Du bist selbstständig und bekommst ein Kind? Auch selbstständige Mütter und Väter haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes eine Elternzeit nehmen. Ob Du komplett pausierst oder während der Babypause in Teilzeit arbeitest, entscheidest Du selbst. Allerdings gelten für Selbstständige beim Elterngeld besondere Regeln.
Zeit haben für das Neugeborene oder das Kleinkind – das ist die Idee des Elterngelds. Es soll frischgebackenen Eltern die Möglichkeit geben, ohne Angst vor dem Einkommensausfall eine Zeitlang beruflich auszusetzen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Den Einkommensausfall fängt der Elterngeldanspruch zumindest teilweise auf. Ein Recht auf Elterngeldbezug hast Du auch, wenn Du Dein Geld ganz oder teilweise selbstständig verdienst.
Leider sind die Details der Elterngeld-Regelungen ziemlich kompliziert. Das gilt nicht nur für die Voraussetzungen und die Berechnung. Darüber hinaus gibt es drei Formen des Elterngeldbezugs, die auch kombiniert werden können. Darum variieren Dauer und Höhe der Leistung erheblich.
Trotz der vielen Details lohnt es sich, die Elterngeld-Option zu prüfen. Wenn Du als selbstständige Mutter oder als selbstständiger Vater an eine Kleinkindpause denkst, wäre alles andere verschenktes Geld.
Elterngeld ist eine staatliche Leistung. Es wird vom Bund bezahlt. Darin unterscheidet es sich von Leistungen der Sozialversicherungsträger wie dem Mutterschaftsgeld, das die Krankenkassen auszahlen.
Elterngeldanspruch haben Alleinerziehende ebenso wie gemeinsam oder getrennt erziehende Paare.
Elterngeld bekommen auch selbstständige Mütter und Väter, und zwar unabhängig davon, wie sie sozialversichert sind. Bei Selbstständigen gelten Besonderheiten für die Berechnung.
Keinen Anspruch auf Elterngeld hast Du, wenn Dein Einkommen 175.000 Euro überschreitet. Ausschlaggebend ist der letzte Einkommensteuerbescheid. Bei gemeinsam oder getrennt erziehenden Paaren gilt diese Einkommensgrenze für Euch beide gemeinsam; Eure Einkommen werden zusammengerechnet.
Du kannst wählen, ob Du während der Elternzeit in Teilzeit oder gar nicht arbeitest. Dein Teilzeit-Wochenpensum darf jedoch 32 Wochenstunden nicht überschreiten. Das gilt auch bei Selbstständigen.
In der Regel beträgt Dein Elterngeld 65 Prozent dessen, was Du aufgrund der Elternzeit weniger verdienst. Die Höhe hängt also von Deinem Einkommen vor der Geburt ab.
Allerdings gibt es eine Ober- und Untergrenze: Der monatliche Zahlbetrag liegt je nach Variante zwischen 150 Euro und 900 Euro oder zwischen 300 Euro und maximal 1.800 Euro.
Dein Elterngeldbezug muss mindestens zwei Monate dauern. Die maximale Länge kann je nach Variante von 12 bis zu 32 Monaten dauern. Spätestens mit dem 32. Lebensmonat des Kindes endet der Anspruch.
Teilzeit-Selbstständigkeit während der ElternzeitDie Möglichkeit zum Weiterarbeiten bei reduzierter Stundenzahl ist Teil des Konzepts der Elternzeit. Solange Du die Grenze von maximal 32 Stunden pro Woche einhältst, ist es Deine Sache, welches Arbeitspensum Du festlegst. Dank Deiner Selbstständigkeit bist Du in diesem Punkt besonders frei in der Gestaltung. Du musst Deine Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs nicht erfassen. Allzu unplausibel sollte das Gesamtbild aus Umsatz, Gewinn und Arbeitsaufwand trotzdem nicht sein. |
Elterngeld gibt es in zwei Varianten, Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du anschließend eine Verlängerung namens Partnerschaftsbonus erhalten. Das geht auch bei Alleinerziehenden.
Basiselterngeld ist die klassische Form. Du kannst Basiselterngeld während der ersten 12 oder 14 Lebensmonate des Kindes bekommen. Voraussetzung ist, dass Du als Mutter oder Vater in Elternzeit gehst, d. h. die Arbeitszeit reduzierst oder beruflich komplett aussetzt, um das Kind zu betreuen.
Neben der klassischen Form des Elterngelds gibt es die Variante ElterngeldPlus, bei der die monatliche Auszahlung geringer ausfallen kann. Dafür wird es Dir doppelt so lange bezahlt.
Außerdem gibt es eine Zusatzleistung zu Elterngeld oder ElterngeldPlus, den sogenannten Partnerschaftsbonus. Er besteht aus bis zu vier zusätzlichen Elterngeld-Monaten. In Höhe entspricht der Partnerschaftsbonus dem ElterngeldPlus. Für den Partnerschaftsbonus muss man in Teilzeit arbeiten, bei Paaren beide Eltern gleichzeitig.
Du entscheidest, welche der Formen Du beantragst. Du kannst Basiselterngeld und ElterngeldPlus auch kombinieren. Dabei entspricht ein Monat Basiselterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus. Den Partnerschaftsbonus kannst Du bei beiden Elterngeld-Varianten zur Verlängerung nutzen, wenn Du oder gegebenenfalls Ihr die Voraussetzungen erfüllt.
Anmerkung: MutterschaftsgeldDas Mutterschaftsgeld ist eine vom Elterngeld unabhängige Leistung. Es wird von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt. Mutterschaftsgeld gibt es während der Mutterschutzfristen. Die beginnen regulär sechs Wochen vor und enden acht Wochen nach der Geburt. Als Selbstständige bekommst Du diese Leistung, wenn Du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist und einen Tarif mit Krankengeld gewählt hast. Außerdem hast Du als Mitglied der Künstlersozialversicherung Anspruch darauf. Privatversicherte, selbstständige Mütter bekommen kein Mutterschaftsgeld. Je nach Tarif ist jedoch Krankentagegeld möglich. Bei selbstständigen Müttern, die nach der Geburt parallel zum Elterngeld Mutterschaftsgeld beziehen, wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet. Bei privat krankenversicherten Müttern, die Krankentagegeld erhalten, wird zwar das Elterngeld voll ausgezahlt, meistens aber auf das Krankentagegeld angerechnet. |
Elterngeld wird nicht für Kalendermonate, sondern nach Lebensmonaten gezahlt. Wird das Kind am 15. Oktober geboren, reicht der erste Lebensmonat bis zum 14. November.
Basiselterngeld wird maximal bis zum 14. Lebensmonat bezahlt. Mit Partnerschaftsbonus kann der Bezug – mit anderer Berechnung - bis zum 18. Lebensmonat dauern.
ElterngeldPlus kann längstens bis zum 28. Lebensmonat bezogen werden, mit Partnerschaftsbonus ist eine Gesamtbezugsdauer bis zum 32. Lebensmonat möglich.
Wenn Du alleinerziehend bist, kannst Du die jeweilige Höchstdauer allein und komplett ausnutzen. Das ist bei Paaren anders. Sie müssen sich die jeweiligen Monate untereinander aufteilen und können nur gemeinsam die maximale Bezugsdauer erreichen. In dieser Hinsicht gelten auch getrennt Erziehende als Paar.
Bei Paaren kann ein Elternteil bis zu 12 Monate Basiselterngeld erhalten. Die restlichen zwei Monate der Gesamthöchstdauer kann dann nur das andere Elternteil beantragen. Natürlich sind auch andere Aufteilungen möglich, zum Beispiel je sieben Monate für beide. Nimmt aber nur eine der beiden Personen überhaupt eine Elternzeit, verkürzt sich die maximale Bezugsdauer um zwei Monate.
Diese Aufteilungsregel gilt auch im Fall von ElterngeldPlus. Auch dann ist bei Paaren ein Bezug von 28 Monaten nur gemeinsam möglich. Nimmt nur ein Elternteil eine Elternzeit, erhält es höchstens 24 Monate lang Elterngeld.
Geburt vor dem Termin: verlängerte BezugsdauerKommt das Kind sechs Wochen oder mehr vor dem errechneten Termin zur Welt, verlängert sich der Elterngeldbezug, und zwar um maximal vier Monate zusätzlich. |
Basiselterngeld kann im Monat maximal 1.800 Euro erreichen, es liegt mindestens bei 300 Euro. Innerhalb dieses Korridors hängt die Höhe davon ab, um wie viel sich dein Einkommen durch die Elternzeit verringert.
