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OHG als Rechtsform: Vorteile & alles zur Gründung

Geschrieben von orgaMAX Redaktionsteam | Sep 2, 2024 6:12:27 AM

 

Was ist eine OHG?

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine spezielle Form der Personengesellschaft, die für den Betrieb eines Handelsgewerbes gedacht ist. Ihre rechtlichen Grundlagen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt. Eine Besonderheit dieser Rechtsform ist, dass mindestens zwei Gesellschafter erforderlich sind, die gleichberechtigt sind. Sie tragen die Verantwortung für die Geschäftsführung und haften gemeinsam mit ihrem Privatvermögen für die Gesellschaft.


Die OHG als Rechtsform

Die OHG als Rechtsform ist eine spezielle Form der Personengesellschaft, die durch die enge Verknüpfung von Gesellschaftern und Unternehmen charakterisiert ist. In einer OHG verpflichten sich die Gesellschafter zur gemeinschaftlichen Führung des Handelsgewerbes. Anders als bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH stehen hier die Gesellschafter selbst im Mittelpunkt, und nicht das Kapital.

Merkmale der OHG als Rechtsform

  • Unbegrenzte Haftung
    Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft haften unbeschränkt. Das bedeutet, dass sie nicht nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, sondern auch mit ihrem Privatvermögen für alle Schulden haften. Gläubiger können also sowohl auf das Gesellschaftsvermögen als auch auf das private Vermögen der Gesellschafter zugreifen, wenn die OHG ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und Schulden hat.
  • Keine Mindestkapitaleinlage
    Im Gegensatz etwa zur GmbH, die 25.000 Euro Kapital verlangt, gibt es bei der Offenen Handelsgesellschaft keine Vorgabe für eine Mindestkapitaleinlage. Das erleichtert die Gründung insbesondere für Unternehmer, die keine großen finanziellen Mittel für den Start ihres Unternehmens aufbringen können oder wollen. Die Höhe des Startkapitals der OHG kann flexibel festgelegt werden.

  • Formloser Gesellschaftervertrag
    Zur Gründung einer OHG ist kein notarieller Vertrag notwendig. Ein Gesellschaftsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Gewinn- und Verlustverteilung regelt, ist zwar erforderlich, aber es gibt keine feste Formvorschrift. Theoretisch reicht auch ein mündlicher Vertrag, obwohl aus rechtlicher Sicht ein schriftlicher Vertrag dringend empfohlen wird, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. 

  • Gemeinschaftliche Geschäftsführung
    In der Offenen Handelsgesellschaft übernehmen alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäftsführung. Jeder hat das Recht und die Pflicht, aktiv an Entscheidungen mitzuwirken. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen oft ein externer Geschäftsführer eingesetzt wird, leiten hier die Gesellschafter selbst das Unternehmen. Es ist jedoch möglich, im Gesellschaftsvertrag der OHG festzulegen, dass bestimmte Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen oder mit speziellen Aufgaben betraut werden.


Offene Handelsgesellschaft: Vorteile und Nachteile 

Aus den spezifischen Eigenschaften der Offenen Handelsgesellschaft ergeben sich Vorteile, aber auch Nachteile, die sorgsam gegeneinander abgewogen werden sollten.  

Vorteile der OHG

Nachteile der OHG

Einfache Gründung: Keine Mindestkapitalanforderungen, unkomplizierte Rechtsform.

Haftungsrisiko: Unbegrenzte Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen, was erhebliche finanzielle Risiken birgt.

Hohe Flexibilität: Die Zusammenarbeit unter den Gesellschaftern kann flexibel gestaltet werden.

Begrenzte Kapitalaufnahmemöglichkeiten: Keine Möglichkeit, Unternehmensanteile zu verkaufen, was die Aufnahme von Kapital erschwert.

Keine Kapitalbindung: Kein vorgeschriebenes Startkapital, was finanzielle Freiheiten bietet.

Konfliktpotenzial: Meinungsverschiedenheiten in der gemeinschaftlichen Geschäftsführung können zu Spannungen führen.

Starkes Engagement: Die persönliche Haftung fördert eine stärkere Identifikation mit dem Unternehmen und höheres Verantwortungsbewusstsein.

Eingeschränkte Finanzierung: Kredite sind schwieriger zu bekommen, da keine haftungsbeschränkten Anteile existieren.

