
Sie haben eine 450-Euro-Kraft gefunden, die Sie als Mini-Jobber einstellen wollen? Dann müssen Sie die geringfügige Beschäftigung zur Sozialversicherung anmelden. Viele Selbstständige und Gewerbetreibende überlassen die Anmeldung und Lohnabrechnung Ihrem Steuerberater oder einem Lohnbüro.











