
Wenn Selbstständige Waren oder Erzeugnisse aus dem Angebot ihres Unternehmens selbst nutzen oder konsumieren, ist dieser Eigenverbrauch steuerpflichtig. Er muss korrekt gebucht und bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer berücksichtigt werden. Bei Lebensmitteln und Getränken gelten Pauschalbeträge, so dass nicht jede selbst verzehrte Käsescheibe einzeln aufgezeichnet werden muss.











