Der Mitarbeiter hat einen Hang zu Alkohol oder einem anderen Suchtmittel? Dann hat auch der Arbeitgeber ein Problem. Seine Fürsorgepflicht gilt gegenüber dem Betroffenen ebenso wie den Kollegen. Er muss die Interessen des Unternehmens wahren und die Vorgaben des Arbeitsrechts einhalten. Was also tun?
orgaMAX Redaktionsteam
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Am 19. Juli 2024 kam es in vielen Unternehmen zu stundenlangen Ausfällen: Bildschirme blieben blau, Systeme fielen aus, und der Betrieb stand still. Ursache war ein fehlerhaftes Software-Update von CrowdStrike, das weltweit IT-Störungen verursachte und die Verwundbarkeit digitaler Infrastrukturen deutlich machte. Nach dieser massiven Störung stellt sich eine zentrale Frage: Wie können Unternehmen sich besser schützen und gleichzeitig ihre Abläufe effizienter gestalten? Ein cloudbasiertes Dokumentenmanagementsystem (DMS) kann hierbei eine entscheidende Rolle spielen.
Arbeitgeber dürfen grundsätzlich „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung“ bestimmen. Im Regelfall müssen Arbeitnehmer den entsprechenden Anweisungen von Chefs oder Vorgesetzen Folge leisten. Dieses gesetzlich garantierte Recht hat allerdings seine Grenzen.
Datenschutzverstöße können teuer werden. Das liegt nicht nur an den hohen Bußgeldern. Ein weiteres Risiko sind Schadenersatzansprüche. Die entstehen zum Beispiel, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten unerlaubt speichert oder nicht vor Hackern schützt. Der Europäische Gerichtshof hat nun die Voraussetzungen für Schadenersatzforderungen genauer umrissen: Es muss ein konkreter Schaden nachweisbar sein. Diese neue Entwicklung könnte erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und deren Umgang mit Daten haben.
Die Künstlersozialkasse sorgt bei Selbstständigen in publizistischen und künstlerischen Kreativberufen für die Sozialversicherung. Die Bedingungen sind sehr vorteilhaft. Allerdings müssen Selbstständige mit bestimmten Tätigkeiten um die Aufnahme kämpfen. Eine Tätowiererin und eine Flamenco-Lehrerin waren mit ihren Klagen erfolgreich. Einer freien Hochzeitsrednerin dagegen verwehrte das Bundessozialgericht die Aufnahme. Welche Faktoren sind entscheidend?

Eine Cyberversicherung benötigen Unternehmen aller Branchen und Größen. Sie übernimmt die Schäden nach einem Cyber-Angriff, etwa einer Ransomware-Attacke. Wegen der großen Zahl an Schadensfällen schauen die Versicherer beim Abschluss neuer Policen inzwischen recht genau hin. Wer falsche Angaben bei deren Risikofragen macht und den Zustand der betrieblichen IT beschönigt, tut sich keinen Gefallen: Denn das kann sich rächen, und das Versicherungsunternehmen kann im Ernstfall die Zahlung verweigern. Das wurde vom Landgericht Kiel bestätigt.

„Wir wollen Personal einsparen“ ist noch kein Kündigungsgrund. Arbeitgeber dürfen sich eine betriebsbedingte Kündigung nicht zu einfach machen. Die unternehmerische Entscheidung, Personal einzusparen, reicht als Kündigungsgrund nicht aus. Vor dem Arbeitsgericht sollte die Arbeitgeberseite die Trennung detailliert begründen können. Dazu gehören präzise Planungen und Zahlen.

Werden Aushilfen nur vorübergehend benötigt und kurzfristig beschäftigt, entfällt die Sozialversicherungspflicht. Eine Lohnobergrenze besteht dafür nicht, auch qualifizierte Arbeitskräfte können in dieser Form beschäftigt werden. Allerdings gibt es einige Einschränkungen. So darf die Tätigkeit nicht berufsmäßig sein, und nicht länger als 70 Arbeitstage oder drei Monate umfassen.

Auch Mini-Jobbern und Teilzeitkräften steht bezahlter Urlaub zu, genau wie allen anderen Arbeitnehmern. In vielen Fällen ist die Berechnung der Urlaubstage und des Urlaubsentgelts unkompliziert. Etwas komplizierter wird es jedoch, wenn die Arbeitszeiten unregelmäßig sind oder schwanken. Dann müssen Unternehmen genau darauf achten, dass der Urlaubsanspruch fair berechnet wird und keine Ansprüche übersehen werden.

Ein digitales Fahrtenbuch muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Sonst erfasst das Finanzamt die Privatnutzung des Geschäftswagens trotzdem per 1-Prozentmethode und man hat keine Steuern gespart. Das macht eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf deutlich.


