
Was die meisten angehenden Gründer nicht wissen: Kosten, die schon vor Betriebseröffnung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anfallen, mindern als vorab entstandene Betriebsausgaben den Gewinn. Gezahlte Mehrwertsteuer-Beträge werden vom Finanzamt in voller Höhe als Vorsteuer erstattet. Laut Bundesfinanzhof können Vorlaufkosten sogar dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Gründung schließlich doch nicht zustande kommt. Das bedeutet: Wer rechtzeitig Belege sammelt, kann von Anfang an Steuern sparen.