In der Regel beträgt Elterngeld 65 Prozent des Einkommensausfalls, den Dir die Babypause verursacht. Wenn Du in der Elternzeit gar nicht arbeitest und keine Einkünfte hast, bekommst Du 65 Prozent des Vergleichseinkommens aus der Zeit vor der Geburt. Wenn Du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, musst Du Dir dieses Einkommen anrechnen lassen. Du erhältst 65 Prozent der Einkommensdifferenz vor und während der Elternzeit-Monaten.
Den Vergleich liefert im Normalfall der letzte Einkommensteuerbescheid vor Beginn der Elternzeit, also zum Beispiel aus dem Jahr vor der Geburt. Mehr zur Berechnung findest Du weiter unten.
Sonderfälle und Ausnahmen:
|
ElterngeldPlus ist eine Alternative zum Basiselterngeld, bei der Du eine längere Bezugsdauer gegen einen individuellen Deckelungsbetrag und damit eine möglicherweise niedrigere Auszahlung tauschst. Außerdem gilt eine niedrigere allgemeine Unter- und Obergrenze: Die Höhe von ElterngeldPlus kann sich zwischen 150 Euro und 900 Euro pro Monat bewegen.
ElterngeldPlus ist maximal bis zum 28. Lebensmonat des Kindes beziehbar, in Kombination mit dem Partnerschaftsbonus (siehe unten) sogar bis zum 32. Lebensmonat. Diese Variante ist vor allem dann interessant, wenn …
Eltern während der Elternzeit weiter in Teilzeit arbeiten wollen und dabei 50 Prozent oder mehr vom Einkommen vor der Geburt erzielen, oder …
wenn sie mit den halben Leistungssätzen zurechtkommen und ihre Priorität auf einer möglichst langen Bezugsdauer beziehungsweise Elternzeit liegt.
ElterngeldPlus wird zunächst einmal genau wie das Basiselterngeld berechnet. Allerdings gilt ein individueller Deckelungsbetrag. Er entspricht der Hälfte dessen, was Du ohne Einkommen als Basiselterngeld erhalten hättest. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht Dir ElterngeldPlus deutlich mehr an Auszahlung insgesamt. Am besten zeigt das ein Rechenbeispiel:
Angenommen, eine Mutter hat vor der Geburt ein durchschnittliches Netto-Monatseinkommen von 2.000 Euro. Aufgrund von Teilzeit-Arbeit sind es während der Betreuungsmonate 1.200 Euro. Das sind 800 Euro weniger.
Ihr regulärer Elterngeldanspruch (Basiselterngeld) beträgt damit 520 Euro. Das sind 65 Prozent des Differenzbetrags von 800 Euro.
Ihr Deckelungsbetrag beim ElterngeldPlus entspricht der Hälfte des rechnerischen Basiselterngeldes, das ohne Einkommen gezahlt würde. Würde sie während der Elternzeit gar nicht arbeiten, läge ihr Elterngeldanspruch bei 65 % von 2.000 Euro, also bei 1.300 Euro. Die Hälfte davon – ihr individueller Deckelungsbetrag – sind 650 Euro.
Der reguläre Elterngeldanspruch von 520 Euro liegt unter dem Deckelungsbetrag. Damit erhält die Mutter die 520 Euro monatlich sowohl bei Basiselterngeld als auch bei ElterngeldPlus. Im zweiten Fall bekommt sie die Leistung aber für die doppelte Zahl an Monaten.
Erst wenn die Frau während der Elternzeit weniger als 1.000 Euro im Monat verdient, wird der ElterngeldPlus-Deckelungsbetrag von 650 Euro für sie wirksam.
Elterngeld-RechnerDas Familienportal des Bundes bietet einen nützlichen Elterngeld-Rechner als Online-Tool an. Damit lassen sich die verschiedenen Varianten in Ruhe durchrechnen und vergleichen. |
Wenn bei Euch beide Elternteile für zwei, drei oder vier Monate gleichzeitig in Elternzeit gehen, könnt ihr die Bezugsdauer des Elterngelds als sogenannten Partnerschaftsbonus um diese Monate verlängern. Voraussetzung: Ihr arbeitet während dieser Zeit beide in Teilzeit, und zwar mindestens 24 und maximal 32 Stunden pro Woche. Das gilt auch, wenn ihr getrennt erzieht.
