
Steuern, Buchführung und andere bürokratische Hürden gehen den meisten Freiberuflern und Unternehmern auf die Nerven. Während Arbeitnehmer zum Beispiel Werbungskosten-Pauschalen, aber auch Kontoführungs- und Bewerbungskosten-Pauschalen in Anspruch nehmen können, müssen Selbstständige jeden Vorgang penibel dokumentieren und belegen. Vereinfachungen gelten allenfalls für Kleinstunternehmer mit Jahresumsätzen von bis zu 22.000 Euro. Und das auch nur bei der Umsatzsteuer, oder? Nicht ganz!











