Im Online-Handel kann der Datenschutz eine Herausforderung sein. Das gilt besonders für Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen. Speziell für sie hat der bayerische Datenschutzbeauftragte eine Checkliste mit Praxiswissen zum Datenschutz veröffentlicht. Sie macht auf die wichtigsten DSGVO-Anforderungen aufmerksam.
Datenschutz-Checkliste für „kleine“ Online-Händler
Gehören Pausen, Vorbereitungs- und Rüstzeiten, das Umkleiden nach der Schicht, Fahrzeiten sowie Bereitschaftsdienste zur bezahlten Arbeitszeit? Dieser Überblick liefert Arbeitgebern eine Orientierung.
Neues Tattoo entzündet sich: Keine Lohnfortzahlung
Das neu gestochene Tattoo einer Mitarbeiterin entzündet sich. Sie fällt einige Tage aus. Der Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Die Arbeitsgerichte geben ihm Recht.
Keine Widerrufsbelehrung? Das gibt privaten Kunden die Chance, den Auftrag noch nach mehr als einem Jahr zu widerrufen und trotz erledigter Arbeit die Bezahlung zu verweigern. So zumindest entschied das Landgericht Frankenthal. Das Urteil zeigt: Auch für Handwerker und Dienstleister ist es wichtig, formale Fehler zu vermeiden. Sonst stehen sie im schlimmsten Fall trotz guter Arbeit mit leeren Händen da.
Wer gebrauchte Waren ohne Umsatzsteuer einkauft und beim Verkauf Umsatzsteuer berechnen muss, kann eine Sonderregelung nutzen. Bei der sogenannten Differenzbesteuerung berechnet sich die Umsatzsteuer nur von der Handelsspanne des Wiederverkäufers, nicht vom gesamten Wiederverkaufspreis. Vorteil: Dem Händler bleibt mehr vom Bruttopreis beziehungsweise der Bruttopreis sinkt.
„Keine Buchung ohne Beleg“ lautet eine Grundregel der Buchführung. Sonst erkennt das Finanzamt die Buchung im Zweifel nicht an. Was tun, wenn die Quittung fehlt oder der Beleg nicht mehr da ist? Dann hilft ein Eigenbeleg weiter. Hier lesen Sie, wie Sie korrekte Eigenbelege erstellen und was es dabei zu beachten gibt.
Unternehmen haben die Pflicht, ihre Mitarbeitenden in Sachen KI zu schulen. Das schreibt der AI Act der EU vor. Zur Umsetzung hat die EU-Kommission eine FAQ veröffentlicht. Bestimmte Fragen bleiben weiterhin offen, aber zumindest einige Punkte werden dadurch klarer.
Die Bundesregierung will die Betriebe durch Steueranreize zum Investieren bringen. Ein erstes Maßnahmenpaket soll noch in diesem Sommer verabschiedet werden. Dieser Überblick erläutert die geplanten Änderungen der Steuergesetze. Sie sind auch für Selbstständige und kleinere Unternehmen relevant.
Investitionsabzugsbetrag: Die Anschaffung von morgen heute schon von der Steuer absetzen
Geld für Investitionen zurückstellen, statt darauf direkt Steuern zu bezahlen: Nach diesem Motto können Selbstständige mit einem Investitionsabzugsbetrag oder IAB ihre Steuerlast optimieren und Liquidität für betriebliche Investitionen erhalten. Was kompliziert klingt, ist eine echte Chance für kleinere Unternehmen.
Selbstständig mit zwei getrennten Unternehmen
Zwei Selbstständigkeiten parallel – das kann durchaus sinnvoll sein. Wer Geld sowohl mit einem freien Beruf als auch einem Gewerbe verdient, sollte beides möglichst getrennt halten. Auch sonst sind separat angemeldete Unternehmen grundsätzlich möglich. Lesen Sie, worauf es ankommt.