Du bist alleinerziehend? Den Partnerschaftsbonus kannst Du auch dann erhalten. In Deinem Fall genügt es, wenn Du die entsprechenden Monate in Teilzeit arbeitest und dabei die Arbeitszeitvorgaben einhältst.
Die Höhe der Leistung während der zusätzlichen Monate entspricht der von ElterngeldPlus.
Du musst das Elterngeld nicht versteuern. Es wird aber bei der Steuerprogression berücksichtigt und kann so Deinen individuellen Steuersatz erhöhen. Auf das Elterngeld selbst fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Ob Du trotzdem während der Elternzeit Beiträge zahlen musst, hängt von Deiner Krankenversicherung ab:
Wenn Du selbstständig und gesetzlich pflichtversichert bist und während des Elterngeldbezugs nicht in Teilzeit arbeitest, musst Du in dieser Zeit keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Das betrifft KSK-Versicherte und Teilzeit-Selbstständige, bei denen die Beschäftigung der Hauptberuf ist.
Wenn Du dagegen privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert bist, musst Du auch während einer Elternzeit ohne Teilzeit-Arbeit Beiträge abführen. Ein Teil dieser Belastung wird dadurch aufgefangen, dass in diesem Fall Dein Ausgangseinkommen für die Elterngeld-Berechnung höher angesetzt wird. Beiträge zu einer privaten oder zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Einkommen vor der Geburt nicht abgezogen. Das erhöht den Einkommensunterschied und damit Deinen Elterngeldanspruch. Da die Einkommensdifferenz nur zu 65 Prozent ausgeglichen wird, bleibt ein Nachteil für privat Krankenversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte.
Als alleinerziehend giltst Du, wenn Du mit dem Kind, nicht aber mit dem anderen Elternteil in einem Haushalt lebst und Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hast. Allgemein gesagt hast Du beim Elterngeld die Ansprüche, die Elternpaare gemeinsam haben.
Als getrennt erziehend geltet Ihr, wenn Ihr in getrennten Haushalten lebt und das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei jedem von Euch ist. Für das Elterngeld werdet ihr wie gemeinsam erziehende Paare behandelt.
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern lässt sich der Elterngeld-Anspruch oft vergleichsweise einfach ausrechnen. Auf der einen Seite steht bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit das entsprechende Brutto-Einkommen. Auf der anderen Seite wird das durchschnittliche Brutto-Einkommen aus einem Zwölfmonatszeitraum bis zum Monat der Geburt ermittelt. Mit beiden Werten lassen sich die 65 Prozent der Einkommensdifferenz ermitteln. Dabei werden pauschale Abzüge angesetzt, um das sogenannte Elterngeld-Netto zu erhalten. Dieses kann vom tatsächlichen Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialversicherungseinkommen ein Stück weit abweichen.
Bei Selbstständigen ist das Verfahren grundsätzlich gleich, es gelten jedoch Besonderheiten.
Grundlage des Anspruchs ist grundsätzlich der Gewinn nach Steuern. Aus den positiven Gewinneinkünften wird ein „Elterngeld-Netto“ ermittelt.
Bemessungszeitraum ist bei Selbstständigen das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Bei den meisten Selbstständigen ist dies das Kalenderjahr vor der Geburt.
Als Nachweis der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb dient der Einkommensteuer-Bescheid. Liegt er noch nicht vor, können vorläufig die festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlungen sowie ein Jahresabschluss (EÜR oder Bilanz) als Belege dienen.
Zum pauschalen Steuerabzug vom Brutto-Einkommen setzen die Elterngeldstellen bei Selbstständigen rechnerisch die Steuerklasse IV ohne Faktor an.
Steuerfreie Einnahmen – etwa aus der Übungsleiterpauschale – werden nicht als Einkommen berücksichtigt, weder beim Vergleichseinkommen vor der Geburt noch während der Elternzeit.
