
Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Obwohl in diesem Jahr viele Arbeitnehmer und Selbstständige vom Staat pandemiebedingt zur Heimarbeit verdonnert wurden, gibt es noch immer keine Corona-Sondervorschriften für Homeoffices!

Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Obwohl in diesem Jahr viele Arbeitnehmer und Selbstständige vom Staat pandemiebedingt zur Heimarbeit verdonnert wurden, gibt es noch immer keine Corona-Sondervorschriften für Homeoffices!

Viele Selbstständige und Unternehmer sind durch die Folgen der Corona-Pandemie existenziell bedroht. Wenn eine betriebliche Krise nicht mehr bereinigt werden kann, droht die Zahlungsunfähigkeit („Insolvenz“). Das Insolvenzrecht kennt zwei verschiedene Insolvenzverfahren: die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz. Letztere wird umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt.

Durch Abschlagsrechnungen kommen Freiberufler, Handwerker und andere Dienstleister früher zu Ihrem Geld. Abschlagszahlungen verteilen das finanzielle Risiko größerer Projekte gerechter zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Teile der gesamten Rechnungssumme können zum Beispiel geleistet werden als ...

Als Freiberufler und Unternehmer treiben Sie für den Staat die Umsatzsteuer ein. Mehr noch: Standardmäßig sind Sie sogar verpflichtet, die staatlichen Steuereinnahmen vorzufinanzieren! Denn § 16 UStG sieht vor, dass die Umsatzsteuer „nach vereinbarten Entgelten zu berechnen“ ist. Dieses Prinzip wird auch als Soll-Versteuerung bezeichnet. Wir haben die Business-Basics für Sie hier zusammengetragen.

Hohe Außenstände und schlechtes Forderungsmanagement gehören zu den wichtigsten Gründen für Unternehmenspleiten. Dass Kunden sich mit dem Bezahlen von Rechnungen (zu) viel Zeit lassen, ist schlimm genug. Was vielen Gründern und Nachwuchsunternehmern gar nicht klar ist: Forderungen haben nicht ewig Bestand. Um sich vor unliebsamen Verlusten zu schützen, sollten Unternehmer frühzeitig reagieren!

Globalisierung, Klimawandel, Digitalisierung und nun auch noch die Corona-Pandemie: Der Innovations- und Qualifikationsdruck auf Selbstständige, Unternehmer und deren Mitarbeiter war selten so hoch wie dieser Tage. An teuren, zum Teil hochspezialisierten Qualifizierungsangeboten mangelt es naturgemäß nicht. Doch viele Solo-Selbstständigen und Kleingewerbetreibende tun sich bereits mit den Grundlagen der modernen Geschäftswelt schwer.

Erklärtes Ziel der „Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Soloselbständige“: Sie sollten Unternehmen über existenzbedrohende Probleme infolge der Corona-Epidemie hinweghelfen und die schlimmsten Liquiditätsprobleme lindern. Da passt es gut, dass Gläubiger die Hilfsgelder nicht einfach problemlos pfänden können. Für selbstständige, von Pfändung bedrohte Schuldner liefern mehrere Gerichtsentscheidungen der letzten Zeit positive Signale.

Mit dem gezielten Einräumen von Skonto-Anreizen tun sich viele Selbstständige und Kleinunternehmer schwer:

Viele Selbstständige und Unternehmer haben die Corona-Auftragsflaute genutzt, um in ihrem Betrieb klar Schiff zu machen. So wurden während des Lockdowns auch eine Menge Steuererklärungen des Jahres 2019 ungewohnt frühzeitig abgegeben: Die offizielle Deadline ist bekanntlich erst der 31. Juli 2020. Mit Unterstützung eines Steuerberaters können Sie sich mit dem 2019er Jahresabschluss theoretisch sogar bis Ende Februar 2021 Zeit lassen.

Viele größere Unternehmen lassen neue Geschäftspartner grundsätzlich erst einmal ein NDA unterzeichnen. Das Kürzel steht für „Non Disclosure Agreement“. Der englische Fachbegriff steht für Geheimhaltungsvereinbarung oder auch Vertraulichkeitsvereinbarung. Ohne die Unterschrift unter eine solche Vereinbarung erfährt man von manchen potenziellen Kunden nicht einmal die Rahmendaten eines anstehenden Auftrags.

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