
Sicher: Alle Freiberufler und viele kleine Unternehmen müssen keine „Bücher führen“. Doppelte Buchführung, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanzen, Jahresabschlüsse und andere kaufmännische Pflichten des Handelsgesetzbuches können sie sich sparen. Das ist in § 242 bis § 262 HGB und in § 141 Abgabenordnung nachzulesen. Was es damit im Einzelnen auf sich hat, erfahren Sie im orgaMAX-Blogbeitrag „Jahresabschluss erstellen mit einer Bürosoftware“.











