
Als „wirtschaftlich Berechtigter“ einer GmbH, OHG, KG und einiger anderer Gesellschaften müssen Sie sich ins neue Transparenzregister eintragen. Wenn das noch nicht erledigt ist, bleiben dafür – je nach Rechtsform – nur noch einige Monate. Anderenfalls drohen Bußgelder. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich hinter der Eintragungspflicht verbirgt und welche Folgen Sie für Unternehmen hat.