Da es bei Selbstständigen keine Teilzeit-Vereinbarung gibt, musst Du eine Einkommensprognose mit dem voraussichtlichen Gewinn während der Elternzeitmonate mit Teilzeittätigkeit abgeben. Auf Grundlage der Prognose wird Dir dann das Elterngeld vorläufig gezahlt. Später musst Du Dein tatsächliches Einkommen nachweisen. Liegt es zu hoch, fordern die Elterngeldstellen Geld zurück. Lag die Prognose zu niedrig, wird Dir Elterngeld nachgezahlt.
Sozialversicherungsabzüge werden bei der Ermittlung des Elterngeld-Netto von Selbstständigen nur berücksichtigt, wenn Du pflichtversichert bist – etwa in einem rentenversicherungspflichtigen selbstständigen Beruf oder als KSK-Mitglied. Die Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bleiben außen vor.
Wenn Du Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten hattest, darfst Du Verluste in einem Bereich (z. B. einem freien Beruf) mit dem Plus in einem anderen Bereich (z. B. Kapitaleinkünfte) nicht verrechnen.
Selbstständige Einkünfte, die durchschnittlich unter 35 Euro monatlich liegen, werden nicht berücksichtigt. Dafür ist allerdings ein Antrag notwendig.
Vorausschauend planenBei der Abgrenzung gilt im Fall einer EÜR das Zufluss-Prinzip. Das heißt: Nicht das Rechnungsdatum entscheidet, ob eine Einnahme in den Bemessungszeitraum fällt, sondern der Zahlungseingang. Für Bilanzpflichtige ist das Realisationsprinzip entscheidend: Der Zeitpunkt, zu dem die Lieferung erfolgt ist oder die Leistung erbracht wurde. Da ein hoher Verdienst vor der Geburt tendenziell für mehr Elterngeld sorgt, ist dieser Punkt wichtig: Selbstständige mit EÜR sollten versuchen, Zahlungen nach Möglichkeit noch im Jahr vor der Geburt einzuziehen. Für Gewerbetreibende mit Bilanz ist es vorteilhaft, Aufträge bis Jahresende auszuführen, selbst wenn die Zahlung erst später erfolgt. |
Hast Du im Vergleichszeitraum für das Einkommen vor der Geburt des Kindes sowohl selbstständige wie nicht-selbstständige Einkünfte? Dann giltst Du für das Elterngeld als selbstständig, selbst wenn die Selbstständigkeit nur ein Nebenberuf ist.
Für das Elterngeld werden Deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder einem Gewerbebetrieb in diesem Fall mit dem Einkommen aus der Beschäftigung (ohne sonstige Bezüge wie Urlaubsgeld oder Provisionen) zusammengezählt. Der Lohn aus einem Minijob zählt ebenfalls mit zum Einkommen vor der Geburt.
Elterngeld kannst Du elektronisch über Elterngeld-digital.de beantragen.
Zuständig für die Berechnung und Auszahlung sind die Elterngeldstellen. Diese hat jedes Bundesland für sich festgelegt. Das Bundesfamilienministerium bietet eine Suche nach Postleitzahl an. Leider sind die Stellen in manchen Regionen ziemlich überlastet, so dass es regelmäßig zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommt.
Beim Familienportal des Bundesfamilienministeriums findet man umfangreiche, lesbar aufbereitete Informationen rund ums Elterngeld.
Gesetzliche Grundlage des Elterngelds ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG).
Sehr ausführlich sind die offiziellen Richtlinien zum BEEG des Ministeriums.
Ausführliche Informationen findet man auch auf Elterngeld.net.
Weiterführende Informationen zu Rechts- und Steuerthemen finden Sie im orgaMAX-Blog und im Newsletter-Archiv:
Pflegezeit und Familienpflegezeit: die Regelungen
Familienfreundliche Arbeitgebende: So punkten Sie damit
Der Zugewinnausgleich als Scheidungsrisiko: selbstständig und verheiratet?
Selbstständigkeit aufgeben wegen Unterhaltspflicht? Das wird manchmal verlangt
Wie Selbstständige mit Ausfallzeiten umgehen: Praxistipps für den Ernstfall
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Günstiger Tarif auch bei Neustart
Doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen: Zweitwohnung spart Steuern
„Familienhafte Mitarbeit“: Wenn Ehepartner, Eltern & Kinder anpacken
Kinderkrankentage, Kinderkrankengeld und Kinderkrankschreibung: das gilt
Infos zu Basistarif und Notlagentarif: selbstständig und privat krankenversichert?