
Vor lauter Corona-Chaos haben viele Steuerpflichtige gar nicht mitbekommen: Es gibt IAB-News! Genauer gesagt: Die Konditionen der Investitionsabzugsbeträge (IAB) sind im Zuge des Jahressteuergesetzes verbessert worden . Die Anspruchsvoraussetzungen der Steuererleichterung haben sich ebenfalls geändert:











