beratung in dieser Phase ist sehr empfehlenswert.

    • Gewerbeanmeldung
      Eine Gewerbeanmeldung ist für eine UG nötig, wenn sie Tätigkeiten wie Handel, Dienstleistungen, Produktion oder Vermietung ausübt und damit Geld verdienen will. Das gilt nicht für freie Berufe (z. B. ÄrztInnen, AnwältInnen) oder Landwirtschaft. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Dafür muss ein Formular eingereicht werden, zusammen mit dem Personalausweis, dem Handelsregisterauszug und, je nach Bundesland, weiteren Dokumenten, wie einer Eintragung bei der IHK oder Handwerkskammer. Die Anmeldung kann online oder vor Ort gemacht werden.

     

    Eine UG gründen: Diese Kosten fallen an

    Die Entscheidung, eine UG zu gründen, ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Wie hoch Kosten für die Gründung einer UG ausfallen, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und individuellen Umständen ab. Diese sollten vor der Gründung genau kalkuliert werden:

    • Notargebühren: Für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder die Beglaubigung des Musterprotokolls fallen Notargebühren an. Diese richten sich nach dem Geschäftswert und betragen bei einer einfachen UG-Gründung meist zwischen 100 und 200 Euro.

    • Handelsregistereintrag: Die Eintragung der UG ins Handelsregister verursacht ebenfalls Kosten. Diese bewegen sich in der Regel zwischen 150 und 250 Euro, abhängig vom Umfang der Eintragung und regionalen Unterschieden.

    • Sonstige Kosten:

      • Geschäftskonto: Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist verpflichtend. Viele Banken bieten solche Konten an, die monatlichen Gebühren liegen meist zwischen 5 und 15 Euro, abhängig von der Bank und den angebotenen Leistungen.

      • Gewerbeanmeldung: Für die Gewerbeanmeldung fallen in den meisten Städten und Gemeinden Gebühren an, die typischerweise zwischen 10 und 60 Euro liegen, je nach Region.

      • Steuerberatung: Insbesondere bei der Gründung empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Steuerberater, um steuerrechtliche Fragen und Pflichten richtig zu klären. Die Kosten hierfür variieren stark, können jedoch für eine wertvolle Beratung zur Gründung bei etwa 200 bis 400 Euro liegen.

      • Versicherungen: Je nach Tätigkeit der UG kann der Abschluss von Versicherungen wie einer Betriebshaftpflichtversicherung notwendig sein. Die Prämien richten sich nach dem Risiko und der Größe des Unternehmens und liegen häufig zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr.

    Nach der Gründung entstehen fortlaufende Kosten für die Buchhaltung, Steuererklärungen und Verwaltungsaufgaben. Diese regelmäßigen Ausgaben sollten in der Finanzplanung der UG nicht vernachlässigt werden, da sie wesentlich für den dauerhaften Betrieb des Unternehmens sind.

     

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    Wichtiger Hinweis 
    Unsere Informationen dienen ausschließlich zur Vermittlung von Wissen und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Wir bemühen uns, alle Inhalte mit größtmöglicher Sorgfalt zusammenzustellen. Dennoch können sie eine verbindliche Beratung nicht ersetzen und erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung wird nicht übernommen. 

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