 

Mindestens zwei Gesellschafter: Rolle und Aufgabenverteilung in der OHG

Für die Gründung einer OHG braucht es mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam die Geschäfte führen. Ihre Rollen und Pflichten können individuell im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, aber es gibt grundlegende Prinzipien, die beachtet werden sollten.

  • Gleichberechtigung: Alle Gesellschafter sind grundsätzlich gleichberechtigt, sowohl in der Geschäftsführung als auch in der Vertretung der OHG nach außen. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter befugt ist, Entscheidungen zu treffen und die Offene Handelsgesellschaft gegenüber Dritten zu vertreten. Diese Regelung kann jedoch im Gesellschaftsvertrag geändert werden, sodass z. B. nur bestimmte Gesellschafter Geschäftsführungsbefugnisse erhalten.

  • Aufgabenverteilung: Die Aufgabenverteilung sollte klar definiert werden, um Doppelarbeit oder Missverständnisse zu vermeiden. Beispielsweise kann ein Gesellschafter für den kaufmännischen Bereich verantwortlich sein, während ein anderer sich um die operative Leitung kümmert. Die Rollen und Aufgaben sollten flexibel den Stärken und Interessen der Gesellschafter angepasst werden.

  • Haftung: Auch wenn die Aufgaben verteilt sind, bleiben alle Gesellschafter der OHG gemeinschaftlich haftbar. Das bedeutet, selbst wer nicht aktiv in die Geschäftsführung involviert ist, trägt die gleiche Verantwortung.

 

Praxisbeispiele und Branchen für die OHG

Die OHG als Rechtsform ist für eine Vielzahl von Branchen geeignet, insbesondere in solchen, bei denen das persönliche Haftungsrisiko der Gesellschafter als positive Vertrauensbasis dient. Zu den häufigsten Branchen gehören:

  • Handel: Sowohl im Einzelhandel als auch im Großhandel bietet die Offene Handelsgesellschaft Vorteile und eine solide Grundlage für Geschäftsbetriebe, die persönliche Beziehungen zu Kunden und Lieferanten pflegen. Auch der Onlinehandel, insbesondere kleine spezialisierte Shops, kann von der Rechtsform OHG profitieren, da sie Flexibilität und gleichzeitig persönliche Haftung gewährleistet.

  • Handwerk: Handwerksbetriebe, die handwerkliche Dienstleistungen wie Bau, Sanitär, Elektroinstallationen oder Schreinerarbeiten anbieten, wählen oft die OHG, da die persönliche Verlässlichkeit der Gesellschafter ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein kann.

  • Dienstleistungsgewerbe: Beratungsunternehmen, Agenturen, IT-Dienstleister und insbesondere Gastronomiebetriebe setzen auf die OHG, da hier die persönliche Betreuung und Haftung einen Mehrwert für Kunden schafft. In der Gastronomie wird die enge Bindung zwischen Inhaber und Kunden oft als Garant für hohe Qualität und Zuverlässigkeit wahrgenommen.

 

OHG Gründung: Schritt für Schritt erklär30

Die Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie der GmbH oder der AG relativ unkompliziert. Trotzdem müssen einige rechtliche und formale Schritte beachtet werden, damit die OHG-Gründung problemfrei abläuft.

1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen

Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück der OHG. Er legt fest, wie die Gesellschafter zusammenarbeiten und wie das Geschäft geführt wird. Obwohl er nicht notariell beglaubigt werden muss, ist es ratsam, ihn schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Inhalt des Gesellschaftsvertrags:

  • Gewinn- und Verlustverteilung: In der Regel erfolgt die Verteilung der Gewinne und Verluste gleichmäßig, es können jedoch auch andere Vereinbarungen getroffen werden.

  • Geschäftsführung: Hier wird festgelegt, wer die Gesellschaft führt und welche Rechte und Pflichten die einzelnen Gesellschafter in der Geschäftsführung haben. In der OHG sind grundsätzlich alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt, es können jedoch auch einzelne Gesellschafter ausgeschlossen werden.

  • Haftung und Vertretung: Es wird geregelt, wer die Gesellschaft nach außen vertritt und welche Haftungsregelungen gelten.

