Schon gesehen? Die Artikelverwaltung von orgaMAX Online unterstützt neuerdings die Differenzbesteuerung. Die attraktive Steuervergünstigung gilt für Händler, die ihre Waren umsatzsteuerfrei von Privatleuten oder Kleinunternehmern erwerben und anschließend weiterverkaufen.
Sie finden die neue orgaMAX-Funktion unter „Stammdaten > Artikel“ im Abschnitt „Preise & Informationen“. Wenn Sie dort die Option „Artikel unterliegt der Differenzbesteuerung“ aktivieren ...
Durch die Differenzbesteuerung senken Sie bei Privatkunden-Geschäften Ihre Umsatzsteuer-Belastung unterm Strich spürbar und erhöhen Ihren Gewinn ohne weiteres Zutun.
Bitte beachten Sie: Weitere Informationen zur Steuervergünstigung finden Sie weiter unten im Abschnitt „Hintergrund der Secondhand-Steuer“. Alle Details Ihres Einzelfalls besprechen Sie wie üblich am besten mit Ihrem Steuerberater. |
Um einen differenzbesteuerten Artikel anzulegen ...
Bitte beachten Sie: Die Entscheidung für die Differenzbesteuerung treffen Sie grundsätzlich in der Artikelverwaltung. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein Einzelstück handelt. Direkt aus einem Vorgang heraus ist das Anlegen eines differenzbesteuerten Artikels (noch) nicht möglich. |
Beim Verkauf ...
In der Rechnungsvorschau erkennen Sie anschließend, dass weder auf Positionsebene noch im Summenbereich Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Stattdessen erscheinen im Fußbereich der Rechnung rechtliche Hinweise auf den Grund der fehlenden Steuerbeträge:
Auch auf Positionsebene gibt es einen ausdrücklichen Verweis auf die „Gebrauchtgegenstand/Sonderregelung“.
Vorteil: Durch die separaten Hinweise auf Positionsebene lassen sich differenzbeteuerte Artikel problemlos zusammen mit regelbesteuerten Waren und Dienstleistungen verkaufen. Wenn unser Händler neben dem differenzbeteuerten gebrauchten E-Bike beispielsweise noch neues Zubehör oder Wartungsarbeiten verkauft, sieht die dazugehörige Rechnung so aus:
Im Summenbereich ...
Wichtig: Zwar erscheinen bei differenzbesteuerten Artikeln auf Angeboten, Aufträgen und Rechnungen keine Umsatzsteuerbeträge. Im Arbeitsbereich „Finanzen“ berücksichtigt die Software die per Differenzbesteuerung erzielten Umsatzsteuer-Einnahmen jedoch auf den Cent genau. |
Beispiel: Die zuvor abgebildete Kombi-Rechnung über 1.533,20 Euro findet sich unter „Finanzen > Auswertungen > Einnahmen-Überschuss“ zum Beispiel folgendermaßen wieder:
Ganz gleich, ob Sie den „Steuerberaterexport“ nutzen oder Ihre Steueranmeldungen eigenhändig erledigen: orgaMAX Online sorgt dafür, dass differenzbesteuerte Vorgänge finanzamtskonform berücksichtigt werden!
Wer Handelswaren von Privatleuten oder umsatzsteuerbefreiten Geschäftsleuten bezieht und anschließend weiterverkauft, darf unter bestimmten Umständen die Differenzbesteuerung in Anspruch nehmen.
Berechnungsgrundlage der Umsatzsteuer ist dann nicht der Verkaufspreis, sondern die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Dadurch sinkt der Umsatzsteueranteil am Verkaufspreis und der Gewinnanteil erhöht sich.
Da nur die Handelsspanne („= Marge“) der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Differenzbesteuerung auch als Margensteuer bezeichnet
Beispiel: Ein Fahrradhändler ersteigert bei Ebay ein E-Bike von privat für 500 Euro und verkauft es in seinem Laden für 1.200 Euro inkl. MwSt. weiter:
Das entspricht einem prozentualen Plus von rund 15,7 %! Und das ohne weiteres eigenes Zutun: Um die erforderlichen Umrechnungen und erforderlichen Rechnungsangaben kümmert sich orgaMAX Online.
Grundlage der Steuererleichterung für Secondhand-Beschaffungen ist § 25a UStG. Die Sonderregelung gilt nur für gewerbliche „Wiederverkäufer“ von „beweglichen körperlichen Gegenständen“. Dazu zählen insbesondere:
Die Differenzbesteuerung kann dabei wahlweise für einzelne Artikel oder das Gesamt-Sortiment in Anspruch genommen werden. Die „Besteuerung nach der Gesamtdifferenz“ ist jedoch nur zulässig, solange der Einkaufspreis 500 Euro nicht übersteigt.
Weitere Voraussetzungen für die Sonderregelung:
Bitte beachten Sie: Der enthaltene Steueranteil darf bei der Differenzbesteuerung nicht als Umsatz -/ Mehrwertsteuer ausgewiesen werden! Mit anderen Worten: Geschäftskunden dürfen die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen. |