
Als Teil der Maßnahmen gegen die Energiepreiskrise bringt das Jahr 2023 eine vorübergehende Lockerung im Insolvenzrecht. Für einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung bleiben vorübergehend maximal acht statt sechs Wochen Zeit. Die Prognose zur Fortführung des Unternehmens muss nur vier Monate umfassen.











