Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit nunmehr drei Jahren in Kraft. Trotzdem tun sich immer noch viele Betriebe mit der Umsetzung der DSGVO schwer. Das gilt vor allem für Freiberufler und Kleinunternehmen.
Wenn Selbstständige zum Geschäftsessen einladen, dann müssen sie dafür nicht privat bezahlen: 70 Prozent des Netto-Betrags einer „angemessenen Bewirtung“ zählen als Betriebskosten und vermindern so die Steuerlast des Unternehmens.
Vor lauter Corona-Chaos haben viele Steuerpflichtige gar nicht mitbekommen: Es gibt IAB-News! Genauer gesagt: Die Konditionen der Investitionsabzugsbeträge (IAB) sind im Zuge des Jahressteuergesetzes verbessert worden . Die Anspruchsvoraussetzungen der Steuererleichterung haben sich ebenfalls geändert:
Werbetreibende suchen ständig nach Möglichkeiten, die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden auf ihre Produkte und Dienstleistungen zu lenken:
Um die GoBD ranken sich eine Menge Mythen und Legenden. Grund genug sich die Vorschriften einmal etwas genauer anzuschauen. Bei den GoBD handelt es sich um die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.
Im Jahr 2021 in die Selbstständigkeit starten? Ausgerechnet während der schlimmsten Pandemie seit hundert Jahren, die ganzen Branchen und vielen Unternehmen schwer zu schaffen macht? Das ist keine gute Idee – oder?
Bereits mit der orgaMAX-Standardversion lassen sich alle grundlegenden betrieblichen Aufgaben erledigen. Sie brauchen mehr Software-Unterstützung? Kein Problem: Mit insgesamt 17 Zusatzmodulen können Sie Ihre Bürosoftware gezielt um praxisnahe Werkzeuge erweitern.
Ab 1. Juli gelten in der Europäischen Union zwei wichtige Umsatzsteuer-Neuregelungen:
Akquise & mehr: Kunden finden und binden mit CRM
Die Abkürzung CRM steht für „Customer-Relationship-Management“. Also Kunden-Beziehungs-Management – oder schlicht: Kundenpflege. Mit der schlichten Verwaltung von Bestandskunden-Daten ist es aber nicht getan: Mindestens ebenso wichtig sind das Ausfindigmachen und Betreuen vielversprechender Interessenten.
Werkvertrag Kunde verweigert Abnahme – was tun?
Die Abnahme durch den Auftraggeber ist Dreh- und Angelpunkt bei der Abrechnung von Werkverträgen: Ohne Abnahme hat der Auftragnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf sein Geld. Daraus folgt aber keineswegs, dass sich der Auftraggeber um das Bezahlen herumdrücken kann, obwohl der Auftrag wie gewünscht erledigt wurde. Dem hat der Gesetzgeber zum Glück einen Riegel vorgeschoben.