
Rund um den Jahreswechsel stellt sich vielfach die Frage, welcher Geschäftsvorgang welchem Wirtschaftsjahr zugeordnet werden muss. Die Zuordnung wiederum entscheidet darüber, wann sich der betreffende Vorgang auf Umsatz, Gewinn und letztlich die Steuerlast auswirkt.











