
Anders als Großunternehmen und Konzerne haben Selbstständige und kleinere Betriebe normalerweise wenig Gestaltungsspielraum bei ihrer Gewinnermittlung. Eine interessante Ausnahme bildet der sogenannte Investitionsabzugsbetrag (IAB). Geregelt ist die Fördermaßnahme in § 7g Einkommensteuergesetz.