  • Einlagen und Kapitalbeteiligung: Auch wenn keine Mindestkapitaleinlage erforderlich ist, werden im Vertrag die Beiträge der einzelnen Gesellschafter festgehalten.

2. Eintragung ins Handelsregister

Nachdem der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt ist, muss die OHG ins Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft. Erst mit dieser Eintragung erhält die OHG ihre volle Rechtsfähigkeit, d. h., sie kann offiziell als juristische Person am Rechtsverkehr teilnehmen.

Erforderliche Angaben: 

  • Name und Sitz der Gesellschaft

  • Namen, Geburtsdaten und Adressen aller Gesellschafter

  • Geschäftszweck der OHG

  • Regelungen zur Vertretung der Gesellschaft

Die Anmeldung beim Handelsregister muss notariell beglaubigt werden. Der Notar reicht die Anmeldung beim Amtsgericht ein, wo sie geprüft und veröffentlicht wird.

Die Eintragung ins Handelsregister macht die OHG zu einer nach außen hin sichtbaren und rechtlich anerkannten Gesellschaft.

3. Erstellung der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz zeigt den finanziellen Status der OHG zum Zeitpunkt der Gründung. Sie gibt einen Überblick über das Vermögen und die Schulden und dient als Basis für die zukünftige Buchführung.

Inhalte der Eröffnungsbilanz:

  • Aktiva: Das Vermögen der Gesellschaft, einschließlich Betriebsvermögen, Warenbestand, Forderungen und Bankguthaben.

  • Passiva: Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, einschließlich Kredite, Schulden und Rückstellungen.

Die Eröffnungsbilanz muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und wird im ersten Geschäftsjahr fortlaufend aktualisiert.

 

Steuerliche Aspekte der OHG

Die steuerliche Behandlung einer Offenen Handelsgesellschaft unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von denen für Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG. Da die OHG eine Personengesellschaft ist, wird sie nach dem sogenannten Transparenzprinzip besteuert. Das bedeutet, dass die Gewinne nicht auf Gesellschaftsebene besteuert werden, sondern direkt den Gesellschaftern zugeordnet und von diesen versteuert werden. Dabei gelten folgende Steuerarten:

  • Einkommensteuer:
    Die Gewinne der OHG werden anteilig den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz, der je nach Gesamteinkommen ansteigt. Niedrige Gewinne können zu einem niedrigeren Steuersatz führen, während hohe Gewinne bis zu 45 % Spitzensteuersatz erreichen können.

  • Gewerbesteuer:
    Offene Handelsgesellschaften zahlen Gewerbesteuer auf ihren Gewinn Personengesellschaften wie die OHG haben einen Freibetrag von 24.500 Euro – nur Gewinne darüber hinaus werden besteuert. Der Gewerbesteuersatz variiert je nach Gemeinde. In ländlichen Gebieten kann er niedriger sein, während er in Städten höher ausfällt. Ein Teil der Gewerbesteuer kann bei der Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet werden, was die Gesamtsteuerlast senken kann.

  • Umsatzsteuer:
    Wie bei anderen Unternehmen fällt auch bei einer Offenen Handelsgesellschaft Umsatzsteuer auf alle erbrachten Dienstleistungen und verkauften Produkte an. Die OHG ist umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, sie fällt unter die Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 22.000 Euro). Die OHG ist verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben und die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig kann sie die Vorsteuer geltend machen, die auf eingekaufte Waren und Dienstleistungen gezahlt wurde.

 

Folgen der besonderen Besteuerung der OHG für die Buchhaltung

Da die Gewinne einer OHG direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden, erfordert dies eine besonders sorgfältige Buchführung. Die genaue Dokumentation der Gewinnverteilung ist notwendig, um die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter korrekt vorzubereiten. Dazu kommen die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen und die genaue Erfassung der Gewerbesteuer, die auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet werden kann. Eine genaue Buchhaltung ist auch für die Erstellung der Jahresabschlüsse wichtig, um die finanzielle Situation der OHG klar darzustellen.

 

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  • Automatisierte Prozesse: Umsatzsteuervoranmeldungen oder Gewerbesteuerberechnungen werden automatisch erstellt – das spart Zeit!

  • Rechtssicherheit: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch regelmäßige Software-Updates ist stets gewährleistet.

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