
Eine Insolvenz ist schlimm genug. Doch wenn sie zu strafrechtlichen Konsequenzen führt, kommt es noch viel schlimmer. Das kann vor allem Geschäftsführern einer GmbH oder haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) schnell passieren. Insolvenzstraftaten sind aber auch bei anderen Rechtsformen und sogar bei Einzelunternehmern möglich.








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