Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer berechnen. Das Jahressteuergesetz 2024 bringt für diese Kleinunternehmerregelung wichtige Änderungen. Dazu gehören höhere Umsatzgrenzen, eine EU-weite Geltung des Kleinunternehmer-Status und eine Befreiung von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen. Wenn Sie Kleinunternehmer sind oder als Geschäftspartner haben, sollten Sie die Neuerungen kennen.
Kleinunternehmerregelung: Wichtige Änderungen ab 2025
Selbstständige, die ihre Kunden „draußen“ finden statt am festen Standort, benötigen in manchen Fällen eine Reisegewerbekarte: Ohne dieses Dokument drohen Bußgelder – allerdings sind bestimmte Tätigkeiten „reisegewerbekartenfrei“. Außerdem gilt für den Verkauf auf Märkten eine eigene Regelung. Lesen Sie, was sie für Ihren Stand auf dem Weihnachtsmarkt oder den Vertrieb direkt beim Kunden wissen sollten.
Noch bis einschließlich Dezember haben Arbeitgeber Zeit, um eine steuerfreie Inflationsprämie auszuzahlen. Insgesamt sind bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter möglich. Chefs, die diese Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung nutzen wollen, sollten sich beeilen.
Ab dem Jahreswechsel gilt die E-Rechnungspflicht. In einem „BMF-Schreiben“ hat die Finanzverwaltung klargestellt, wie sie die Vorgaben umgesetzt sehen möchte. Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung bringt etwas mehr Klarheit für betroffene Selbstständige und Unternehmen.
Haben Sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit kleinen Kindern? Als Arbeitgeber können Sie die Kosten für Kita oder Tagesmutter ganz oder teilweise übernehmen. Das ist steuerfrei, bis die Kinder in die Schule kommen, und bindet die Beschäftigten sehr wirksam an das Unternehmen. Als Alternative zur Gehaltserhöhung ist der Betreuungszuschuss eine Überlegung wert.
Bis vor das Bundesarbeitsgericht klagte ein Arbeitnehmer, der die Zeiten fürs Duschen und Umziehen nach der Schicht bezahlt haben wollte. Das Gericht gab ihm recht. Die Entscheidung ist aber nur auf bestimmte Fälle übertragbar.
Viele Selbstständige erzielen Umsätze mit Online-Seminaren, Online-Konzerten oder anderen Online-Events. Dann stellen sich Fragen zur Umsatzsteuer. Die Finanzverwaltung hat vor einiger Zeit klargestellt, welche Regelungen sie anwendet. Bei Online-Veranstaltungen, so zeigt sich, lauern einige Umsatzsteuer-Stolperfallen.
Auch Selbstständige können die tägliche Fahrt zur Arbeit steuermindernd geltend machen. Dafür gibt es die Entfernungspauschale. Sie richtet sich grundsätzlich nach der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Betriebsstätte. In manchen Fällen darf jedoch eine längere Fahrtstrecke angesetzt werden – vielleicht auch bei Ihnen?
Schon seit letztem Jahr sind Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnabrechnungsdaten bei einer DRV-Betriebsprüfung elektronisch bereitzustellen. Ab Jahresbeginn 2025 gilt das auch für die Daten der Finanzbuchhaltung. Arbeitgeber können allerdings beantragen, dass bis Ende 2026 auf die elektronische Übermittlung verzichtet wird. Dazu sollten Sie umgehend aktiv werden.
Werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz diskriminiert, gemobbt oder sexuell belästigt, müssen Arbeitgeber aktiv werden. Das ist nicht nur eine Frage guter Personalführung. Andernfalls droht auch Schadenersatzpflicht. Allerdings darf die Reaktion nicht überzogen oder ungerecht ausfallen. Die richtige Arbeitgeber-Reaktion beim Verdacht auf Diskriminierung, Belästigung und Mobbing kann zur Gratwanderung werden.