
Einmalig 300 Euro für alle „Erwerbstätigen“: Das ist der Kern der Energiepreispauschale. Auch Selbstständige haben einen Anspruch auf das Geld. Bei ihnen erfolgt die Auszahlung grundsätzlich durch Verrechnung mit der Einkommensteuervorauszahlung. Der Zuschuss vom Staat muss versteuert werden.











