
Erklärtes Ziel der „Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Soloselbständige“: Sie sollten Unternehmen über existenzbedrohende Probleme infolge der Corona-Epidemie hinweghelfen und die schlimmsten Liquiditätsprobleme lindern. Da passt es gut, dass Gläubiger die Hilfsgelder nicht einfach problemlos pfänden können. Für selbstständige, von Pfändung bedrohte Schuldner liefern mehrere Gerichtsentscheidungen der letzten Zeit positive Signale.











